3. Zusammensetzung des Konzerns
Konsolidierungskreis
Zum Konsolidierungskreis der HHLA zählen insgesamt 30 inländische und 16 ausländische Gesellschaften. Für eine detaillierte Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB siehe auch Textziffer 48. Die hierin gemachten Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis der Gesellschaften sind den jeweiligen Jahresabschlüssen, die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurden, entnommen. Darüber hinaus sind geforderte Angaben gemäß IFRS 12.10 und 12.21 ebenfalls in der Aufstellung zum Anteilsbesitz enthalten.
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Inland |
Ausland |
Gesamt |
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HHLA AG und vollkonsolidierte Unternehmen |
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1. Januar 2019 |
19 |
15 |
34 |
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Zugänge |
1 |
1 |
2 |
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31. Dezember 2019 |
20 |
16 |
36 |
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At-equity bilanzierte Unternehmen |
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|
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1. Januar 2019 |
8 |
0 |
8 |
|||
Zugänge |
2 |
0 |
2 |
|||
31. Dezember 2019 |
10 |
0 |
10 |
|||
Gesamt 31. Dezember 2019 |
30 |
16 |
46 |
Tochterunternehmen
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA AG und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht die HHLA AG ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn sie alle in IFRS 10.7 aufgeführten Eigenschaften besitzt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Name des Unternehmens |
Sitz des Unternehmens |
Segment |
Eigenkapitalanteil |
|||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
2019 |
2018 |
||||
HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH |
Hamburg |
Container |
74,9 % |
74,9 % |
|
HHLA Container Terminal |
|||
---|---|---|---|---|
in T€ |
2019 |
2018 |
||
Prozentsatz nicht beherrschender Anteile |
25,1 % |
25,1 % |
||
Langfristiges Vermögen |
193.003 |
83.638 |
||
Kurzfristiges Vermögen |
203.964 |
186.990 |
||
Langfristige Schulden |
190.389 |
61.336 |
||
Kurzfristige Schulden |
146.552 |
131.189 |
||
Nettovermögen |
60.026 |
78.103 |
||
|
|
|
||
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile |
- 16.501 |
- 14.117 |
||
|
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||
Umsatzerlöse |
293.637 |
260.624 |
||
Jahresüberschuss |
1.941 |
1.413 |
||
Sonstiges Ergebnis |
- 3.083 |
124 |
||
Gesamtergebnis |
- 1.142 |
1.537 |
||
davon nicht beherrschende Anteile |
- 287 |
386 |
||
davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens |
- 855 |
1.151 |
||
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit |
114.902 |
108.616 |
||
Ausgleichsverpflichtung an nicht beherrschende Anteilsinhaber |
- 35.170 |
- 28.656 |
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen
Der Konzern ist an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beteiligt. Ein Gemeinschaftsunternehmen unterliegt gem. IFRS 11 einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Führung dieser Vereinbarung und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.
Bei den Gesellschaften HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung und HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH hält der HHLA-Konzern mehr als die Hälfte der Stimmrechte, hat jedoch keine Beherrschung, da sie faktisch gemeinschaftlich geführt werden. Dies begründet sich im Wesentlichen mit der paritätischen Besetzung der wesentlichen Gesellschaftsorgane (Geschäftsführung und/oder Aufsichtsrat).
in T€ |
2019 |
2018 |
||
---|---|---|---|---|
Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust |
3.941 |
4.443 |
||
Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis |
- 135 |
77 |
||
Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis |
3.806 |
4.520 |
Es bestanden weder im Berichtsjahr noch kumuliert nicht erfasste Verluste von Gemeinschaftsunternehmen.
in T€ |
31.12.2019 |
31.12.2018 |
||
---|---|---|---|---|
Summe der Buchwerte |
12.848 |
12.212 |
Anteile an assoziierten Unternehmen
Bei Unternehmen, welche als assoziierte Unternehmen bestimmt sind, verfügt der Anteilseigner über einen maßgeblichen Einfluss. Gleichzeitig liegt weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen vor. Ein maßgeblicher Einfluss wird unterstellt, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Dies ist im Wesentlichen durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 % gegeben.
Auf die Angabe von Informationen zu assoziierten Unternehmen gem. IFRS 12 verzichtet die HHLA, da die betreffenden Gesellschaften einen insgesamt untergeordneten Stellenwert für den Konzern besitzen. Die HHLA sieht hierdurch die Aussage über die Wesensart der Anteile an anderen Unternehmen und damit einhergehender Risiken nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen dieser Anteile auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des HHLA-Konzerns sind unbedeutend.
Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen
Die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erfolgt unter Anwendung der Equity-Methode. Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen bzw. am assoziierten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ein bei der erstmaligen Bilanzierung gegebenenfalls innerhalb des Beteiligungsbuchwerts bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es wird eine Werthaltigkeitsprüfung des gesamten Buchwerts der Beteiligung vorgenommen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.
Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil der HHLA am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wird unmittelbar im Eigenkapital berücksichtigt. Diese kumulativen Veränderungen wirken sich auf die Höhe des Beteiligungsbuchwerts des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens aus. Sobald jedoch der Anteil der HHLA an den Verlusten des Unternehmens den Beteiligungsbuchwert übersteigt, erfasst die HHLA keine weiteren Verlustanteile, es sei denn, die HHLA ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen bzw. das assoziierte Unternehmen geleistet.
Wesentliche Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen der HHLA und dem Gemeinschaftsunternehmen bzw. dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am Unternehmen eliminiert.
Unternehmenserwerbe, -veräußerungen und sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis
Die Gesellschaft TIP Žilina, s.r.o., Dunajská Streda/Slowakei wurde im ersten Quartal 2019 erstmals in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen. Diese Gesellschaft wurde im Jahr 2017 gegründet und hat im zweiten Quartal 2019 ihre operative Tätigkeit aufgenommen.
Mit Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung vom 20. Dezember 2018 erwarb die HHLA AG mit Übertragungsstichtag 1. Januar 2019 25,1 % der Anteile an der Spherie UG (haftungsbeschränkt), Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Flugsystemen ausschließlich zur Erfassung von 360º-Sensordaten sowie alle Dienstleistungen in Kombination mit dem genannten Flugsystem zur Erfassung von 360º-Sensordaten. Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2019 nach der Equity-Methode in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen und ist dem Segment Logistik zugeordnet.
Mit Datum vom 22. März 2019 unterzeichnete die HHLA AG einen Aktienkaufvertrag zum Erwerb von 50,1 % der Anteile an der Bionic Production AG, einem nicht börsennotierten Unternehmen, mit Sitz in Lüneburg. Das Unternehmen ist im Bereich der Konstruktion, des Designs und der Fertigung von laseradditiv hergestellten Bauteilen im Rahmen von 3D-Drucktechnologien tätig. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) war an verschiedene Vollzugsvoraussetzungen gebunden und erfolgte am 31. Juli 2019. Die Erstkonsolidierung der genannten Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft wurde somit erstmals zum 30. September 2019 vollkonsolidiert. Mit Wirkung zum 29. August 2019 wurde die Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt und firmiert folgend als Bionic Production GmbH.
Die folgenden Übersichten stellen die für den Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung sowie die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden dar:
in T€ |
|
|
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Barwert Basiskaufpreis |
6.062 |
|
Beizulegender Zeitwert der bedingten Gegenleistung |
3.934 |
|
Übertragene Gegenleistung |
9.996 |
Der Basiskaufpreis in Höhe von 6.100 T€ ist in fünf Tranchen von 2019 bis 2023 in einem 12-Monats-Rhythmus beginnend ab dem 31. Juli 2019 zu zahlen. Der Berechnung des ausgewiesenen Barwerts liegt ein Diskontierungszinssatz von 0,44 % zugrunde.
Die Höhe der bedingten Gegenleistung mit Maximalbetrag in Höhe von 7.000 T€ richtet sich nach der Summe der EBITs für die Geschäftsjahre 2021 bis einschließlich 2023. Der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung wurde mit einem Diskontierungszinssatz von 11,28 % abgezinst und beträgt 3.934 T€. Die Summe der geschätzten EBITs liegt unter den festgelegten Ziel-EBITs.
Ebenso unterbreitet der Verkäufer dem Käufer das unwiderrufliche Angebot, dass der Käufer sämtliche oder einen Teil der noch vom Verkäufer gehaltenen Anteile an der Gesellschaft auch sukzessive erwerben kann. Der Käufer kann die Call-Option zum tatsächlichen Wert jederzeit bis zum 30. Juni 2024 ausüben.
in T€ |
100 % |
HHLA Anteil |
||
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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
993 |
498 |
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Sachanlagen |
554 |
278 |
||
Technologien |
3.505 |
1.756 |
||
Kundenbeziehungen |
367 |
184 |
||
Marke und andere immaterielle Vermögenswerte |
175 |
88 |
||
Langfristige Vermögenswerte |
2 |
1 |
||
Kurzfristige Vermögenswerte |
857 |
429 |
||
Langfristige Verbindlichkeiten |
- 245 |
- 123 |
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Kurzfristige Verbindlichkeiten |
- 2.968 |
- 1.487 |
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Latente Steuern |
- 1.292 |
- 647 |
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Erworbenes identifizierbares Reinvermögen |
1.950 |
977 |
||
Zuzüglich Geschäfts- oder Firmenwert |
|
9.019 |
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Summe der übertragenen Gegenleistung |
|
9.996 |
Der abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 9.019 T€ reflektiert die weitere Entwicklung von Technologien sowie den geplanten Auf- und Ausbau der Kundenbeziehungen vor dem Hintergrund der erwarteten Marktdurchdringung der 3D-Drucktechnologien. Die HHLA kann damit an neuen Technologien partizipieren, die perspektivisch im erweiterten Hafen- und Logistikbereich eingesetzt werden können. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment Logistik zugeordnet. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist.
Die erworbenen Technologien in Höhe von 3.505 T€ betreffen Lösungen für den 3D-Druck sowie für intelligentes Schweißen.
Der beizulegende Zeitwert von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 512 T€ und ist in voller Höhe einbringlich.
Der beizulegende Zeitwert der im Zuge des Unternehmenserwerbs erfassten nicht beherrschenden Anteile beträgt 973 T€. Der Bewertung liegen dieselben Parameter zugrunde, die auch bei der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden angewandt wurden.
Zwischen dem 31. Juli und dem 31. Dezember 2019 trug der erworbene Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse in Höhe von 847 T€ und einen Verlust von 745 T€ zum Ergebnis des HHLA Konzerns bei. Hätte der Erwerb bereits am 1. Januar 2019 stattgefunden, hätten in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns die konsolidierten Umsatzerlöse um 415 T€ und der konsolidierte Verlust um 1.081 T€ höher gelegen. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat das Management angenommen, dass die ermittelten Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle eines Erwerbs am 1. Januar 2019 gültig gewesen wären.
Am 18. November 2019 gründeten die HHLA AG und die Hyperloop Transportation Technologies Inc., Culver City, USA, die Gesellschaft Hyperport Cargo Solutions GmbH i. G. mit Sitz in Hamburg. Die Anteile werden zu jeweils 50,0 % gehalten. Gegenstand des Unternehmens ist der/die Entwicklung, Herstellung, Anwendung, Vermarktung, Verkauf und Vertrieb von Hyperlooptechnologie und damit zusammenhängender Technologie für die Beförderung von Seefrachtcontainern im Bereich von Seehäfen und Hinterlandcontainertransporten. Zum Geschäftsjahresende wurde das Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen und ist dem Segment Logistik zugeordnet.
Darüber hinaus gab es keine Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis.
International Financial Reporting Standards.
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Erlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung und aus erbrachten Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer.