Vergütungsbericht

Vergütung des Vorstands

Das Vergütungssystem für den Vorstand der HHLA soll zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen. Die Festlegung des Vergütungssystems für den Vorstand, die regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Vergütungssystems und die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung erfolgen – nach Vorbereitung durch den Personalausschuss – durch den Gesamtaufsichtsrat. Personalausschuss und Aufsichtsrat orientieren sich bei ihren Entscheidungen – im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben – neben den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds insbesondere an der Größe und der Tätigkeit der HHLA, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen und dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft.

Nach dem geltenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Tantieme, Nebenleistungen und Leistungen zur Altersversorgung zusammen. Die Festvergütung wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Die Nebenleistungen (Sachbezüge) beinhalten den Anspruch auf (auch private) Nutzung eines angemessenen Dienstwagens und die Übernahme von Versicherungsprämien. Die Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern.

Vergütungshöhe der Vorstände nach unterschiedlichen Szenarien

Stand: 31. Dezember 2020

Vergütungshöhe der Vorstände nach unterschiedlichen Szenarien (Diagramm)

1 Pro umgeschlagenem und transportiertem Container

Die erfolgsabhängige Tantieme wird grundsätzlich auf der Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage festgelegt und jeweils nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Grundlage der Berechnung sind das durchschnittliche Ergebnis der abgelaufenen drei Jahre vor Zinsen und Steuern () vor Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, vermindert um außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Firmenveräußerungen, die durchschnittliche Kapitalrentabilität () sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt (Reduzierung des CO2-Wertes pro umgeschlagenem und transportiertem Container) und Soziales (mit den Komponenten Aus- und Fortbildung, Gesundheit und Beschäftigung) in dem gleichen Betrachtungszeitraum. Dabei wurden für jede der Nachhaltigkeitskomponenten Zielkorridore festgelegt, deren Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Die Berechnungskomponente EBIT einerseits und die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskomponenten andererseits werden dabei etwa hälftig gewichtet. Die variable Vergütung ist insgesamt auf 100 % der Festvergütung begrenzt.

Leistungen zur Altersversorgung werden individuell in Gestalt von Pensionszusagen, der Zahlung eines bestimmten Betrages zur zweckgebundenen Verwendung für eine private Altersvorsorge bzw. in Gestalt der Übernahme von Beiträgen für eine Direktversicherung gewährt. Gemäß den Pensionszusagen erhalten die Vorstandsmitglieder ein Ruhegehalt, wenn sie nach Ablauf einer bestimmten Zeit, infolge von Dienstunfähigkeit oder infolge Alters ausscheiden. Das Ruhegehalt orientiert sich am jeweiligen Jahresgrundgehalt. Angerechnet werden einzelfallabhängig verschiedene Einkünfte wie z. B. aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit und teilweise auch solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln. Hinterbliebene Ehe- bzw. Lebenspartner von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Witwengeld von 55 bis 60 % des Ruhegehalts und Kinder ein Waisengeld von 12 bis 20 % des Ruhegehalts. Sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt ruhen oder nicht bestehen, wird zeitlich begrenzt ein Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Festvergütung gezahlt.

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund (einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels [Change of Control]) die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt.

Mit Blick auf das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und die damit zusammenhängende Neufassung des DCGK hat der Aufsichtsrat das bestehende Vergütungssystem für den Vorstand überprüft. Das überprüfte Vergütungssystem wird der diesjährigen Hauptversammlung am 10. Juni 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Insgesamt betrug die ausgezahlte Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 rund 3,2 Mio. € (im Vorjahr: rund 3,1 Mio. €). Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Versorgungsbezüge in Höhe von 1.139.416 € (im Vorjahr: 1.096.949 €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 30.328.824 € (im Vorjahr: 28.783.941 €) zurückgestellt.

Individuelle Vergütung des Vorstands

Die nachstehende Darstellung folgt den ehemaligen Empfehlungen in Ziffer 4.2.5 DCGK (in der Fassung vom 7. Februar 2017)1.

Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss

in €

 

2020

 

2020 Minimum

 

2020 Maximum

 

2019

 

2020

 

2019

Festvergütung

 

495.000

 

495.000

 

495.000

 

461.250

 

495.000

 

461.250

Nebenvergütung

 

13.839

 

13.839

 

13.839

 

13.859

 

13.839

 

13.859

Summe

 

508.839

 

508.839

 

508.839

 

475.109

 

508.839

 

475.109

Einjährige variable Vergütung2, 3

 

477.262

 

0

 

495.000

 

434.988

 

495.000

 

461.250

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

986.101

 

508.839

 

1.003.839

 

910.097

 

1.003.839

 

936.359

Versorgungsaufwand4, 5

 

1.210.142

 

1.210.142

 

1.210.142

 

2.796.735

 

1.210.142

 

2.796.735

Gesamtaufwand

 

2.196.243

 

1.718.981

 

2.213.981

 

3.706.832

 

2.213.981

 

3.733.094

Jens Hansen, Vorstandsmitglied

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss

in €

 

2020

 

2020 Minimum

 

2020 Maximum

 

2019

 

2020

 

2019

Festvergütung

 

361.250

 

361.250

 

361.250

 

350.000

 

361.250

 

350.000

Nebenvergütung

 

18.582

 

18.582

 

18.582

 

18.624

 

18.582

 

18.624

Summe

 

379.832

 

379.832

 

379.832

 

368.624

 

379.832

 

368.624

Einjährige variable Vergütung2, 3

 

361.250

 

0

 

361.250

 

350.000

 

361.250

 

350.000

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

741.082

 

379.832

 

741.082

 

718.624

 

741.082

 

718.624

Versorgungsaufwand4

 

49.813

 

49.813

 

49.813

 

35.000

 

49.813

 

35.000

Gesamtaufwand6

 

790.894

 

429.644

 

790.894

 

753.624

 

790.894

 

753.624

Dr. Roland Lappin, Vorstandsmitglied

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss

in €

 

2020

 

2020 Minimum

 

2020 Maximum

 

2019

 

2020

 

2019

Festvergütung

 

365.000

 

365.000

 

365.000

 

360.000

 

365.000

 

360.000

Nebenvergütung

 

10.767

 

10.767

 

10.767

 

10.782

 

10.767

 

10.782

Summe

 

375.767

 

375.767

 

375.767

 

370.782

 

375.767

 

370.782

Einjährige variable Vergütung2, 3

 

365.000

 

0

 

365.000

 

360.000

 

365.000

 

360.000

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

740.767

 

375.767

 

740.767

 

730.782

 

740.767

 

730.782

Versorgungsaufwand4

 

242.625

 

242.625

 

242.625

 

195.110

 

242.625

 

195.110

Gesamtaufwand

 

983.392

 

618.392

 

983.392

 

925.892

 

983.392

 

925.892

Torben Seebold, Vorstandsmitglied

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss

in €

 

2020

 

2020 Minimum

 

2020 Maximum

 

2019

 

2020

 

2019

Festvergütung

 

341.250

 

341.250

 

341.250

 

236.250

 

341.250

 

236.250

Nebenvergütung

 

14.221

 

14.221

 

14.221

 

23.671

 

14.221

 

23.671

Summe

 

355.471

 

355.471

 

355.471

 

259.921

 

355.471

 

259.921

Einjährige variable Vergütung2, 3

 

341.250

 

0

 

341.250

 

236.250

 

341.250

 

236.250

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

696.721

 

355.471

 

696.721

 

496.171

 

696.721

 

496.171

Versorgungsaufwand4

 

34.125

 

34.125

 

34.125

 

23.625

 

34.125

 

23.625

Gesamtaufwand7

 

730.846

 

389.596

 

730.846

 

519.796

 

730.846

 

519.796

1

Seit Inkrafttreten des DCGK i. d. F. 16. Dezember 2019 (DCGK 2020) nicht mehr direkt anwendbar. Da der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erstmals für das Geschäftsjahr 2021 zu erstellen ist, wird bis dahin an der bisherigen Darstellung festgehalten.

2

Bestandteile der erfolgsabhängigen Tantieme (EBIT und Nachhaltigkeitskomponenten) auf Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage

3

Bei der Nachhaltigkeitskomponente wurde jeweils eine Zielerreichung von 100 % zugrunde gelegt und beim EBIT ein mittleres Wahrscheinlichkeitsszenario unterstellt.

4

Dienstzeitaufwand nach IAS 19 Service-Cost-Komponente für Pensionszusagen, Beiträge für Direktversicherungen oder zweckgebundener Beitrag für Altersversorgung (gemäß den erläuternden Ausführungen zur Mustertabelle 1 in der Anlage zum DCGK)

5

Der Betrag für 2019 beinhaltet nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand (past service cost) in Höhe von 2.466.138 €, der auf die Anpassung der Versorgungszusage für Frau Titzrath mit Datum vom 17. Juni 2019 zurückzuführen ist.

6

Unterjährige Vertragsanpassungen sind zeitanteilig berücksichtigt.

7

2019: Anteilig ab 1. April 2019 (erstmalige Bestellung)

Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 16 der Satzung der HHLA erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt wird. Sie orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 13.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 2.500 € pro Geschäftsjahr je Ausschuss, der Vorsitzende des Ausschusses 5.000 €, insgesamt jedoch höchstens 10.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung. Des Weiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250 €. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorgesehen.

Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Jenseits der im Rahmen der Anstellungsverträge der Arbeitnehmervertreter geschuldeten marktüblichen Vergütungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern keine Vergütungen für persönliche Leistungen gewährt. Im Berichtszeitraum betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats 311.500 € (im Vorjahr: 305.875 €).

Individuelle Vergütung des Aufsichtsrats

 

 

Fixe Vergütung

 

Feste Vergütung für Ausschusstätigkeit

 

Sitzungsgelder

 

Gesamt

in €1

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

Prof. Dr. Rüdiger Grube

 

40.500

 

40.500

 

10.000

 

9.375

 

2.750

 

3.500

 

53.250

 

53.375

Berthold Bose

 

20.250

 

20.250

 

2.500

 

2.500

 

2.500

 

2.250

 

25.250

 

25.000

Dr. Norbert Kloppenburg

 

13.500

 

13.500

 

7.500

 

7.500

 

3.500

 

3.750

 

24.500

 

24.750

Thomas Lütje

 

13.500

 

13.500

 

2.500

 

2.500

 

2.000

 

2.000

 

18.000

 

18.000

Thomas Mendrzik

 

13.500

 

13.500

 

10.000

 

10.000

 

3.750

 

4.250

 

27.250

 

27.750

Dr. Isabella Niklas

 

13.500

 

13.500

 

7.500

 

7.500

 

3.000

 

3.250

 

24.000

 

24.250

Norbert Paulsen

 

13.500

 

13.500

 

10.000

 

10.000

 

4.750

 

4.500

 

28.250

 

28.000

Sonja Petersen

 

13.500

 

13.500

 

5.000

 

5.000

 

3.000

 

4.000

 

21.500

 

22.500

Andreas Rieckhof2

 

5.625

 

0

 

1.042

 

0

 

1.000

 

0

 

7.667

 

0

Dr. Sibylle Roggencamp

 

13.500

 

13.500

 

10.000

 

10.000

 

4.250

 

4.750

 

27.750

 

28.250

Prof. Dr. Burkhard Schwenker

 

13.500

 

7.875

 

7.500

 

4.375

 

4.250

 

2.250

 

25.250

 

14.500

Maya Schwiegershausen-Güth

 

13.500

 

13.500

 

0

 

0

 

1.500

 

1.750

 

15.000

 

15.250

Dr. Torsten Sevecke3

 

9.000

 

13.500

 

3.333

 

5.000

 

1.500

 

2.250

 

13.833

 

20.750

Michael Westhagemann4

 

0

 

2.250

 

0

 

1.250

 

0

 

0

 

0

 

3.500

Gesamtaufwand

 

196.875

 

192.375

 

76.875

 

75.000

 

37.750

 

38.500

 

311.500

 

305.875

1

Sämtliche Beträge ohne Mehrwertsteuer

2

Seit 20. August 2020 (Hauptversammlung 2020)

3

Bis 20. August 2020 (Hauptversammlung 2020)

4

Bis 6. Februar 2019

EBIT

Ergebnis vor Zinsen und Steuern

ROCE (Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern)

EBIT / Ø Betriebsvermögen