45. Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse als Leasingnehmer

Weitere Informationen über Leasingverhältnisse des HHLA-Konzerns finden sich auch in den Textziffern 12, 14, 16, 23, 38, 40.

Bisherige Finanzierungs-Leasingverhältnisse

Der Konzern hat für einige Immobilien, verschiedene technische Anlagen sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung Leasingverträge abgeschlossen. Gegenstand dieser Verträge sind u. a. Flächen, Kaimauern, Hebe- und Flurförderfahrzeuge, Containertragwagen und -chassis sowie EDV-Hardware. Die Verträge beinhalten überwiegend Verlängerungsoptionen und teilweise Andienungsrechte. Die Verlängerungsoption hat jeweils der Leasingnehmer; das Andienungsrecht kann gegebenenfalls durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden.

Der Konzern mietet Großschiffsliegeplätze von der Eigentümerin der Hafenflächen, der Hamburg Port Authority (HPA), einem nahestehenden Unternehmen, an, siehe Textziffer 48. Die feste Anmietung erfolgt zunächst bis zum Jahr 2036, die HHLA geht jedoch davon aus, dass die Anmietung dieser Vermögenswerte (entsprechend den bisherigen Usancen über 50 Jahre) erfolgt. Die Verträge sehen Regelungen zur Haftungsverteilung bei Nichtigkeit und damit verbundener vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages als Folge von EU-Rechtskollisionen vor. Der Vorstand der HHLA schätzt derzeit das Risiko einer EU-Rechtskollision als sehr gering ein.

Die METRANS-Gruppe mietet eine Terminalfläche im Rahmen eines Konzessionsvertrags über eine Laufzeit von 30 Jahren an.

Bisherige Operating-Leasingverhältnisse

Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA und dem HHLA-Konzern bestehen Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt durch die Gesellschaften des HHLA-Konzerns. Die Laufzeit der wesentlichen Verträge endet in den Jahren 2025 bis 2036. Die Vertragsbestimmungen sehen in der Regel in einem Turnus von fünf Jahren Mietzinsüberprüfungen auf Grundlage der Mietpreisentwicklung in den relevanten Wettbewerbshäfen bzw. auf Grundlage entsprechender Mietpreisindizes vor. Die Mietzinserhöhungen für die laufende Periode sind durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt. Die Leasingaufwendungen aus der Anmietung der Flächen in der Speicherstadt sind zum Teil an die Entwicklung der Erlöse des Konzerns aus der Vermietung der zugehörigen Gebäude gekoppelt.

Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters dürfen die gemieteten Flächen ebenso wie die aufstehenden Gebäude der HHLA weder veräußert noch vermietet werden. Wesentliche Veränderungen der Vertragskonditionen aus Untermietverträgen bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.

Weiterhin existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien am Containerterminal in Odessa/Ukraine. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Restlaufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von einem bis 33 Jahren.

Zudem bestehen wesentliche Mietverhältnisse von Immobilien am Containerterminal in Tallin/Estland. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Laufzeiten der betreffenden Mietverträge enden im Jahre 2062.

Die METRANS-Gruppe hat für verschiedene Kraftfahrzeuge und technische Anlagen Leasingvereinbarungen abgeschlossen. Diese Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen drei und zehn Jahren und enthalten teilweise Verlängerungsoptionen. Die für einzelne Immobilien bestehenden Leasingverträge haben eine Laufzeit bis zu 30 Jahren und enthalten ebenfalls teilweise Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer werden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt.

Zukünftige Berücksichtigung bestehender und neuer Leasingverhältnisse

Bis zum 31. Dezember 2018 erfolgte die Beurteilung und Erfassung von Leasingverhältnissen nach den Vorschriften des  17 sowie des IFRIC 4. Hieraus resultierte eine Unterscheidung zwischen Operating- und Finance-Lease-Verhältnissen bzw. der erfolgswirksamen oder bilanziellen Erfassung von Leasingsachverhalten.

Seit dem 1. Januar 2019 sind die bisherigen Vorschriften durch 16 ersetzt worden. Hiernach sind nunmehr grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen. Im Einzelnen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Textziffer 5 und 6.

Kurzfristige Leasingverträge und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Der Konzern mietet technische Ausrüstung, Kraftfahrzeuge, IT-Ausstattung, Büromöbel etc. mit einer Laufzeit zwischen einem und drei Jahren. Diese Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. In diesen Fällen erfasst die HHLA weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung:

Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung

in T€

 

2019

Materialaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

 

Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen

 

9.505

Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte

 

569

Aufwendungen aus variablen Leasingzahlungen

 

408

Abschreibungen

 

 

Abschreibungen auf Nutzungsrechte

 

50.259

Finanzergebnis

 

 

Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten

 

22.016

Zukünftige nicht bilanzierte Zahlungsmittelabflüsse

Die nachfolgende Tabelle zeigt die künftigen Zahlungsmittelabflüsse, zu denen es beim Leasingnehmer kommen könnte, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind:

Zukünftige nicht bilanzierte Zahlungsmittelabflüsse

in T€

 

31.12.2019

Künftige variable Leasingzahlungen

 

10.644

Verlängerungs- und Kündigungsoptionen

 

1.213

Restwertgarantien

 

23

 

 

11.880

Leasingverhältnisse als Leasinggeber

Der Konzern hat Leasingverträge zur gewerblichen Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, siehe Textziffer 24, abgeschlossen. Die HHLA hat diese Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen die nicht selbst genutzten Büroräume, Anlagen und eine Gewerbeimmobilie. Diese Leasingverhältnisse haben unkündbare Restmietlaufzeiten zwischen einem und 16 Jahren. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit gewähren einige Verträge den Mietern die Option zur Verlängerung des Mietvertrags um Zeiträume zwischen zwei Jahren und maximal dreimal fünf Jahren. Einige Leasingverträge enthalten eine Klausel, nach der die Miete auf der Grundlage der jeweiligen Marktkonditionen nach oben angepasst werden kann.

Im Geschäftsjahr wurden Erlöse aus der Vermietung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 61.552 T€ (im Vorjahr: 59.611 T€) vereinnahmt.

Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.

Fälligkeiten der Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissen nach IFRS 16 zum 31. Dezember 2019

in T€

 

 

Bis 1 Jahr

 

32.210

1 Jahr bis 2 Jahre

 

26.599

2 Jahre bis 3 Jahre

 

23.681

3 Jahre bis 4 Jahre

 

14.211

4 Jahre bis 5 Jahre

 

11.139

Über 5 Jahre

 

35.585

 

 

143.425

Fälligkeiten der Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissen nach IAS 17 zum 31. Dezember 2018

in T€

 

 

Bis 1 Jahr

 

30.707

1 Jahr bis 5 Jahre

 

78.571

Über 5 Jahre

 

62.950

 

 

172.228

Aus Leasinggebersicht bestehen keine Leasingvereinbarungen, die als Finanzierungs-Leasingverhältnisse eingestuft werden.

IAS

International Accounting Standards.

IFRS

International Financial Reporting Standards.