18. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer.

Ertragsteuern

in T€

 

2020

 

2019

Latente Steuern aus zeitlichen Unterschieden

 

- 9.357

 

- 759

davon im Inland

 

- 10.955

 

- 1.901

davon im Ausland

 

1.598

 

1.142

Latente Steuern aus Verlustvorträgen

 

452

 

578

davon im Inland

 

0

 

0

davon im Ausland

 

452

 

578

Summe latente Steuern

 

- 8.905

 

- 181

Laufender Ertragsteueraufwand

 

33.878

 

49.245

davon im Inland

 

19.511

 

29.562

davon im Ausland

 

14.367

 

19.683

 

 

24.973

 

49.064

Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 1.189 T€ (im Vorjahr: 1.223 T€) enthalten.

Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen.

Latente Steuern in der Bilanz

 

 

Aktive latente Steuern

 

Passive latente Steuern

in T€

 

31.12.2020

 

31.12.2019

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Immaterielle Vermögenswerte

 

0

 

0

 

5.194

 

5.084

Sachanlagen

 

0

 

0

 

28.728

 

25.724

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

0

 

0

 

9.346

 

10.057

Übriges Vermögen

 

1.833

 

1.867

 

3.626

 

1.978

Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen

 

129.874

 

108.684

 

1.204

 

1.374

Übrige Schulden

 

35.730

 

36.674

 

394

 

500

Verlustvorträge

 

406

 

859

 

0

 

0

 

 

167.843

 

148.084

 

48.492

 

44.717

Saldierung

 

- 26.423

 

- 24.013

 

- 26.423

 

- 24.013

 

 

141.420

 

124.071

 

22.069

 

20.704

Überleitungsrechnung zwischen den Ertragsteuern und dem hypothetischen Steueraufwand auf Basis des IFRS-Ergebnisses und des anzuwendenden Steuersatzes des Konzerns

in T€

 

2020

 

2019

Ergebnis vor Steuern (EBT)

 

99.105

 

186.122

Ertragsteueraufwand zum hypothetischen Ertragsteuersatz von 32,28 % (im Vorjahr: 32,28 %)

 

31.991

 

60.080

Steuerertrag (-), Steueraufwand (+) für Vorjahre

 

1.233

 

144

Steuerfreie Erträge

 

2.331

 

780

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

1.983

 

2.070

GewSt.-Hinzurechnungen und -Kürzungen

 

- 624

 

64

Permanente Differenzen

 

- 1.498

 

38

Steuersatzdifferenzen

 

- 12.811

 

- 14.907

Wertberichtigung auf aktive latente Steuern

 

2.393

 

819

Sonstige Steuereffekte

 

- 25

 

- 24

Ertragsteuern

 

24.973

 

49.064

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl 2020 als auch 2019 ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45 % zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüberhinausgehende Beträge bis maximal 60 % sind um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen.

Die permanenten Differenzen enthalten lediglich solche Sachverhalte, auf die, aufgrund des permanenten Charakters, keine latenten Steuern gebildet werden. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert unter anderem auf der im Berichtsjahr durchgeführten Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE Bionic, siehe auch Textziffer 22.

Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen.

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen keine inländischen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge und keine inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vor, auf die aktive latente Steuern bilanziert werden. Auf ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 2.138 T€ (im Vorjahr: 4.521 T€) werden latente Steuern in Höhe von 406 T€ (im Vorjahr: 859 T€) aktiviert. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 7.955 T€ (im Vorjahr: 2.671 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 23.956 T€ (im Vorjahr: 13.752 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 20.950 T€ (im Vorjahr: 14.609 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich.

Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von 43.459 T€ (im Vorjahr: 36.239 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen sowie aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanziellen Vermögenswerten.

Latente Steuern in der Gesamtergebnisrechnung

 

 

Brutto

 

Steuern

 

Netto

in T€

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

 

- 22.376

 

- 45.625

 

7.220

 

14.727

 

- 15.156

 

- 30.898

Unrealisierte Gewinne/Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten

 

- 164

 

79

 

0

 

- 26

 

- 164

 

53

 

 

- 22.540

 

- 45.546

 

7.220

 

14.701

 

- 15.320

 

- 30.845