Themenspezifische Angaben

Die themenspezifischen Angaben decken drei wesentliche Themenbereiche ab: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Die Wesentlichkeitsanalyse hat gezeigt, dass die Stakeholder der HHLA ein großes Interesse an transparenter Nachhaltigkeitsberichterstattung haben. Wesentlichkeitsanalyse  Aus diesem Grund berichtet die HHLA nicht nur über Themen, die als Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse und Überleitung wesentlicher Themen nach HGB als wesentlich eingestuft werden, sondern berichtet darüber hinaus zu allen GRI-Standards. Als wesentlich wurden die nachfolgenden GRI-Standards bewertet:

  • GRI 205: Korruptionsbekämpfung
  • GRI 305: Emissionen 
  • GRI 401: Beschäftigung 
  • GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 
  • sowie das Thema „Flächenschonung“, zu dem es bislang keinen eigenen GRI-Standard gibt.

Zu GRI-Standards, die als wesentlich bewertet wurden, wurde ein Managementansatz ergänzt. Diese GRI-Standards haben eine blaue Schriftfarbe. GRI-Standards, nach denen HHLA zusätzlich berichtet, sind durch eine graue Überschrift gekennzeichnet. 

Der GRI Content Index der HHLA verzichtet auf die Spalte „Auslassungen“,
da zu allen Angaben Informationen angegeben wurden. 

Wesentliche GRI-Standards nach doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt

Nutzen Sie die Filterfunktion, um die GRI-Angaben nach dem doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt
gemäß § 289c Abs. 3 HGB hinsichtlich Geschäftsrelevanz und Auswirkungsgrad zu filtern. 

Wirtschaftliche Angaben

GRI 201: Wirtschaftliche Leistung

201-2 Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen

201-3 Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne

201-4 Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand

GRI 202: Marktpräsenz

202-1 Verhältnis des nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehalts zum lokalen gesetzlichen Mindestlohn

Löhne und Gehälter sind tariflich geregelt.

202-2 Anteil der aus der lokalen Gemeinschaft angeworbenen oberen Führungskräfte

GRI 203: Indirekte ökonomische Auswirkungen

203-1 Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen

203-2 Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen

GRI 204: Beschaffungspraktiken

204-1 Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten

GRI 205: Korruptionsbekämpfung

GRI 103: Managementansatz

Compliance, d. h. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, ist daher ein wesentlicher Bestandteil der HHLA-Corporate-Governance. Dies wird als primäres Ziel bei der HHLA durch Errichtung, Koordination und fortlaufende Weiterentwicklung eines konzernweiten Compliance-Management-Systems (CMS) angestrebt. Ein weiteres Ziel ist es dabei, die wesentlichen Compliance-Risiken zu identifizieren, fortlaufend zu bewerten und durch Implementierung geeigneter Maßnahmen und Prozesse zu minimieren. Darüber hinaus setzt sich das CMS zum Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HHLA-Konzerns für die Beachtung der in ihrem Arbeitsbereich einschlägigen Rechtsvorschriften und internen Richtlinien zu sensibilisieren und damit auch ein entsprechendes Risikobewusstsein bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen. Hierdurch soll Compliance-Verstößen vorgebeugt werden. Kern des HHLA-CMS ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu Compliance-relevanten Themen, z. B. faires Verhalten im Wettbewerb sowie Umgang mit Interessenkonflikten und sensiblen Unternehmensinformationen, über gesetzliche Standards hinaus formuliert.
Ein weiteres wesentliches Themengebiet im Verhaltenskodex ist die Vermeidung von Korruption. Die HHLA ist im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Geschäftspartnern und Amtsträgern der unterschiedlichsten Ebenen vor allem in Deutschland sowie in Zentral- und Osteuropa und Asien in fortlaufendem Kontakt. Ziel der das Thema Antikorruption weiter vertiefenden Richtlinie ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Hilfestellung zur Beurteilung von möglichen Situationen mit einer potenziellen Korruptionsrelevanz in ihrem täglichen Arbeitsleben zu geben und damit einen wirksamen Beitrag zur Prävention von korrupten Handlungen und den damit verbundenen Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Unternehmen zu leisten.

103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

103-2 Der Managementansatz und seine Bestandteile

103-3 Beurteilung des Managementansatzes

205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung

GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten

206-1 Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung

Ökologische Angaben

Flächenschonung

GRI 103: Managementansatz

HHLA hat neun Handlungsfelder für Nachhaltigkeit definiert. Eines dieser Handlungsfelder ist die Flächenschonung. Wir handeln nach der Leitlinie, die knappen Hafen- und Logistikflächen so effizient wie möglich zu nutzen. Ziel ist die Flächenproduktivität im Rahmen der Ausbauprogramme zu steigern. Die HHLA investiert in Ausbauprogramme entsprechend der Nachfrage. Die Investitionen in höhere Flächenproduktivität zeigen sich im Ausbau der Lagerkransysteme. Durch Lagerkransysteme wird die Flächenkapazität und -produktivität erhöht. Die Terminalentwicklungsabteilungen sind für das Ausbauprogramm verantwortlich.

103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

103-2 Der Managementansatz und seine Bestandteile

103-3 Beurteilung des Managementansatzes

GRI 301: Materialien

301-1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen

HHLA ist schwerpunktmäßig ein Dienstleistungsunternehmen in Häfen und im Güterbahnbereich, der Einsatz von Material für die Produktion von Gütern entfällt damit weitgehend.

301-2 Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe

301-3 Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien

HHLA ist schwerpunktmäßig ein Dienstleistungsunternehmen in Häfen und im Güterbahnbereich, der Einsatz von Material für die Produktion von Gütern entfällt damit weitgehend.

GRI 302: Energie

302-1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation

302-2 Energieverbrauch außerhalb der Organisation

302-4 Verringerung des Energieverbrauchs

302-5 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen

GRI 303: Wasser

303-1 Wasserentnahme nach Quelle

303-2 Durch Wasserentnahme erheblich beeinträchtigte Wasserquellen

303-3 Abwasserrückgewinnung und -wiederverwendung

GRI 304: Biodiversität

304-1 Eigene, gemietete und verwaltete Betriebsstandorte, die sich in oder neben Schutzgebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten befinden

Kein Grundstück der HHLA grenzt an Schutzgebiete an.

304-2 Erhebliche Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität

Eine Auswirkung der HHLA-Aktivitäten auf die Biodiversität von Schutzgebieten ist nicht zu erwarten.

304-3 Geschützte oder renaturierte Lebensräume

Kein Grundstück der HHLA grenzt weder an geschützte oder renaturierte Schutzgebiete an noch operiert die HHLA auf dem Gelände von geschützten oder renaturierten Schutzgebieten.

304-4 Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von Geschäftstätigkeiten betroffen sind

Eine Auswirkung der direkten HHLA-Aktivitäten auf gefährdete Tier- und Pflanzenarten ist nicht zu erwarten.

GRI 305: Emissionen

GRI 103: Managementansatz

Die HHLA hat sich Klimaschutzziele gesetzt. Bis 2020 sollen die spezifischen CO2-Emissionen um mindestens 30% reduziert werden. Bis 2030 sollen die absoluten Emissionen um mindestens 50% reduzierte werden, bis 2040 strebt die HHLA Klimaneutralität an. Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein zertifiziertes Energiemanagement System eingeführt. Gleichzeitig wurde ein technologischer Wechsel in Richtung elektrische Antriebe anstatt Antriebe mit Verbrennungsmotoren gestartet. Dieses Konzept ist in den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie beschrieben. Es wird umgesetzt durch verschiedenste Projekte, z.B. die Elektrifizierung bisher dieselbetriebener AGV, dem Ausbau elektrisch betriebener Lagerkransystems oder dem Umstieg auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge sowie dem verstärkten Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Verantwortlichkeit liegt in den Terminal Entwicklungsabteilungen und im Nachhaltigkeitsmanagement. Ein Quartalsbericht wird für den Vorstand erstellt.

103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

103-2 Der Managementansatz und seine Bestandteile

103-3 Beurteilung des Managementansatzes

305-1 Direkte Treibhausgas‑Emissionen (Scope 1)

305-2 Indirekte energiebedingte Treibhausgas-Emissionen (Scope 2)

305-3 Sonstige indirekte Treibhausgas‑Emissionen (Scope 3)

305-4 Intensität der Treibhausgasemissionen

305-5 Senkung der Treibhausgasemissionen

305-6 Emissionen Ozon abbauender Substanzen (ODS)

305-7 Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen

GRI 306: Abwasser und Abfall

306-1 Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort

Der Frischwasserverbrauch der HHLA entspricht den Abwassereinleitungen zzgl. des Regenwassers. Das Regenwasser wird nicht gemessen.

306-2 Abfall nach Art und Entsorgungsmethode

306-3 Erheblicher Austritt schädlicher Substanzen

Im Berichtszeitraum lagen keine wesentlichen Freisetzungen vor.

306-4 Transport von gefährlichem Abfall

Die HHLA importiert oder exportiert grenzüberschreitend keinen gefährlichen Abfall.

306-5 Von Abwassereinleitung und/oder Oberflächenabfluss betroffene Gewässer

Es gibt keine signifikanten Abwassereinleitungen in umliegende Gewässer.

GRI 307: Umwelt-Compliance

307-1 Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen

GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten

308-1 Neue Lieferanten, die anhand von ökologischen Kriterien überprüft wurden

308-2 Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen

Gesellschaftliche Angaben – Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung

GRI 401: Beschäftigung

GRI 103: Managementansatz

Mensch und Organisation stehen im Zentrum der Personalarbeit. Kompetente und leistungsstarke Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis unseres Erfolgs. Langfristige qualitative und quantitative Personalplanungs- und Personalentwicklungsstrategien sind am Standort Hamburg gesellschaftsübergreifend angelegt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fach-, Führungs- und Projektkarrieren und der mögliche Wechsel zwischen den unterschiedlichen Karrierepfaden sind ein zentrales Ziel der Personalstrategie. Ebenso bilden die vielfältigen Optionen zur lebensphasenorientierten Gestaltung des Verhältnisses von Privat- zu Berufsleben sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitszeitsysteme eine wesentliche Grundlage der dauerhaften Betriebszugehörigkeit der HHLA-Beschäftigten.
Die HHLA richtet die Personalbestandsentwicklung an der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmungen aus. Ziel ist es, die Dienstleistungen überwiegend mit eigenem Personal zu erbringen. Zur Abdeckung operativer Personalbedarfsspitzen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft (GHB) in den Gesellschaften des Containerumschlags am Standort Hamburg eingesetzt.

103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

103-2 Der Managementansatz und seine Bestandteile

Die Personalbeschaffungsprozesse in den Einzelgesellschaften der HHLA AG werden durch die HHLA-Personal-Arbeitsgruppe (Personal-AG) überwacht. Die Schaffung zusätzlicher Stellen wird hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in der Wirtschaftsplanung, Betriebsnotwendigkeit und anderer innerbetrieblicher Besetzungs- und Handlungsmöglichkeiten überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Beschaffungsprozesse im Rahmen der durch den Vorstand genehmigten Personalplanungen der Einzelgesellschaften bewegen und mit den Personalbestandsentwicklungen der übrigen Gesellschaften synchronisiert und ggf. Synergien geschaffen werden können.

103-3 Beurteilung des Managementansatzes

Die Schaffung zusätzlicher Stellen wird hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in der Wirtschaftsplanung, Betriebsnotwendigkeit und anderer innerbetrieblicher Besetzungs- und Handlungsmöglichkeiten überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Beschaffungsprozesse im Rahmen der durch den Vorstand genehmigten Personalplanungen der Einzelgesellschaften bewegen und mit den Personalbestandsentwicklungen der übrigen Gesellschaften synchronisiert und ggf. Synergien geschaffen werden können.

401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation

401-2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden

GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis

402-1 Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen

Die Mitteilungsfristen werden entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz eingehalten.

GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

GRI 103: Managementansatz

Die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Beschäftigten von Fremdfirmen sowie der Kunden, Lieferanten und Gäste ist vorrangiges Anliegen der HHLA und wird durch umfangreiche Präventionsmaßnahmen und -richtlinien sichergestellt. Die Arbeitssicherheit soll kontinuierlich weiter verbessert werden und wird als eine wesentliche Führungsaufgabe betrachtet. Dazu werden im Hinblick auf Frühindikatoren für die Notwendigkeit von Fördermaßnahmen für die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die psychischen Belastungen bewertet. Mit dem Ziel, das Unfallrisiko weiter zu senken und das Bewusstsein der Beschäftigten und der Führungskräfte für den Arbeitsschutz zu vertiefen, werden an den Standorten der HHLA-Betriebe regelmäßig Arbeitsschutzkampagnen und Workshops beispielsweise zu den Themen Brandschutz, Gefahrstoffe und Ergonomie durchgeführt. Zur Erstellung einer aussagekräftigen Unfallstatistik werden die Unfälle aller HHLA-Betriebe in Hamburg berücksichtigt und in einem einheitlichen Berichtssystem erfasst. Hierzu zählen auch die Unfälle, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Containerumschlag stehen (z. B. Werkstattbetriebe). Die Ursachen für Veränderungen oder Schwankungen werden sorgfältig analysiert, um rechtzeitig strukturierte Maßnahmen zur Vorbeugung ergreifen zu können.
Im Rahmen der Gesundheitsförderung verfolgt die HHLA das Ziel, betriebliches Gesundheitsmanagement alltags- und praxistauglich zu konzipieren und die Maßnahmen gleichzeitig systematisch in die Unternehmensprozesse einzubinden.

103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

103-2 Der Managementansatz und seine Bestandteile

103-3 Beurteilung des Managementansatzes

403-1 Repräsentation von Mitarbeitern in formellen Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüssen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

403-2 Art und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Arbeitsausfalltage, Abwesenheit und Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle

403-3 Mitarbeiter mit einem hohen Auftreten von oder Risiko für Krankheiten, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen

403-4 Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in formellen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden

GRI 404: Aus- und Weiterbildung

404-1 Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten

404-2 Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe

404-3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten

GRI 405: Diversität und Chancengleichheit

405-2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern

Die Gleichbezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist durch Tarifverträge geregelt.

Gesellschaftliche Angaben – Menschenrechte

GRI 406: Nichtdiskriminierung

406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen

GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

407-1 Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte

Es gab im Berichtszeitraum keine Einschränkung der Vereinigungsfreiheit. Die HHLA fördert aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung. Grundlagen hierfür sind in Deutschland u. a. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

GRI 408: Kinderarbeit

408-1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit

GRI 409: Zwangs- oder Pflichtarbeit

409-1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit

GRI 410: Sicherheitspraktiken

410-1 Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und -verfahren geschult wurde

Das von der HHLA eingesetzte Sicherheitspersonal ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen u. a. in den Grundrechten des Grundgesetzes, den Datenschutzbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Deeskalationstechniken und den HHLA-Verfahrensanweisungen geschult.

GRI 411: Rechte der indigenen Völker

411-1 Vorfälle, in denen die Rechte der indigenen Völker verletzt wurden

Die HHLA ist ausschließlich an Standorten tätig, an denen es keine indigenen Bevölkerungsgruppen gibt.

Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte

412-1 Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde

412-3 Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden

Gesellschaftliche Angaben – Kunden, Lieferanten und Gesellschaft

GRI 413: Lokale Gemeinschaften

413-1 Betriebsstätten mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogrammen

413-2 Geschäftstätigkeiten mit erheblichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften

GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten

414-2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen

Als Hafen- und Transportlogistikkonzern arbeitet die HHLA als Dienstleistungsunternehmen innerhalb der Transportketten ihrer Kunden. Eigene Lieferketten der HHLA beschränken sich auf den Einkauf von Investitions-, Anlage- und Verbrauchsgütern (z.B. Lokomotiven, Hafenumschlaggeräte), die zum ganz überwiegenden Teil aus Ländern innerhalb Europas stammen.

GRI 415: Politische Einflussnahme

415-1 Parteispenden

Die HHLA spendet weder an politische Parteien oder Politiker noch betreibt sie wesentliche Lobby-Aktivitäten.

GRI 416: Kundengesundheit und -sicherheit

416-1 Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit

416-2 Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten
und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit

GRI 417: Marketing und Kennzeichung

417-1 Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung

HHLA ist schwerpunktmäßig ein Dienstleistungsunternehmen in Häfen und im Güterbahnbereich, die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen entfällt damit weitgehend.

417-2 Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung

417-3 Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation

Bei der kommerziellen Kommunikation beachtet die HHLA die Regeln des Deutschen Werberats als eines Organs der freiwilligen Selbstkontrolle. Dementsprechend bekennen wir uns zu den allgemein anerkannten Grundwerten der Gesellschaft und den dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral. Kommerzielle Kommunikation muss stets von Fairness im Wettbewerb und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft getragen sein. Insbesondere darf Werbung nicht bestimmte Personen oder Gruppen diskriminieren. Sanktionen, Geldbußen oder Verwarnungen wegen Verletzung einschlägiger Vorschriften hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.

GRI 418: Schutz der Kundendaten

418-1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes
und den Verlust von Kundendaten

GRI 419: Sozioökonomische Compliance

419-1 Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich

Investitionen

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte.