Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 und 5 HGB
Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich nach § 96 Abs. 2 AktG zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an, von denen zwei der Anteilseignerseite und zwei der Arbeitnehmerseite zuzurechnen sind. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat sowie auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer beträgt somit jeweils 33,3 %. Die gesetzlichen Vorgaben sind mithin erfüllt.
Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2022 eine Zielgröße von 25 % festgelegt. Diese Zielgröße ist erfüllt. Nach dem durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (sog. Zweites Führungspositionengesetz – FüPoG II) eingefügten § 76 Abs. 3a AktG müssen dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, künftig mindestens jeweils ein Mann und eine Frau angehören, sofern der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht. Die HHLA hat diese künftige Vorgabe im Berichtszeitraum bereits eingehalten.
Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand für beide Führungsebenen eine Zielgröße von 30 % und als Frist für die Zielerreichung jeweils den 30. Juni 2022 festgelegt. Zum 31. Dezember 2021 betrug der Frauenanteil in beiden Führungsebenen jeweils 25 %.