4. Fremdwährungsumrechnung

In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst.

Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne/-verluste auf Fremdwährungsposten führten im Geschäftsjahr zu einem Aufwand in Höhe von 619 T€, der im Wesentlichen durch die Kursentwicklung des Polnischen Zloty entstand (im Vorjahr: Ertrag in Höhe von 538 T€ im Wesentlichen durch die Kursentwicklung der Tschechischen Krone).

Das Konzept der funktionalen Währung nach  21 findet bei der Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften Anwendung. Da grundsätzlich die betreffenden Tochtergesellschaften ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist dies die jeweilige Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten werden zum jeweils historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ergebnisneutral erfasst. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam ausgebucht.

Das Eigenkapital verringerte sich im Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens erfolgsneutral um 16.131 T€ (im Vorjahr: Erhöhung um 8.566 T€) im Wesentlichen aufgrund der Abwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 14.367 T€ (im Vorjahr Aufwertung: 8.483 T€).

Fremdwährungskurse

 

 

 

 

Stichtagskurs = 1€

 

Durchschnittskurs = 1€

Währungen

 

ISO-Code

 

31.12.2020

 

31.12.2019

 

2020

 

2019

Tschechische Krone

 

CZK

 

26,242

 

25,408

 

26,414

 

25,666

Georgischer Lari

 

GEL

 

4,023

 

3,210

 

3,569

 

3,164

Ungarischer Forint

 

HUF

 

363,890

 

330,530

 

352,200

 

325,492

Polnischer Zloty

 

PLN

 

4,560

 

4,257

 

4,452

 

4,299

Ukrainische Hrywnja

 

UAH

 

34,740

 

26,422

 

30,847

 

28,991

IAS

International Accounting Standards