36. Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter von inländischen Gesellschaften des HHLA-Konzerns sowie gegebenenfalls deren Hinterbliebene gebildet. Für die betriebliche Altersversorgung wird dabei grundsätzlich zwischen leistungs- und beitragsorientierten Versorgungsplänen unterschieden.

Leistungsorientierte Pensionspläne

Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen (defined benefit plans) besteht die Verpflichtung des Konzerns darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen, wobei die HHLA ein rückstellungs- und fondsfinanziertes Versorgungssystem besitzt.

Für die Gewährung der betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene Anspruchsgrundlagen. Neben Einzelzusagen ist dies in erster Linie der Betriebsrenten-Tarifvertrag (BRTV). Im Rahmen der Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurde darüber hinaus der Tarifvertrag HHLA-Kapitalplan mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eingeführt.

Beim BRTV handelt es sich um eine Gesamtversorgung. Dabei sagt die HHLA den begünstigten Arbeitnehmern eine Versorgung in einer bestimmten Höhe zu, die sich aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zusammensetzt. Die Höhe der Gesamtversorgung ergibt sich aus einem dienstzeitabhängigen Prozentsatz eines fiktiv ermittelten Nettoentgelts der letzten Lohn- bzw. Gehaltsgruppe auf Basis der anzuwendenden Beitragssätze der Sozialversicherungsdaten des Jahres 1999, wohingegen stets die aktuell gültige Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt wird.

Mit dem HHLA-Kapitalplan steht den Arbeitnehmern ein einheitliches und transparentes Altersversorgungssystem zur Verfügung. Er bietet eine hohe Flexibilität sowohl bei der Einzahlung als auch in der Auszahlungs-/Leistungsphase. Einzahlungen in den HHLA-Kapitalplan werden aus dem Bruttoeinkommen finanziert (Entgeltumwandlung). Dabei verzichten die Beschäftigten zum Einbringungszeitpunkt auf einen Teil des unversteuerten Einkommens, zugunsten eines späteren Alterskapitals. Für die im Rahmen der Entgeltumwandlung eingebrachten Beiträge wird eine Aufstockung von 27,50 % geleistet. Darüber hinaus wird eine Verzinsung der Beiträge von jährlich 3,00 % garantiert.

Auf Basis dieser Pensionspläne bildete der Konzern Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die in Zukunft zu erwartenden Leistungen in Form von Alters- und Hinterbliebenenrenten beziehungsweise Alters- und Hinterbliebenenkapital. Unter Verwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten externe Gutachter die Höhe dieser Verpflichtung.

Erfasste Beträge für Versorgungszusagen

in T€

 

31.12.2021

 

31.12.2020

Barwert der Pensionsverpflichtungen

 

488.966

 

530.771

Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit

 

334

 

373

 

 

489.300

 

531.144

Pensionsverpflichtungen

In der Bilanz wird jeweils der volle Barwert der Pensionsverpflichtungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste ausgewiesen. Die ausgewiesene Pensionsverpflichtung stellt einen nicht finanzierten Plan dar.

Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen

in T€

 

2021

 

2020

Barwert der Pensionsverpflichtungen am 1. Januar

 

530.771

 

502.874

Beiträge der Teilnehmer des HHLA-Kapitalplans

 

9.195

 

7.899

Laufender Dienstzeitaufwand

 

15.584

 

13.891

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

 

0

 

168

Zinsaufwand

 

1.169

 

3.537

Rentenzahlungen

 

- 20.123

 

- 20.053

Versicherungsmathematische Gewinne (-), Verluste (+)
durch erfahrungsbedingte Anpassungen

 

- 4.629

 

- 8.407

Versicherungsmathematische Gewinne (-), Verluste (+)
durch Änderungen finanzieller Annahmen

 

- 43.001

 

30.862

Barwert der Pensionsverpflichtungen am 31. Dezember

 

488.966

 

530.771

Verteilung des Barwerts der Pensionsverpflichtung auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten

in %

 

2021

 

2020

Aktive Anwärter

 

39,8

 

39,9

Ausgeschiedene Anwärter

 

1,5

 

1,4

Pensionäre

 

58,7

 

58,7

 

 

100,0

 

100,0

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 13,1 bzw. 16,9 Jahre (im Vorjahr: 13,4 bzw. 17,4 Jahre).

Darüber hinaus bestehen Erstattungsansprüche (Reimbursement Rights) in Höhe von 2.426 T€ (im Vorjahr: 2.672 T€), die zur Abdeckung der entsprechenden Pensionsverpflichtungen abgeschlossen wurden. Die erwarteten Erträge aus diesen Erstattungsansprüchen belaufen sich im Berichtsjahr auf 5 T€, wohingegen die tatsächlichen Erträge - 115 T€ betragen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 131 T€ aus den Erstattungsansprüchen heraus gezahlt.

Erfolgswirksam erfasste Beträge aus Pensionsverpflichtungen

in T€

 

2021

 

2020

Laufender Dienstzeitaufwand

 

15.584

 

13.891

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

 

0

 

168

Zinsaufwand

 

1.169

 

3.537

 

 

16.753

 

17.596

Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsverpflichtungen

in T€

 

2021

 

2020

Versicherungsmathematische Gewinne (+), Verluste (-) am 1. Januar

 

- 137.112

 

- 114.657

Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen

 

4.629

 

8.407

Veränderungen im Geschäftsjahr durch Änderungen finanzieller Annahmen

 

43.001

 

- 30.862

Versicherungsmathematische Gewinne (+), Verluste (-) am 31. Dezember

 

- 89.482

 

- 137.112

Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen

in %

 

31.12.2021

 

31.12.2020

Abzinsungssatz (HHLA-Kapitalplan)

 

1,00

 

0,30

Abzinsungssatz (Übrige)

 

0,80

 

0,20

Entgelttrend

 

2,00

 

2,00

Anpassung der laufenden Renten (ohne BRTV)

 

2,00

 

2,00

Anpassung der Sozialversicherungsrenten gemäß Rentenversicherungsbericht des Jahres

 

2021

 

2020

Hinsichtlich der biometrischen Grundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet.

Die zur Diskontierung verwendeten Zinssätze leitet die HHLA für kürzere Laufzeiten von hochwertigen Unternehmensanleihen ab. Für höhere Laufzeiten wird eine Fortschreibung der Zinskurve gemäß dem Verlauf der Zinskurve der Bundesbank für deutsche Staatsanleihen vorgenommen. In der Vergangenheit erfolgte die Fortschreibung konstant ab dem neunten Jahr. Die Laufzeiten für hochwertige Unternehmensanleihen sind im Schnitt gestiegen, sodass das Verfahren zur Fortschreibung angepasst wurde. Infolge dieser Änderung fällt der Abzinsungssatz (HHLA-Kapitalplan) um 20 Basispunkte und der Abzinsungssatz (Übrige) um 10 Basispunkte höher aus, was zu einer Reduzierung der Pensionsverpflichtungen um rd. 8,4 Mio. € geführt hat.

Sensitivitätsanalyse: Pensionsverpflichtungen

 

 

Veränderung des Parameters

 

Auswirkung auf den Barwert

 

 

 

 

31.12.2021

 

31.12.2020

 

in T€

 

31.12.2021

 

31.12.2020

Abzinsungssatz

 

Erhöhung um

 

0,5 %

 

0,5 %

 

Verminderung um

 

30.398

 

35.183

 

 

Verminderung um

 

0,5 %

 

0,5 %

 

Erhöhung um

 

33.757

 

39.268

Entgelttrend

 

Erhöhung um

 

0,5 %

 

0,5 %

 

Erhöhung um

 

1.382

 

2.078

 

 

Verminderung um

 

0,5 %

 

0,5 %

 

Verminderung um

 

1.363

 

2.050

Anpassung der Sozialversicherungsrente

 

Verminderung um

 

20,0 %

 

20,0 %

 

Erhöhung um

 

507

 

829

Sterbewahrscheinlichkeit

 

Verminderung um

 

10,0 %

 

10,0 %

 

Erhöhung um

 

11.352

 

13.629

Beiträge der Teilnehmer des HHLA-Kapitalplans

 

Erhöhung um

 

50,0 %

 

50,0 %

 

Erhöhung um

 

9.414

 

9.746

 

 

Verminderung um

 

50,0 %

 

50,0 %

 

Verminderung um

 

9.174

 

9.380

Anpassung der laufenden Renten (ohne BRTV)

 

Erhöhung um

 

0,5 %

 

0,5 %

 

Erhöhung um

 

650

 

776

 

 

Verminderung um

 

0,5 %

 

0,5 %

 

Verminderung um

 

599

 

713

Die von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen, d. h., bei einer gleichzeitigen Änderung mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkungen aufgrund von Korrelationseffekten nicht aufsummiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare Entwicklung für die leistungsorientierte Verpflichtung abgeleitet werden.

Zahlungen für Pensionsverpflichtungen

Im Geschäftsjahr 2021 leistete die HHLA Pensionszahlungen für Pläne in Höhe von 20.123 T€ (im Vorjahr: 20.053 T€). In den nächsten fünf Jahren erwartet die HHLA folgende Zahlungen für Pensionspläne.

Erwartete Zahlungen für Pensionspläne

nach Jahren in T€

 

 

2022

 

20.843

2023

 

21.675

2024

 

21.641

2025

 

22.203

2026

 

22.310

 

 

108.672

Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit

Im Geschäftsjahr 2006 haben sich die inländischen Konzerngesellschaften aufgrund tarifvertraglicher Regelungen zur Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten verpflichtet. Bis zum 31. Dezember 2013 konnten die Mitarbeiter Zeit- und Entgeltbestandteile durch den Konzern in Geldmarkt- oder Investmentfonds einzahlen lassen. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Kapitalanlage unternehmensintern. Der Abbau des angesparten Wertguthabens erfolgt im Rahmen einer bezahlten Freistellung vor Eintritt in den Ruhestand. Der Vergütungsanspruch der Mitarbeiter bemisst sich nach der jeweiligen Höhe des Wertguthabens in Abhängigkeit von der Kursentwicklung des Fondsvermögens im Modell für Einbringungen bis zum 31. Dezember 2013 und für Einbringungen ab dem 1. Januar 2014 unter Berücksichtigung der tarifvertraglich zugesagten Garantieverzinsung von 3,00 %, jeweils zuzüglich weiterer vertraglich vereinbarter Sozialleistungen während der Freistellungsphase.

Der durch die Wertguthaben gedeckte Teil der Verpflichtung wird mit dem Zeitwert des Wertguthabens angesetzt. Die nicht durch die Wertguthaben gedeckten tarifvertraglichen Zusatzleistungen werden mit dem vollen Barwert der Verpflichtung einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste bewertet.

Im Zuge der im Jahr 2018 vollzogenen Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurden bestehende Wertguthaben aus den Lebensarbeitszeitkonten zum großen Teil in den HHLA-Kapitalplan überführt. Die sich aus den verbleibenden Wertguthaben ergebenden Verpflichtungen werden sich im Zeitablauf stetig reduzieren, sodass aus Wesentlichkeitsgründen relevante Angaben folgen.

Dotierung der Versorgungszusagen aus Lebensarbeitszeit

in T€

 

31.12.2021

 

30.12.2020

Barwert der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit

 

513

 

607

Zeitwert des Planvermögens aus Lebensarbeitszeit (Fondsanteile)

 

- 179

 

- 234

Unterdotierung

 

334

 

373

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 4,0 Jahre (im Vorjahr: 5,9 Jahre). Das Planvermögen enthält ausschließlich Geldmarkt- und Investmentfondsanteile.

Beitragsorientierte Pensionspläne

Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen (defined contribution plans) leisten die betreffenden Unternehmen lediglich Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds. Darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben sich nicht. Finanzielle oder aktuarielle Risiken trägt die HHLA aus diesen Zusagen nicht.

Der Aufwand im Zusammenhang mit Pensionsfonds, die als beitragsorientierte Pensionspläne zu betrachten sind, beträgt im Berichtsjahr 2.885 T€ (im Vorjahr: 3.196 T€).

Als Arbeitgeberanteil an die gesetzliche Rentenversicherung führte die HHLA einen Betrag in Höhe von 32.446 T€ (im Vorjahr: 30.509 T€) ab.