NFB Bestandteil des geprüften nichtfinanziellen Berichts

Investitionen: Taxonomie-fähiger CapEx-Anteil

Die ermittelte Kennzahl für den Anteil der Taxonomie-fähigen lag im Geschäftsjahr 2021 bei 92,4 %.

Die CapEx-Kennzahl ergibt sich aus dem Quotienten des wie folgt definierten Zählers und Nenners:

Der Zähler der CapEx-Kennzahl bildet die Summe der Investitionsausgaben, die Taxonomie-fähig sind.

Der Nenner der CapEx-Kennzahl beinhaltet die gesamten Investitionsausgaben (CapEx) nach Taxonomie-VO. Er entspricht der Summe der in der Investitionsanalyse im Rahmen der Finanz- und Vermögenslage dargestellten Investitionsausgaben sowie den im Konzernanhang dargestellten immateriellen Vermögenswerten und Zugängen an Sachanlagen. Konzernanhang, Tz. 22 Immateriellen Vermögenswerte und Tz. 23 Sachanlagen

CapEx-Kennzahl

=

Taxonomie-fähige Investitionen

Gesamte Investitionsausgaben gem. Taxonomie-VO

Die CapEx-Kennzahl gibt damit den Anteil der Investitionsausgaben (CapEx) an, der mit einer Taxonomie-fähigen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist. Die Zugänge erfolgen entweder in voll Taxonomie-fähigen Einzelgesellschaften oder sind direkt Taxonomie-fähigen Wirtschaftstätigkeiten nach einer Analyse bezüglich der Taxonomie-Fähigkeit und einem Abgleich mit Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) und Annex II (Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel) der Delegierten Verordnung (EU) 2020/852 zuzuordnen.

Investitionen

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte