NFB Bestandteil des geprüften nichtfinanziellen Berichts

Hinweise zum nichtfinanziellen Bericht

Berichtsrahmen

Die HHLA berichtet über den HHLA-Konzern sowie über die HHLA AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts (im Folgenden „nichtfinanzieller Bericht“), dessen Inhalte in den Nachhaltigkeitsbericht eingebettet sind. Der nichtfinanzielle Bericht dient der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die sich für die HHLA gemäß dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen in Lage- und Konzernlageberichten (kurz: CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz; im Folgenden: CSR-RUG) ergeben.

Zu den prüfungsrelevanten Pflichtbestandteilen des nichtfinanziellen Berichts gehören die nachfolgenden Abschnitte:

  • Nachhaltigkeitsstrategie
  • Nachhaltigkeitsorganisation und Dialog
  • Grundsätze und Berichtsstandards / Hinweise zum nichtfinanziellen Bericht
  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Ökologie: Flächenschonung
  • Ökologie: Klimaschutz und Energieeffizienz
  • Soziales: Arbeitswelt / Personalbestand
  • Soziales: Arbeitswelt / Personalentwicklung
  • Soziales: Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • Governance: Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Die Pflichtbestandteile des nichtfinanziellen Berichts sind zusätzlich im Online-Geschäftsbericht mit dem Hinweis „Teil des nichtfinanziellen Berichts“ gekennzeichnet. Eine Zusammenfassung aller für den nichtfinanziellen Bericht relevanten Inhalte steht zudem als PDF im Download-Center des Online-Geschäftsberichts zur Verfügung: bericht.hhla.de/nichtfinanzieller-bericht

Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2020 (1. Januar bis 31. Dezember 2020). Die ermittelten Daten beziehen sich in der Regel auf diesen Zeitraum oder auf den Stand am Ende der Berichtsperiode. Falls einzelnen Informationen andere Zeiträume zugrunde liegen, wird dies explizit angegeben. Der Bericht wird jährlich veröffentlicht. Der letzte Nachhaltigkeitsbericht erschien am 25. März 2020 als ein Bestandteil des Geschäftsberichts. Sofern nicht anders vermerkt, umfassen die Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzernkonsolidierungskreis.

Verwendung von Rahmenwerken

Für Zwecke der nichtfinanziellen Berichterstattung orientiert sich die HHLA an den inhaltlichen Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI). In die Beschreibung der vom HGB geforderten Konzepte wurde für die Wesentlichkeitsanalyse der GRI-Standard „GRI 101: Grundlagen“ berücksichtigt. Für die nachfolgenden Berichtsteile findet der GRI-Standard „GRI 103: Managementansatz“ Anwendung:

  • Ökologie: Klimaschutz und Energieeffizienz
  • Soziales: Arbeitswelt / Personalbestand
  • Soziales: Arbeitswelt / Personalentwicklung
  • Soziales: Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • Governance: Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Diese Berichtsteile werden im GRI Content Index gegenübergestellt. bericht.hhla.de/gri

Bestimmung der Inhalte des nichtfinanziellen Berichts

Zur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen führt die HHLA regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Dazu fand im Dezember 2018 eine internationale Online-Befragung von Stakeholdern statt. Aus den Ergebnissen der Umfrage wurden 2019 die inhaltlichen Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeleitet. Sie greift alle als wesentlich identifizierten Themen auf. Wesentlichkeitsanalyse

Für Zwecke der Erstellung des nichtfinanziellen Berichts gemäß CSR-RUG wurden die nach GRI ermittelten wesentlichen Handlungsfelder mit den HGB-Anforderungen gespiegelt. In der nachfolgenden Tabelle wird eine Überleitung der fünf berichtspflichtigen Mindestaspekte auf die für die HHLA wesentlichen Handlungsfelder dargestellt.

Überleitung der berichtspflichtigen Mindestaspekte auf die für die HHLA wesentlichen Aspekte und Sachverhalte

Geschäftsmodell

 

Geschäftsmodell gemäß CSR-RUG

Umweltbelange

 

Ökologie: Flächenschonung

 

Ökologie: Klimaschutz und Energieeffizienz

Arbeitnehmer­belange

 

Soziales: Arbeitswelt / Personalbestand
Soziales: Arbeitswelt / Personalentwicklung

 

Gesundheits- und Arbeitsschutz

Sozialbelange

 

Die HHLA nimmt ihre Verantwortung im Umgang mit den Sozialbelangen von Geschäftspartnern, Anteilseignern und der Öffentlichkeit sehr ernst. Im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB sind jedoch alle Sachverhalte dieser Aspekte aufgrund mangelnder Geschäftsrelevanz nicht berichtspflichtig.
Wesentlichkeitsanalyse / Überleitung wesentlicher Themen nach HGB

Achtung der Menschenrechte

 

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

 

Governance: Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Als Hafen- und Transportlogistikkonzern arbeitet die HHLA als Dienstleistungsunternehmen innerhalb der Transportketten ihrer Kunden. Eigene Lieferketten der HHLA beschränken sich auf den Einkauf von Investitions-, Anlage- und Verbrauchsgütern (z.B. Lokomotiven, Hafenumschlaggeräte), die zum ganz überwiegenden Teil aus Ländern innerhalb Europas stammen. Einkauf und Materialwirtschaft

Geschäftsmodell gemäß CSR-RUG

Die Hamburger Hafen und Logistik AG ist ein führender europäischer Hafen- und Transportlogistikkonzern. Sie betreibt Containerterminals in den Häfen von Hamburg, Tallinn (Muuga) und Odessa. Die Intermodalgesellschaften der HHLA bieten leistungsfähige Transportsysteme und verfügen über eigene im Binnenland. Das Segment Logistik bündelt eine große Bandbreite von Hafen- und Beratungsdienstleistungen. Konzern im Überblick/Geschäftstätigkeit

Berichtspflichtige Risiken gemäß CSR-RUG

Die HHLA verfügt über ein umfangreiches Risikomanagement-system und internes Kontrollsystem. Risiko- und Chancenbericht/Risiko- und Chancenmanagement

Nach Anwendung der Nettomethode bei der Ermittlung berichtspflichtiger Risiken gem. CSR-RUG sind der HHLA keine berichtspflichtigen nichtfinanziellen Risiken bekannt, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte haben oder haben werden.

Zusammenhänge mit den Beträgen des Jahres- bzw. Konzernabschlusses

Für das Verständnis erforderliche wesentliche Zusammenhänge mit den Beträgen des Jahres- bzw. Konzernabschlusses wurden nicht festgestellt.

Externe Prüfung des nichtfinanziellen Berichts

Der vorliegende nichtfinanzielle Bericht wurde einer betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter Prüfungssicherheit unterzogen und von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) mit einem uneingeschränkten Vermerk versehen. Prüfungsvermerk

Verweise

Verweise auf Angaben außerhalb des zusammengefassten Lageberichts sind weiterführende Informationen und nicht Bestandteil des nichtfinanziellen Berichts.

Terminal

In der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger