4. Fremdwährungsumrechnung
In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst.
Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne/-verluste auf Fremdwährungsposten führten im Geschäftsjahr zu einem Ertrag in Höhe von 1.638 T€, der im Wesentlichen durch die Kursentwicklung des Tschechischen Krone entstand (im Vorjahr: Aufwand in Höhe von 619 T€ im Wesentlichen durch die Kursentwicklung des Polnischen Zloty).
Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21 findet bei der Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften Anwendung. Da grundsätzlich die betreffenden Tochterunternehmen ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist dies die jeweilige Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten werden zum jeweils historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ergebnisneutral erfasst. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam ausgebucht.
Das Eigenkapital erhöhte sich im Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens erfolgsneutral um 5.647 T€ (im Vorjahr: Verringerung um 16.131 T€) im Wesentlichen aufgrund der Aufwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 5.003 T€ (im Vorjahr: Abwertung 14.367 T€).
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Stichtagskurs = 1€ |
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Durchschnittskurs = 1€ |
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Währungen |
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ISO-Code |
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31.12.2021 |
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31.12.2020 |
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2021 |
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2020 |
Tschechische Krone |
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CZK |
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24,858 |
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26,242 |
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25,686 |
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26,414 |
Georgischer Lari |
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GEL |
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3,504 |
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4,023 |
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3,826 |
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3,569 |
Ungarischer Forint |
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HUF |
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369,190 |
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363,890 |
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358,817 |
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352,200 |
Polnischer Zloty |
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PLN |
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4,597 |
|
4,560 |
|
4,570 |
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4,452 |
Ukrainische Hrywnja |
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UAH |
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30,923 |
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34,740 |
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32,455 |
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30,847 |
International Accounting Standards