Ausbau der Digitalisierung zur Prozessoptimierung
Die HHLA setzt auf wertschöpfende Digitalisierung, um Prozesse in allen internen Organisationseinheiten, die an der Kette der Leistungserbringung beteiligt sind, und an der Schnittstelle zu externen Parteien wie Kunden zu optimieren.
Die Digitalisierungsmaßnahmen der HHLA zielen darauf ab, prozessrelevante Informationen und Steuerungsgrößen auf übergreifend genutzten digitalen Plattformen zu bündeln und verfügbar zu machen, um die Prozessgeschwindigkeit und Leistungsfähigkeit zu erhöhen und so einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten. Darüber hinaus dienen die Digitalisierungsinitiativen der Schaffung und Vereinfachung von Schnittstellen zu den Kunden des Unternehmens und ermöglichen die Optimierung der Abfertigungsqualität.
Umsetzung und Maßnahmen
Digitalisierungsmaßnahmen werden partizipativ identifiziert und umgesetzt und sind auf die Wertschöpfung des Konzerns ausgerichtet. Die Kernbereiche der Digitalisierungsopportunitäten werden regelmäßig analysiert und der mögliche Wertbeitrag quantifiziert. Hieraus ergibt sich die Reihenfolge für die geplante Umsetzung der Maßnahmen.
Ein Beispiel dafür ist die weitere Digitalisierung aller Schnittstellen zu Reederkunden sowie an den landseitigen Schnittstellen für Bahngesellschafts- und Fuhrunternehmerkunden. Die Einführung und automatische Prüfung eines verpflichtenden Datenaustausches ermöglicht verbesserte Visibilität und Planbarkeit der Abfertigung. Die gewonnene Datenqualität und Effizienz spiegelt sich in verbesserter Kundenperformance wider.
Die zukunftsgerichtete Kooperation mit den Kunden wird direkt aus dem operativen Geschäft initiiert und auch geleitet. Die Abstimmung mit den anderen Unternehmensteilen ist aus der Projektstruktur gegeben.
Produktionswert – Vorleistungen (Materialaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen); die erzielte Wertschöpfung verteilt sich auf die Anspruchsberechtigten des HHLA-Konzerns wie die Beschäftigten, Gesellschafter, Darlehensgeber oder die Kommune