Die themenspezifischen Angaben decken drei wesentliche Themenbereiche ab: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Die Wesentlichkeitsanalyse hat gezeigt, dass die Stakeholder der HHLA ein großes Interesse an transparenter Nachhaltigkeitsberichterstattung haben. Wesentlichkeitsanalyse Aus diesem Grund berichtet die HHLA nicht nur über Themen, die als Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse und Überleitung wesentlicher Themen nach HGB als wesentlich eingestuft werden, sondern berichtet darüber hinaus zu allen GRI-Standards. Als wesentlich wurden die nachfolgenden GRI-Standards bewertet:
GRI 205: Korruptionsbekämpfung
GRI 305: Emissionen
GRI 401: Beschäftigung
GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
sowie das Thema „Flächenschonung“, zu dem es bislang keinen eigenen GRI-Standard gibt.
Zu GRI-Standards, die als wesentlich bewertet wurden, wurde ein Managementansatz ergänzt. Diese GRI-Standards haben eine blaue Schriftfarbe. GRI-Standards, nach denen HHLA zusätzlich berichtet, sind durch eine graue Überschrift gekennzeichnet.
Der GRI Content Index der HHLA verzichtet auf die Spalte „Auslassungen“, da zu allen Angaben Informationen angegeben wurden.
Wesentliche GRI-Standards nach doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt
Nutzen Sie die Filterfunktion, um die GRI-Angaben nach dem doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt gemäß § 289c Abs. 3 HGB hinsichtlich Geschäftsrelevanz und Auswirkungsgrad zu filtern.
Wirtschaftliche Angaben
GRI 201: Wirtschaftliche Leistung
201-1Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Compliance, d. h. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, ist daher ein wesentlicher Bestandteil der HHLA-Corporate-Governance. Dies wird als primäres Ziel bei der HHLA durch Errichtung, Koordination und fortlaufende Weiterentwicklung eines konzernweiten Compliance-Management-Systems (CMS) angestrebt. Ein weiteres Ziel ist es dabei, die wesentlichen Compliance-Risiken zu identifizieren, fortlaufend zu bewerten und durch Implementierung geeigneter Maßnahmen und Prozesse zu minimieren. Darüber hinaus setzt sich das CMS zum Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HHLA-Konzerns für die Beachtung der in ihrem Arbeitsbereich einschlägigen Rechtsvorschriften und internen Richtlinien zu sensibilisieren und damit auch ein entsprechendes Risikobewusstsein bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen. Hierdurch soll Compliance-Verstößen vorgebeugt werden. Kern des HHLA-CMS ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu Compliance-relevanten Themen, z. B. faires Verhalten im Wettbewerb sowie Umgang mit Interessenkonflikten und sensiblen Unternehmensinformationen, über gesetzliche Standards hinaus formuliert. Ein weiteres wesentliches Themengebiet im Verhaltenskodex ist die Vermeidung von Korruption. Die HHLA ist im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Geschäftspartnern und Amtsträgern der unterschiedlichsten Ebenen vor allem in Deutschland sowie in Zentral- und Osteuropa und Asien in fortlaufendem Kontakt. Ziel der das Thema Antikorruption weiter vertiefenden Richtlinie ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Hilfestellung zur Beurteilung von möglichen Situationen mit einer potenziellen Korruptionsrelevanz in ihrem täglichen Arbeitsleben zu geben und damit einen wirksamen Beitrag zur Prävention von korrupten Handlungen und den damit verbundenen Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Unternehmen zu leisten.
103-1Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
HHLA hat neun Handlungsfelder für Nachhaltigkeit definiert. Eines dieser Handlungsfelder ist die Flächenschonung. Wir handeln nach der Leitlinie, die knappen Hafen- und Logistikflächen so effizient wie möglich zu nutzen. Ziel ist die Flächenproduktivität im Rahmen der Ausbauprogramme zu steigern. Die HHLA investiert in Ausbauprogramme entsprechend der Nachfrage. Die Investitionen in höhere Flächenproduktivität zeigen sich im Ausbau der Lagerkransysteme. Durch Lagerkransysteme wird die Flächenkapazität und -produktivität erhöht. Die Terminalentwicklungsabteilungen sind für das Ausbauprogramm verantwortlich.
103-1Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
301-1Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen
HHLA ist schwerpunktmäßig ein Dienstleistungsunternehmen in Häfen und im Güterbahnbereich, der Einsatz von Material für die Produktion von Gütern entfällt damit weitgehend.
301-3Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien
HHLA ist schwerpunktmäßig ein Dienstleistungsunternehmen in Häfen und im Güterbahnbereich, der Einsatz von Material für die Produktion von Gütern entfällt damit weitgehend.
304-1Eigene, gemietete und verwaltete Betriebsstandorte, die sich in oder neben Schutzgebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten befinden
Kein Grundstück der HHLA grenzt an Schutzgebiete an.
304-2Erhebliche Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität
Eine Auswirkung der HHLA-Aktivitäten auf die Biodiversität von Schutzgebieten ist nicht zu erwarten.
304-3Geschützte oder renaturierte Lebensräume
Kein Grundstück der HHLA grenzt weder an geschützte oder renaturierte Schutzgebiete an noch operiert die HHLA auf dem Gelände von geschützten oder renaturierten Schutzgebieten.
304-4Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von Geschäftstätigkeiten betroffen sind
Eine Auswirkung der direkten HHLA-Aktivitäten auf gefährdete Tier- und Pflanzenarten ist nicht zu erwarten.
Die HHLA hat sich Klimaschutzziele gesetzt. Bis 2020 sollen die spezifischen CO2-Emissionen um mindestens 30% reduziert werden. Bis 2030 sollen die absoluten Emissionen um mindestens 50% reduzierte werden, bis 2040 strebt die HHLA Klimaneutralität an. Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein zertifiziertes Energiemanagement System eingeführt. Gleichzeitig wurde ein technologischer Wechsel in Richtung elektrische Antriebe anstatt Antriebe mit Verbrennungsmotoren gestartet. Dieses Konzept ist in den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie beschrieben. Es wird umgesetzt durch verschiedenste Projekte, z.B. die Elektrifizierung bisher dieselbetriebener AGV, dem Ausbau elektrisch betriebener Lagerkransystems oder dem Umstieg auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge sowie dem verstärkten Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Verantwortlichkeit liegt in den Terminal Entwicklungsabteilungen und im Nachhaltigkeitsmanagement. Ein Quartalsbericht wird für den Vorstand erstellt.
103-1Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
Mensch und Organisation stehen im Zentrum der Personalarbeit. Kompetente und leistungsstarke Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis unseres Erfolgs. Langfristige qualitative und quantitative Personalplanungs- und Personalentwicklungsstrategien sind am Standort Hamburg gesellschaftsübergreifend angelegt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fach-, Führungs- und Projektkarrieren und der mögliche Wechsel zwischen den unterschiedlichen Karrierepfaden sind ein zentrales Ziel der Personalstrategie. Ebenso bilden die vielfältigen Optionen zur lebensphasenorientierten Gestaltung des Verhältnisses von Privat- zu Berufsleben sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitszeitsysteme eine wesentliche Grundlage der dauerhaften Betriebszugehörigkeit der HHLA-Beschäftigten. Die HHLA richtet die Personalbestandsentwicklung an der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmungen aus. Ziel ist es, die Dienstleistungen überwiegend mit eigenem Personal zu erbringen. Zur Abdeckung operativer Personalbedarfsspitzen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft (GHB) in den Gesellschaften des Containerumschlags am Standort Hamburg eingesetzt.
103-1Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
Die Personalbeschaffungsprozesse in den Einzelgesellschaften der HHLA AG werden durch die HHLA-Personal-Arbeitsgruppe (Personal-AG) überwacht. Die Schaffung zusätzlicher Stellen wird hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in der Wirtschaftsplanung, Betriebsnotwendigkeit und anderer innerbetrieblicher Besetzungs- und Handlungsmöglichkeiten überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Beschaffungsprozesse im Rahmen der durch den Vorstand genehmigten Personalplanungen der Einzelgesellschaften bewegen und mit den Personalbestandsentwicklungen der übrigen Gesellschaften synchronisiert und ggf. Synergien geschaffen werden können.
Die Schaffung zusätzlicher Stellen wird hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in der Wirtschaftsplanung, Betriebsnotwendigkeit und anderer innerbetrieblicher Besetzungs- und Handlungsmöglichkeiten überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Beschaffungsprozesse im Rahmen der durch den Vorstand genehmigten Personalplanungen der Einzelgesellschaften bewegen und mit den Personalbestandsentwicklungen der übrigen Gesellschaften synchronisiert und ggf. Synergien geschaffen werden können.
401-1Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation
401-2Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden
Die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Beschäftigten von Fremdfirmen sowie der Kunden, Lieferanten und Gäste ist vorrangiges Anliegen der HHLA und wird durch umfangreiche Präventionsmaßnahmen und -richtlinien sichergestellt. Die Arbeitssicherheit soll kontinuierlich weiter verbessert werden und wird als eine wesentliche Führungsaufgabe betrachtet. Dazu werden im Hinblick auf Frühindikatoren für die Notwendigkeit von Fördermaßnahmen für die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die psychischen Belastungen bewertet. Mit dem Ziel, das Unfallrisiko weiter zu senken und das Bewusstsein der Beschäftigten und der Führungskräfte für den Arbeitsschutz zu vertiefen, werden an den Standorten der HHLA-Betriebe regelmäßig Arbeitsschutzkampagnen und Workshops beispielsweise zu den Themen Brandschutz, Gefahrstoffe und Ergonomie durchgeführt. Zur Erstellung einer aussagekräftigen Unfallstatistik werden die Unfälle aller HHLA-Betriebe in Hamburg berücksichtigt und in einem einheitlichen Berichtssystem erfasst. Hierzu zählen auch die Unfälle, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Containerumschlag stehen (z. B. Werkstattbetriebe). Die Ursachen für Veränderungen oder Schwankungen werden sorgfältig analysiert, um rechtzeitig strukturierte Maßnahmen zur Vorbeugung ergreifen zu können. Im Rahmen der Gesundheitsförderung verfolgt die HHLA das Ziel, betriebliches Gesundheitsmanagement alltags- und praxistauglich zu konzipieren und die Maßnahmen gleichzeitig systematisch in die Unternehmensprozesse einzubinden.
103-1Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
407-1Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte
Es gab im Berichtszeitraum keine Einschränkung der Vereinigungsfreiheit. Die HHLA fördert aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung. Grundlagen hierfür sind in Deutschland u. a. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
GRI 408: Kinderarbeit
408-1Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit
Das von der HHLA eingesetzte Sicherheitspersonal ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen u. a. in den Grundrechten des Grundgesetzes, den Datenschutzbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Deeskalationstechniken und den HHLA-Verfahrensanweisungen geschult.
GRI 411: Rechte der indigenen Völker
411-1Vorfälle, in denen die Rechte der indigenen Völker verletzt wurden
Die HHLA ist ausschließlich an Standorten tätig, an denen es keine indigenen Bevölkerungsgruppen gibt.
Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte
412-1Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde
Als Hafen- und Transportlogistikkonzern arbeitet die HHLA als Dienstleistungsunternehmen innerhalb der Transportketten ihrer Kunden. Eigene Lieferketten der HHLA beschränken sich auf den Einkauf von Investitions-, Anlage- und Verbrauchsgütern (z.B. Lokomotiven, Hafenumschlaggeräte), die zum ganz überwiegenden Teil aus Ländern innerhalb Europas stammen.
GRI 415: Politische Einflussnahme
415-1Parteispenden
Die HHLA spendet weder an politische Parteien oder Politiker noch betreibt sie wesentliche Lobby-Aktivitäten.
GRI 416: Kundengesundheit und -sicherheit
416-1Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit
HHLA ist schwerpunktmäßig ein Dienstleistungsunternehmen in Häfen und im Güterbahnbereich, die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen entfällt damit weitgehend.
417-2Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung
417-3Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation
Bei der kommerziellen Kommunikation beachtet die HHLA die Regeln des Deutschen Werberats als eines Organs der freiwilligen Selbstkontrolle. Dementsprechend bekennen wir uns zu den allgemein anerkannten Grundwerten der Gesellschaft und den dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral. Kommerzielle Kommunikation muss stets von Fairness im Wettbewerb und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft getragen sein. Insbesondere darf Werbung nicht bestimmte Personen oder Gruppen diskriminieren. Sanktionen, Geldbußen oder Verwarnungen wegen Verletzung einschlägiger Vorschriften hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.
GRI 418: Schutz der Kundendaten
418-1Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten
Die Abgrenzung des wesentlichen Themas, die Beschreibungen folgender Sachverhalte beinhaltet:
wo die Auswirkungen auftreten;
die Beteiligung der Organisation an den Auswirkungen. Zum Beispiel, ob die Organisation die Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen hat, oder ob die Auswirkungen aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Organisation direkt mit der Organisation im Zusammenhang stehen.
jede explizite Einschränkung in Bezug auf die Abgrenzung eines Themas.
Erläuterung, wie die Organisation mit dem Thema umgeht.
Erklärung zum Zweck des Managementansatzes.
Beschreibung folgender Komponenten, sofern diese im Managementansatz enthalten sind:
Richtlinien
Verpflichtungen
Ziele und Vorgaben
Verantwortlichkeiten
Ressourcen
Beschwerdeverfahren
Konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel Verfahren, Projekte, Programme und Initiativen.
eine Erläuterung, wie die Organisation den Managementansatz beurteilt, einschließlich:
der Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit des Managementansatzes;
der Ergebnisse der Beurteilung des Managementansatzes;
jeglicher diesbezüglicher Anpassungen des Managementansatzes.
Themenspezifische Angaben
Den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen, die das Potenzial haben, erhebliche Veränderungen der Geschäftstätigkeiten, Einnahmen oder Aufwendungen der Organisation herbeizuführen, einschließlich:
einer Beschreibung des Risikos oder der Chance sowie einer Einstufung als Risiko bzw.
Chance physischer, regulatorischer oder sonstiger Art;
einer Beschreibung der mit dem Risiko oder der Chance verbundenen Auswirkung;
der finanziellen Folgen des Risikos oder der Chance, bevor eine Maßnahme ergriffen wird;
der Methoden, die für das Management des Risikos oder der Chance eingesetzt werden;
der Kosten der Maßnahmen für das Management des Risikos oder der Chance.
Den geschätzten Wert der Verbindlichkeiten der Pläne, wenn diese mit den allgemeinen Ressourcen der Organisation gedeckt werden.
Falls ein separater Fonds zur Begleichung der Verbindlichkeiten der Pensionspläne vorhanden ist:
bis zu welcher Summe die Verbindlichkeiten der Pläne schätzungsweise mit den Vermögenswerten erfüllt werden können, die für diese Verbindlichkeiten bereitgestellt worden sind;
die Grundannahmen dieser Schätzung;
wann die Schätzung erfolgt ist.
Wenn ein Fonds, der für die Begleichung der Verbindlichkeiten aus den Pensionsplänen eingerichtet wurde, nicht vollständig abgedeckt ist, müssen ggf. die Strategie, die vom Arbeitgeber zur Erreichung einer vollen Deckung verfolgt wird, sowie der Zeitrahmen, in dem der Arbeitgeber hofft, eine volle Deckung zu erzielen, angegeben werden.
Prozentualer Anteil des Gehalts, der vom Angestellten oder Arbeitgeber als Beitrag gezahlt wird.
Grad der Beteiligung an Pensionsplänen, wie zum Beispiel Beteiligung an obligatorischen oder freiwilligen Plänen, regionalen oder länderbasierten Plänen oder Plänen mit finanziellen Auswirkungen.
Den gesamten monetären Wert der finanziellen Unterstützung, die die Organisation während des Berichtszeitraums von der öffentlichen Hand erhalten hat, einschließlich:
Steuererleichterungen und -gutschriften;
Subventionen;
Investitionszuschüsse, Zuschüsse für Forschung und Entwicklung sowie sonstige relevante Arten von Zuschüssen;
Auszeichnungen;
Lizenzbefreiungen;
finanzielle Unterstützung von Exportkreditagenturen (EKA);
finanzielle Anreize;
sonstige finanzielle Leistungen, die die Organisation für eine Tätigkeit von einem Staat erhalten hat oder von ihm einfordern kann.
Die Informationen aus 201-4-a, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Ob und inwieweit ein Staat an der Beteiligungsstruktur beteiligt ist.
Erhält ein erheblicher Anteil der Angestellten eine Vergütung auf der Basis des gesetzlichen Mindestlohns, dann muss für wichtige Betriebsstätten das relevante Verhältnis des nach Geschlecht aufgeschlüsselten Eintrittsgehalts zum lokalen gesetzlichen Mindestlohn offengelegt werden.
Erhält ein erheblicher Anteil der sonstigen Mitarbeiter (ausgenommen Angestellte), die für die Organisation aktiv sind, eine Vergütung auf der Basis des gesetzlichen Mindestlohns, dann muss beschrieben werden, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um zu bestimmen, ob diese Mitarbeiter eine Vergütung über dem gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
Ob an wichtigen Betriebsstätten kein lokaler gesetzlicher Mindestlohn gilt oder ob dieser von Betriebsstätte zu Betriebsstätte variiert, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Können unterschiedliche Mindestlöhne als Referenz herangezogen werden, muss der tatsächlich gezahlte Mindestlohn offengelegt werden.
Die verwendete Definition für „wichtige Betriebsstätten“.
Prozentualer Anteil der an wichtigen Betriebsstätten aus der lokalen Gemeinschaft angeworbenen oberen Führungskräfte.
Verwendete Definition für „obere Führungskräfte“.
Geografische Definition der Organisation für „lokal“.
Verwendete Definition für „wichtige Betriebsstätten“.
Aktueller Stand der Entwicklung erheblicher Infrastrukturinvestitionen und geförderter Dienstleistungen.
Aktuelle oder erwartete Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften und die lokale Wirtschaft, ggf. einschließlich positiver und negativer Auswirkungen.
Ob es sich bei diesen Investitionen und Dienstleistungen um gewerbliche Leistungen, Sachleistungen oder Pro-bono-Leistungen handelt.
Beispiele für identifizierte erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen der Organisation, einschließlich positiver und negativer Auswirkungen.
Erheblichkeit der indirekten ökonomischen Auswirkungen anhand von Maßstäben und Prioritäten seitens der Stakeholder, wie etwa anhand von internationalen Standards, Protokollen und politischen Agenden.
Prozentualer Anteil des Beschaffungsbudgets wichtiger Betriebsstätten, der für Lieferanten ausgegeben wird, die in der lokalen Region der Betriebsstätte angesiedelt sind (z.B. der prozentuale Anteil an Produkten und Dienstleistungen, die lokal beschafft werden).
Geografische Definition der Organisation für „lokal“.
Verwendete Definition für „wichtige Betriebsstätten“.
Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Gesamtzahl und Prozentsatz der Mitglieder des Kontrollorgans, die über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden, aufgeschlüsselt nach Region.
Gesamtzahl und Prozentsatz der Angestellten, die über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden, aufgeschlüsselt nach Angestelltenkategorie und Region.
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftspartner, die über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden, aufgeschlüsselt nach Art des Geschäftspartners und Region. Es muss beschrieben werden, ob andere Personen oder Organisationen über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden.
Gesamtzahl und Prozentsatz der Mitglieder des Kontrollorgans, die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Region.
Gesamtzahl und Prozentsatz der Angestellten, die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Angestelltenkategorie und Region.
Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Gesamtzahl der Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten und Verstößen gegen das Kartell- und Monopolrecht, die während des Berichtszeitraums anhängig waren und bei denen die Organisation eine beteiligte Partei ist.
Wichtigste Ergebnisse abgeschlossener Rechtsverfahren, einschließlich aller gerichtlichen Entscheidungen und Urteile
Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
eingesetzten erneuerbaren Materialien.
Prozentsatz der recycelten Ausgangsstoffe, die zur Herstellung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation verwendet wurden.
Prozentsatz der wiederverwerteten Produkte und ihrer Verpackungsmaterialien für jede Produktkategorie.
Wie die Daten für diese Angabe erfasst wurden
Den gesamten Brennstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder Vielfachen von Joule, einschließlich der verwendeten Brennstoffarten.
Den gesamten Brennstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder Vielfachen von Joule, einschließlich der verwendeten Brennstoffarten.
In Joule, Wattstunden oder Vielfachen der Einheiten den gesamten:
Stromverbrauch
Wärmeenergieverbrauch
Kühlenergieverbrauch
Dampfverbrauch
In Joule, Wattstunden oder Vielfachen der Einheiten die/den gesamte/n:
verkauften Strom
verkaufte Wärmeenergie
verkaufte Kühlenergie
verkauften Dampf
Den gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder Vielfachen von Joule.
Organisationsspezifischen Parameter (den Nenner), der zur Berechnung des Quotienten verwendet wurde.
Die in den Intensitätsquotienten einbezogenen Energiearten: Treibstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.
Ob der Quotient den Energieverbrauch innerhalb oder außerhalb der Organisation oder beides berücksichtigt.
Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder Vielfachen von Joule.
Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Treibstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.
Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz sowie die Gründe für die Auswahl dieser Grundlage.
Die im Berichtszeitraum erreichte Verringerung des Energiebedarfs für verkaufte Produkte und Dienstleistungen, in Joule oder Vielfachen von Joule.
Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz sowie die Gründe für die Auswahl dieser Grundlage.
Eine Beschreibung, wie die Organisation Wasser nutzt, u. a. wie und wo Wasser entnommen, verbraucht und eingeleitet wird, sowie der ab- bzw. prozesswasserbedingten Auswirkungen, die von der Organisation verursacht werden, zu denen die Organisation beiträgt oder die direkt mit ihren Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zusammenhängen (z.B. Auswirkungen durch Oberflächenabfluss).
Eine Beschreibung des Ansatzes, der zur Feststellung der ab- bzw. prozesswasserbedingten Auswirkungen verfolgt wird, u. a. der Umfang der Beurteilungen, der Zeitrahmen sowie ggf. verwendete Hilfsmittel und Methoden.
Eine Beschreibung, wie ab- bzw. prozesswasserbedingte Auswirkungen angegangen werden, u. a. wie die Organisation mit Stakeholdern zusammenarbeitet, um Wasser als gemeinsam genutzte Ressource zu verwalten, und wie sie Lieferanten oder Kunden mit wesentlichen ab- bzw. prozesswasserbedingten Auswirkungen dabei einbezieht.
Eine Beschreibung des Prozesses zur Formulierung von Zielsetzungen zum Thema Wasser, die Bestandteil des Managementansatzes der Organisation sind, und wie diese mit der öffentlichen Politik und dem lokalen Kontext der jeweiligen Bereiche mit Wasserstress in Zusammenhang stehen.
Eine Beschreibung der geltenden Mindeststandards (falls vorhanden) für die Qualität der Abwassereinleitung und, wie diese Mindeststandards ermittelt wurden, u. a.:
Wie die Standards für Einrichtungen an Standorten ohne Abwasseranforderungen festgelegt wurden;
Ggf. intern erarbeitete Wasserqualitätsstandards oder -richtlinien;
Ggf. in Betracht gezogene sektorspezifische Standards;
Ob das Profil des Gewässers, in das eingeleitet wird, in Betracht gezogen wurde.
Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
Oberflächenwasser;
Grundwasser;
Meerwasser;
produziertes Wasser;
Wasser von Dritten.
Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
Oberflächenwasser;
Grundwasser;
Meerwasser;
Produziertes Wasser;
Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach zuvor aufgeführten Entnahmequellen.
Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
Anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).
Wichtige bedenkliche Stoffe, deren Einleitung behandelt wird, u. a.:
Wie wichtige bedenkliche Stoffe definiert wurden, ggf. internationale Normen, maßgebliche
Listen, angewandte Kriterien; Die Vorgehensweise zur Festlegung der Einleitungslimits für wichtige bedenkliche Stoffe;
Die Anzahl der Fälle, bei denen die vorgegebenen Einleitungslimits nicht eingehalten wurden.
Ggf. erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z.B. Standards, Methoden und Annahmen.
Gesamtverbrauch von Wasser aus allen Gebieten in Megalitern.
Gesamtverbrauch von Wasser aus Gebieten mit Wasserstress in Megalitern.
Änderung der Wasserspeicherung in Megalitern, wenn festgestellt wurde, dass die Wasserspeicherung erhebliche ab- bzw. prozesswasserbedingte Auswirkungen verursacht.
Ggf. erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z.B. Standards, Methoden und Annahmen, einschließlich Angaben darüber, ob diese Informationen auf Berechnungen, Schätzungen, Modellierungen oder direkten Messungen beruhen, sowie die Vorgehensweise, z.B. die Nutzung von sektorspezifischen Faktoren)
Für jeden eigenen, gemieteten oder verwalteten Betriebsstandort, der sich in oder neben geschützten Gebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von geschützten Gebieten befindet, folgende Informationen:
Geografische Lage;
Unterirdische Landflächen, die im Besitz der Organisation sind oder von ihr gemietet oder verwaltet werden;
Position in Bezug auf das geschützte Gebiet (in oder neben dem Gebiet oder teilweise im geschützten Gebiet) oder auf das Gebiet mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von geschützten Gebieten;
Art des Betriebs (Büro, Herstellung, Produktion oder Abbau);
Größe des Betriebsstandorts in km² (oder ggf. in anderen Einheiten);
Biodiversitätswert auf Grundlage der Art des geschützten Gebiets oder des Gebiets mit hohem Biodiversitätswert außerhalb des geschützten Gebiets (Land-, Süßwasser oder Meeresökosystem);
Biodiversitätswert auf Grundlage der Angabe des Schutzstatus, wie z.B. Managementkategorien der Weltnaturschutzunion für Schutzgebiete (IUCN Protected Area Management Categories), Ramsar-Konvention und nationale Gesetzgebung
Die Art signifikanter direkter und indirekter Auswirkungen auf die Biodiversität in Bezug auf einen oder mehrere der folgenden Punkte:
Bau oder Nutzung von Produktionsanlagen, Bergwerken und Transportinfrastruktur;
Umweltverschmutzung (Einleitung von Substanzen, die in dem Lebensraum nicht auf natürliche Weise vorkommen, aus punktuellen und diffusen Quellen);
Einschleppung von invasiven Arten, Schädlingen und Krankheitserregern;
Verringerung der Artenvielfalt;
Veränderung von Lebensräumen;
Veränderungen ökologischer Prozesse außerhalb der natürlichen Variationsbreite (wie z.B. Salzgehalt oder Änderungen des Grundwasserspiegels).
Signifikante direkte und indirekte positive und negative Auswirkungen in Hinblick auf folgende Punkte:
Betroffene Arten;
Größe der betroffenen Gebiete;
Dauer der Auswirkungen;
Reversibilität oder Irreversibilität der Auswirkungen.
Größe und Lage aller geschützten oder renaturierten Lebensräume, und ob der Erfolg der Renaturierungsmaßnahme von unabhängigen externen Sachverständigen bestätigt wurde oder geprüft wird.
Ob Partnerschaften mit Dritten zum Schutz oder zur Renaturierung von Lebensräumen bestehen, die nicht zu den Gebieten gehören, in denen die Organisation Renaturierungs- oder Schutzmaßnahmen umgesetzt und überwacht hat.
Status aller Gebiete auf Grundlage ihres Zustands am Ende des Berichtszeitraums.
Verwendete Standards, Methodiken und Annahmen
Gesamtzahl der Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von den Geschäftstätigkeiten der Organisation betroffen sind, nach Gefährdungsgrad:
Stark gefährdet
Gefährdet
Schutzbedürftig
Potenziell gefährdet
Nicht gefährdet
Bruttovolumen der direkten THG‑Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.
In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.
Das ggf. für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
der Begründung für diese Wahl;
der Emissionen im Basisjahr;
des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG‑Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.
Ggf. das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG‑Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.
Ggf. die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
Das ggf. für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
der Begründung für diese Wahl;
der Emissionen im Basisjahr;
des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
Bruttovolumen sonstiger indirekter THG‑Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalent.
Ggf. die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.
Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG‑Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.
das ggf. für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
der Begründung für diese Wahl;
der Emissionen im Basisjahr;
des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
Den Intensitätsquotienten der THG‑Emissionen für die Organisation.
Den organisationsspezifischen Parameter (den Nenner), der zur Berechnung des Quotienten verwendet wurde.
Arten von THG‑Emissionen, die in den Intensitätsquotienten einbezogen wurden; ob direkte (Scope 1), indirekte energiebedingte (Scope 2) und/oder sonstige indirekte (Scope 3) THG‑Emissionen einbezogen wurden.
In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle
Umfang der Senkung der THG‑Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2-Äquivalenten.
In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.
Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG‑Emissionen.
direkt von der Organisation entsorgt oder anderweitig direkt bestätigt
Vom Entsorgungsdienstleister zur Verfügung gestellte Informationen
Organisatorische Standardmethoden des Entsorgungsdienstleisters
Gesamtzahl und Gesamtvolumen der erfassten erheblichen Austritte schädlicher Substanzen.
Die folgenden zusätzlichen Informationen zu jedem Austritt schädlicher Substanzen, der in den Finanzberichten der Organisation angegeben wurde:
Standort des Austritts schädlicher Substanzen;
Volumen des Austritts schädlicher Substanzen;
Ausgetretene schädliche Substanz kategorisiert nach: Austritt von Öl (Boden oder Wasseroberflächen), Austritt von Brennstoffen (Boden oder Wasseroberflächen), Austritt von Abfällen (Boden oder Wasseroberflächen), Austritt von Chemikalien (in erster Linie Boden oder Wasseroberflächen) und Sonstiges (von der Organisation anzugeben).
Auswirkungen des erheblichen Austritts schädlicher Substanzen
Gesamtgewicht für jeden der folgenden Posten:
Transportierter gefährlicher Abfall
Importierter gefährlicher Abfall
Exportierter gefährlicher Abfall
Behandelter gefährlicher Abfall
Prozentsatz des zwischenstaatlich verbrachten gefährlichen Abfalls.
Verwendete Standards, Methodiken und Annahmen.
Gewässer und mit ihnen verbundene Lebensräume, die erheblich von Abwassereinleitungen und/oder Oberflächenabfluss beeinträchtigt werden, einschließlich von Informationen zu:
Der Größe des Gewässers und des mit ihm verbundenen Lebensraums;
Ob das Gewässer und der mit ihm verbundene Lebensraum als nationales oder internationales Schutzgebiet ausgewiesen sind;
Dem Biodiversitätswert, z.B. Gesamtzahl der geschützten Arten.
Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen:
Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Umweltschutzgesetze und/oder -verordnungen ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung darüber aus.
Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien bewertet wurden.
Zahl der Lieferanten, die auf Umweltauswirkungen überprüft wurden.
Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Umweltauswirkungen ermittelt wurden.
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Umweltauswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Umweltauswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Umweltauswirkungen erkannt und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Gesamtzahl und Rate neuer Angestellter während des Berichtszeitraums, nach Altersgruppe, Geschlecht und Region.
Gesamtzahl und Rate der Angestelltenfluktuation während des Berichtszeitraums, nach Altersgruppe, Geschlecht und Region.
Grundleistungen, die vollzeitbeschäftigten Angestellten der Organisation standardmäßig angeboten werden, nicht aber Angestellten mit befristeten Arbeitsverträgen oder teilzeitbeschäftigten Angestellten, nach wichtigen Betriebsstätten. Dazu gehören mindestens:
Lebensversicherung;
Medizinische Versorgung;
Erwerbsunfähigkeits- und Invaliditätsversicherung;
Elternzeit;
Altersversorgung;
Aktienbeteiligung;
Sonstiges.
Die verwendete Definition für „wichtige Betriebsstätten“.
Gesamtzahl der Angestellten mit Anspruch auf Elternzeit nach Geschlecht.
Gesamtzahl der Angestellten, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, nach Geschlecht.
Gesamtzahl der Angestellten, die innerhalb des Berichtszeitraums nach Beendigung der Elternzeit an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind, nach Geschlecht.
Gesamtzahl der Angestellten, die nach Beendigung der Elternzeit an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind und zwölf Monate nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz noch beschäftigt waren, nach Geschlecht.
Rückkehrrate an den Arbeitsplatz und Verbleibrate der Angestellten, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, nach Geschlecht.
Mindestmitteilungsfrist in Wochen, die Angestellten und ihren Vertretern typischerweise eingeräumt wird, bevor erhebliche betriebliche Veränderungen, die sich wesentlich auf sie auswirken können, umgesetzt werden.
Für Organisationen mit bei Tarifverhandlungen getroffenen Vereinbarungen: ob die Mitteilungsfrist und die Konsultations- und Verhandlungsbestimmungen in den Tarifverträgen festgelegt sind.
Eine Erklärung, ob ein Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umgesetzt wurde, einschließlich ob:
Das System aufgrund rechtlicher Anforderungen umgesetzt wurde und, falls ja, eine Liste der Anforderungen;
Das System aufgrund von anerkannten Standards/Richtlinien für das Risikomanagement- und/oder Managementsystem umgesetzt wurde und, falls ja, eine Liste der Standards/Richtlinien.
Eine Beschreibung der vom Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckten Mitarbeiter, Aktivitäten und Arbeitsplätze und eine Erläuterung dazu, ob und, falls ja, warum Mitarbeiter, Aktivitäten oder Arbeitsplätze nicht abgedeckt wurden.
Eine Beschreibung der Verfahren zur Identifizierung arbeitsbedingter Gefahren, zur Bewertung der Risiken auf routinemäßiger und nicht routinemäßiger Basis und zur Anwendung der Hierarchie von Kontrollmaßnahmen zur Beseitigung von Gefahren und Minimierung von Risiken, einschließlich:
Wie die Organisation die Qualität der Verfahren sicherstellt, einschließlich der Kompetenzen der Personen, die diese Verfahren ausführen;
Wie die Ergebnisse dieser Verfahren zur Evaluierung und kontinuierlichen Verbesserung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verwendet werden.
Eine Beschreibung der Verfahren für die Meldung von arbeitsbedingten Gefahren und gefährlichen Situationen durch Mitarbeiter und eine Erklärung, wie Mitarbeiter vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind.
Eine Beschreibung der Richtlinien und Verfahren dafür, wie sich Mitarbeiter selbst aus Arbeitssituationen befreien können, die ihrer Meinung nach Verletzungen oder Erkrankungen verursachen könnten, und eine Erläuterung, wie Mitarbeiter vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind.
Eine Beschreibung der Verfahren zur Untersuchung arbeitsbedingter Vorfälle, einschließlich der Verfahren zur Identifizierung von Gefahren und zur Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit den Vorfällen, um unter Anwendung der Hierarchie von Kontrollmaßnahmen Abhilfemaßnahmen zu bestimmen und um für das Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erforderliche Verbesserungen festzulegen.
Eine Beschreibung der Funktionen der arbeitsmedizinischen Dienste, die einen Beitrag zur Identifizierung und Beseitigung von Gefahren und zur Minimierung von Risiken leisten, und eine Erklärung, wie die Organisation die Qualität dieser Dienste und den Zugriff der Mitarbeiter auf diese Dienste sicherstellt.
Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und ggf. warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Eine Beschreibung aller den Mitarbeiter zur Verfügung gestellten Schulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, einschließlich allgemeiner Schulungen sowie Schulungen zu bestimmten arbeitsbezogenen Gefahren, gefährlichen Tätigkeiten oder gefährlichen Situationen.
Eine Erklärung, wie die Organisation den Zugriff von Mitarbeitern auf nicht arbeitsmedizinische Gesundheitsdienstleistungen ermöglicht, und den Umfang des bereitgestellten Zugriffs.
Eine Beschreibung aller freiwilligen Dienstleistungen und Programme zur Förderung der Gesundheit, die Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, um bedeutende nicht-arbeitsbezogene Gesundheitsrisiken, einschließlich der abgedeckten spezifischen Gesundheitsrisiken, anzugehen, und wie die Organisation den Zugriff von Mitarbeitern auf diese Dienstleistungen und Programme ermöglicht.
Eine Beschreibung des Ansatzes der Organisation zur Verhinderung und Abmilderung erheblicher negativer Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz, die über die Geschäftsbeziehungen der Organisation direkt mit den Betriebsstätten, Produkten oder Dienstleistungen der Organisation verbunden sind, und der damit verbundenen Gefahren und Risiken.
Wenn die Organisation auf Basis rechtlicher Anforderungen und/oder anerkannter Standards/Richtlinien ein Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umgesetzt hat:
Die Anzahl und den Prozentsatz aller Angestellten und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, die von einem solchen System abgedeckt sind;
Die Anzahl und den Prozentsatz aller Angestellten und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, die von einem solchen System abgedeckt sind, das intern überprüft worden ist;
Die Anzahl und den Prozentsatz aller Angestellten und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, die von einem solchen System abgedeckt sind, das von einer externen Partei überprüft oder zertifiziert worden ist.
Ob und, falls ja, warum Mitarbeiter von dieser Angabe ausgeschlossen wurden, einschließlich der Arten von Mitarbeitern, die ausgeschlossen wurden.
Ggf. erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z.B. Standards, Methoden und Annahmen
Für alle Angestellten:
Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
Die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
Die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die arbeitsbedingten Gefahren, die das Risiko von Verletzungen mit schweren Folgen bergen, einschließlich:
Wie diese Gefahren bestimmt worden sind;
Welche dieser Gefahren im Berichtszeitraum Verletzungen mit schweren Folgen verursacht oder dazu beigetragen haben;
Ergriffene oder eingeleitete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefahren und zur Minimierung von Risiken unter Anwendung der Hierarchie von Kontrollmaßnahmen.
Sämtliche ergriffene oder eingeleitete Maßnahmen zur Beseitigung sonstiger arbeitsbedingter Gefahren und zur Minimierung von Risiken unter Anwendung der Hierarchie von Kontrollmaßnahmen.
Ob die Raten auf der Grundlage von 200.000 oder 1.000.000 gearbeiteten Stunden berechnet wurden.
Ob und, falls ja, warum Mitarbeiter von dieser Angabe ausgeschlossen wurden, einschließlich der Arten von Mitarbeitern, die ausgeschlossen wurden.
Ggf. erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z.B. Standards, Methoden und Annahmen.
Für alle Angestellten:
Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
Die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
Die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die arbeitsbedingten Gefahren, die das Risiko von Erkrankungen bergen, einschließlich:
Wie diese Gefahren bestimmt worden sind;
Welche dieser Gefahren im Berichtszeitraum Erkrankungen verursacht oder dazu beigetragen haben;
Ergriffene oder eingeleitete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefahren und zur Minimierung von Risiken unter Anwendung der Hierarchie von Kontrollmaßnahmen.
Ob und, falls ja, warum Mitarbeiter von dieser Angabe ausgeschlossen wurden, einschließlich der Arten von Mitarbeitern, die ausgeschlossen wurden.
Ggf. erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z.B. Standards, Methoden und Annahmen.
Durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
Geschlecht
Angestelltenkategorie
Art und Umfang der durchgeführten Programme und unterstützenden Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten.
Programme zur Übergangshilfe, die den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ermöglichen und den Berufsausstieg aufgrund von Ruhestand oder Kündigung unterstützen.
Prozentsatz aller Angestellten nach Geschlecht und Angestelltenkategorie, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung im Berichtszeitraum erhalten haben.
Diversitätskategorien:
Geschlecht;
Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30−50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
Ggf. andere Diversitätsindikatoren wie z.B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen.
Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
Geschlecht;
Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30−50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
Ggf. andere Diversitätsindikatoren wie z.B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen.
Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern für jede Angestelltenkategorie, aufgeschlüsselt nach wichtigen Betriebsstätten.
Die verwendete Definition für „wichtige Betriebsstätten“.
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
Von der Organisation geprüfter Vorfall;
Umgesetzte Abhilfepläne;
Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht der Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit oder Tarifverhandlungen möglicherweise verletzt wurde oder erheblich bedroht sein könnte, und zwar:
Art der Betriebsstätte (wie z.B. eine Produktionsanlage) und des Lieferanten;
Länder oder geografische Regionen, in denen Betriebsstätten oder Lieferanten als risikobehaftet gelten.
Maßnahmen, die die Organisation im Berichtszeitraum ergriffen hat, um das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen zu unterstützen.
Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für:
Kinderarbeit;
Umstände, unter denen junge Mitarbeiter gefährlicher Arbeit ausgesetzt werden.
Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie ein erhebliches Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit haben, und zwar:
Art der Betriebsstätte (wie z.B. eine Produktionsanlage) und des Lieferanten;
Länder und geografische Regionen, in denen Betriebsstätten oder Lieferanten als risikobehaftet gelten.
Maßnahmen, die die Organisation im Berichtszeitraum ergriffen hat, um zur effektiven Abschaffung von Kinderarbeit beizutragen.
Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen von einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit ausgegangen wird, und zwar:
Art der Betriebsstätte (wie z.B. eine Produktionsanlage) und des Lieferanten;
Länder und geografische Regionen, in denen Betriebsstätten oder Lieferanten als risikobehaftet gelten.
Maßnahmen, die die Organisation im Berichtszeitraum ergriffen hat, um zur Abschaffung aller Formen der Zwangs- oder Pflichtarbeit beizutragen.
Prozentsatz des Sicherheitspersonals, das eine formelle Schulung zur Menschenrechtspolitik und zu spezifischen Menschenrechtsverfahren der Organisation und deren Anwendung im Sicherheitsbereich erhalten hat.
Ob die Schulungsanforderungen auch für dritte Organisationen gelten, die Sicherheitspersonal zur Verfügung stellen.
Gesamtzahl der im Berichtszeitraum ermittelten Vorfälle, in denen Rechte der indigenen Völker verletzt wurden.
Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
Von der Organisation geprüfter Vorfall;
Umgesetzte Abhilfepläne;
Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Gesamtzahl der im Berichtszeitraum aufgewendeten Stunden für Schulungen zu Menschenrechtspolitik oder -verfahren, die für die Geschäftstätigkeiten relevante Menschenrechtsaspekte betreffen.
Prozentsatz der Angestellten, die im Berichtszeitraum an Schulungen zu Menschenrechtspolitik und -verfahren, die für die Geschäftstätigkeiten relevante Menschenrechtsaspekte betreffen, teilgenommen haben.
Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Prozentsatz der Betriebsstätten, an denen Maßnahmen zur Einbindung lokaler Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und/oder Förderprogramme umgesetzt wurden, darunter:
Soziale Folgenabschätzungen, einschließlich geschlechtsspezifischer Folgenabschätzungen auf Grundlage von partizipativen Prozessen;
Umweltverträglichkeitsprüfungen und kontinuierliche Überwachung;
Öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse der sozialen Folgenabschätzungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen;
Programme zur Förderung des Gemeinwesens auf der Grundlage der Bedürfnisse lokaler Gemeinschaften;
Pläne zur Einbindung von Stakeholdern auf Grundlage einer Stakeholderanalyse;
Breit gefächerte Ausschüsse und Verfahren zur Konsultation lokaler Gemeinschaften, die schutzbedürftige Gruppen einschließen;
Betriebsräte, Ausschüsse zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und andere Mitarbeitervertretungen zum Umgang mit den Auswirkungen;
Formelle Beschwerdeverfahren für lokale Gemeinschaften.
Geschäftstätigkeiten mit erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften, einschließlich:
der Betriebsstätte;
der erheblichen tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten.
Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
Ggf. wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Prozentsatz der maßgeblichen Produkt- und Dienstleistungskategorien, deren Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit in Hinblick auf Verbesserungspotenziale überprüft wurden.
Gesamtzahl der Verstöße gegen Vorschriften und/oder freiwillige Verhaltensregeln im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit im Berichtszeitraum, aufgeschlüsselt nach:
Verstößen gegen Vorschriften, die ein Bußgeld oder eine Sanktion zur Folge hatten;
Verstößen gegen Vorschriften, die eine Mahnung zur Folge hatten;
Verstößen gegen freiwillige Verhaltensregeln.
Wenn die Organisation keinen Verstoß gegen Vorschriften und/oder freiwillige Verhaltensregeln ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
Ob die Verfahren der Organisation zu Produkt- und Dienstleistungsinformationen und zur Kennzeichnung folgende Informationen erfordern:
Die Herkunft der Produkt- und Dienstleistungskomponenten;
Zusammensetzung, insbesondere in Hinblick auf Substanzen, die ökologische oder soziale Auswirkungen haben können;
Sichere Nutzung des Produkts oder der Dienstleistung;
Entsorgung des Produkts und andere ökologische oder soziale Auswirkungen;
Sonstiges (muss erläutert werden).
Prozentsatz maßgeblicher Produkt- oder Dienstleistungskategorien, die von solchen Verfahren erfasst werden und für die die Einhaltung von Vorschriften und Regeln überprüft wird.
Gesamtzahl der Verstöße gegen Vorschriften und/oder freiwillige Verhaltensregeln im Zusammenhang mit den Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung, aufgeschlüsselt nach:
Verstößen gegen Vorschriften, die ein Bußgeld oder eine Sanktion zur Folge hatten;
Verstößen gegen Vorschriften, die eine Mahnung zur Folge hatten;
Verstößen gegen freiwillige Verhaltensregeln.
Wenn die Organisation keinen Verstoß gegen Vorschriften und/oder freiwillige Verhaltensregeln ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
Gesamtzahl der Verstöße gegen Vorschriften und/oder freiwillige Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation, einschließlich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring, aufgeschlüsselt nach:
Verstößen gegen Vorschriften, die ein Bußgeld oder eine Sanktion zur Folge hatten;
Verstößen gegen Vorschriften, die eine Mahnung zur Folge hatten;
Verstößen gegen freiwillige Verhaltensregeln.
Wenn die Organisation keinen Verstoß gegen Vorschriften und/oder freiwillige Verhaltensregeln ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
Gesamtzahl der eingegangenen begründeten Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes der Kundendaten, aufgegliedert nach:
Beschwerden von externen Parteien, die von der Organisation als begründet anerkannt wurden;
Beschwerden von Aufsichtsbehörden.
Gesamtzahl der ermittelten Fälle von Datendiebstahl und Datenverlusten im Zusammenhang mit Kundendaten.
Wenn die Organisation keine begründeten Beschwerden identifiziert hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Investitionen
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte.