28. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in T€ |
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31.12.2020 |
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31.12.2019 |
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166.913 |
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168.127 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber Kunden, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erbracht werden. Sie sind beim überwiegenden Anteil der Kunden in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig und werden daher als kurzfristig eingestuft.
Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten abgetreten. In geringem Umfang werden Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehalten (z. B. Mietbürgschaften).
Die Ausführungen zur Struktur und zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich unter Textziffer 47.