5. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Buchwerte von IAS 17 auf IFRS 16:

Überleitung der Buchwerte von IAS 17 auf IFRS 16

in T€

 

Buchwerte zum 31. Dezember 2018

 

Umgliede­rungen
Finanzierungs-
Leasing

 

Anpassungen
durch IFRS 16 (modifiziert rückwirkend,
Option a)

 

Anpassungen durch IFRS 16 (modifiziert rückwirkend,
Option b)

 

Buchwerte nach IFRS 16 zum 1. Januar 2019

Option a): Die Vermögenswerte werden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Übergangszeitpunkt so bewertet, als ob IFRS 16 seit dem Beginn des Leasingverhältnisses angewendet worden wäre (IFRS 16.C8 (b) (i)).

Option b): Der Vermögenswert wird zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung zum gleichen Wert wie die Verbindlichkeit bewertet (IFRS 16.C8 (b) (ii)).

AKTIVA

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundstücke/Bauten

 

453.200

 

- 91.285

 

 

 

 

 

361.915

Nutzungsrechte – Grundstücke/Bauten

 

0

 

91.285

 

341.384

 

161.021

 

593.690

Technische Anlagen und Maschinen

 

306.095

 

- 14.596

 

 

 

 

 

291.499

Nutzungsrechte – Technische Anlagen und Maschinen

 

0

 

14.596

 

 

 

208

 

14.804

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen

 

219.464

 

- 34.525

 

 

 

 

 

184.939

Nutzungsrechte – Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen

 

0

 

34.525

 

 

 

49.532

 

84.057

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

 

81.504

 

 

 

 

 

- 9.267

 

72.237

Latente Steuern

 

82.126

 

 

 

28.356

 

 

 

110.482

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PASSIVA

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenkapital

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwirtschaftetes Eigenkapital des Mutterunternehmens

 

512.369

 

 

 

- 55.252

 

1.003

 

458.120

Nicht beherrschende Anteile

 

- 8.812

 

 

 

- 4.250

 

 

 

- 13.062

Sonstige langfristige Rückstellungen

 

110.138

 

 

 

 

 

- 5.920

 

104.218

Sonstige langfristige Rückstellungen aus Leasingverhältnissen

 

5.920

 

 

 

 

 

- 5.920

 

0

Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

 

104.999

 

 

 

408.193

 

 

 

513.192

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

 

2.796

 

 

 

97.120

 

 

 

99.916

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Restlaufzeit über 5 Jahre

 

102.203

 

 

 

311.073

 

 

 

413.276

Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

 

429.886

 

 

 

 

 

187.170

 

617.056

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

 

10.839

 

 

 

 

 

56.414

 

67.253

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Restlaufzeit über 5 Jahre

 

22.946

 

 

 

 

 

130.756

 

153.702

Sonstige kurzfristige Rückstellungen

 

28.045

 

 

 

- 1.371

 

- 371

 

26.303

Sonstige kurzfristige Rückstellungen aus Leasingverhältnissen

 

1.742

 

 

 

- 1.371

 

- 371

 

0

Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

 

7.940

 

 

 

22.420

 

 

 

30.360

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

 

471

 

 

 

22.420

 

 

 

22.891

Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

 

82.684

 

 

 

 

 

19.612

 

102.296

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

 

5.124

 

 

 

 

 

19.612

 

24.736

Die Überleitung der außerbilanziellen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 auf die bilanzierten Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 stellt sich wie folgt dar:

Überleitung

in T€

 

 

Mindestleasingzahlungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnisse zum 31. Dezember 2018

 

1.015.936

Mindestleasingzahlungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing zum 31. Dezember 2018

 

271.275

abzüglich Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse

 

- 8.214

abzüglich Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

 

- 209

abzüglich bedingte Mietzahlungen

 

- 112.997

abzüglich Sonstiges

 

- 34.535

Brutto-Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 zum 1. Januar 2019

 

1.131.256

abzüglich enthaltener Zinsanteil

 

- 349.482

Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 zum 1. Januar 2019

 

781.774

abzüglich Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing nach IAS 17 zum 31. Dezember 2018

 

- 144.379

Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten durch Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019

 

637.395

Änderungen von Standards, die für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden können. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch.

Standard

Inhalt und Bedeutung

Amendments der Verweise auf das Rahmenkonzept in  Standards

Im März 2018 hat das IASB das überarbeitete Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung veröffentlicht. Die überarbeitete Fassung beinhaltet umfassende Änderungen des früheren Rahmenkonzeptes. Von den Änderungen betroffen sind IFRS 2, IFRS 3, 6, IFRS 14, 1, IAS 8, IAS 34, 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC-32. Vom Endorsement-Prozess, der redaktionellen Charakter hat, sind insbesondere Änderungen an den Verweisen innerhalb der oben genannten IFRS betroffen. Die EU hat durch Verordnung 2019/2075 vom 29. November 2019 diese Amendments in EU-Recht übernommen. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2020 zu beachten. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Amendments zu IAS 1 und IAS 8

Definition von Wesentlichkeit

Im Oktober 2018 hat das IASB Änderungen bezüglich der Definition der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen in IAS 1 Darstellung des Abschlusses und in IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler veröffentlicht. Mit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genau umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. Die EU hat durch Verordnung 2019/2104 vom 29. November 2019 diese Amendments in EU Recht übernommen. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2020 zu beachten. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Amendments zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7

Interest Rate Benchmark-Reform

Im September 2019 veröffentlichte das IASB diese Änderungen um Unsicherheiten im Zusammenhang mit möglichen Auswirkungen der sogenannten IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung zu beseitigen. Insbesondere betreffen diese Änderungen bestimmte Erleichterungen bzgl. der Hedge-Accounting Vorschriften und sind verpflichtend für alle Sicherungsbeziehungen anzuwenden, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind. Zusätzlich sind weitere Angaben darüber vorgesehen, inwieweit die Sicherungsbeziehungen der Unternehmen von den Änderungen betroffen sind. Die EU hat durch Verordnung 2020/34 vom 15. Januar 2020 diese Amendments in EU Recht übernommen. Die Änderungen sind für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Standards und Interpretationen, die vom IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht übernommen wurden und die die HHLA nicht anwendet.

Standard

Inhalt und Bedeutung

Amendments zu IFRS 3

Definition eines Geschäftsbetriebs

Das IASB hat im Oktober 2018 eine Änderung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse hinsichtlich der Definition eines Geschäftsbetriebs veröffentlicht. Mit der vorliegenden Änderung stellt das IASB klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substantiellen Prozess beinhalten, welche dann zusammen dazu beitragen, dass Leistungen bzw. Ergebnisse (Output) geschaffen werden. Weiterhin wird im Hinblick auf die Leistungen (Output) nun auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden abgestellt; der Verweis auf Kostenreduktion entfällt. Die neuen Vorschriften enthalten darüber hinaus auch einen optionalen „Konzentrationstest“, der eine vereinfachte Identifikation eines Geschäftsbetriebs ermöglichen soll. Die Änderung ist auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2020 liegt. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Amendments zu IFRS 10 und IAS 28

Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

Vom IASB wurden im September 2014 Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen verabschiedet. Es erfolgt hierdurch eine Klarstellung in Bezug auf die Erfassung nicht realisierter Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem Joint Venture oder einem assoziierten Unternehmen. Die EFRAG hat im Februar 2015 bekannt gegeben, dass der Indossierungsprozess dieser Änderung aufgrund identifizierter Inkonsistenzen zwischen dem Änderungsstandard und dem bestehenden IAS 28 vorerst ausgesetzt wird. Der Erstanwendungszeitpunkt - bisher 1. Januar 2016 - ist bis zur Beseitigung der Inkonsistenzen auf unbestimmte Zeit verschoben.

Standards und Interpretationen, die keine Relevanz für den Konzernabschluss der HHLA haben.

Standard

Inhalt und Bedeutung

IFRS 17

Versicherungsverträge

IFRS

International Financial Reporting Standards.

IFRS

International Financial Reporting Standards.

IAS

International Accounting Standards.

IAS

International Accounting Standards.