Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) zugewiesenen Aufgaben pflichtgemäß mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen. Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht, die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Unternehmensführung sowie des eingerichteten Risikomanagements überzeugt.
Zusammenarbeit mit dem Vorstand
Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Vorstand informierte uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen, insbesondere die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und der Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse bedürfen, wurden jeweils rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat bzw. die entsprechenden Ausschüsse haben diesen Maßnahmen nach eigener Prüfung und Erörterung mit dem Vorstand jeweils zugestimmt. Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere der Vorstandsvorsitzenden, und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance informiert.
Die Arbeit des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 vier ordentliche und zwei Sondersitzungen abgehalten. Regelmäßige Gegenstände der ordentlichen Sitzungen sind die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung sowie die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens und der einzelnen Segmente, jeweils einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Der Vorstand berichtete in den Sitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. Außerdem haben wir uns im Berichtszeitraum regelmäßig mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Betrieb und die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens befasst. Die weiteren Schwerpunkte der Sitzungen im Berichtszeitraum lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Schwerpunkte der Bilanzsitzung am 22. März 2021 waren turnusgemäß die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse für die A- und S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, der Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, sowie die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2021 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des Wahlvorschlags für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021. Wie bereits im Vorjahr haben wir dabei – nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie – gemeinsam mit dem Vorstand entschieden, der Hauptversammlung am 10. Juni 2021 vorzuschlagen, ein Wahlrecht der A-Aktionäre hinsichtlich des Erhalts ihrer Dividende in bar oder anteilig in neuen A-Aktien (sog. Wahl- oder Aktiendividende) zu beschließen. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Außerdem haben wir uns in dieser Sitzung ausführlich mit der Minderheitsbeteiligung der COSCO SHIPPING Ports Limited an dem Containerterminal Tollerort bzw. der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH befasst und dieser nach eingehender Erörterung eine grundsätzliche Zustimmung erteilt. Weitere Themen der Sitzung betrafen Restrukturierungsmaßnahmen im Segment Container, ein Investitionsprojekt im Bereich Intermodal, die Erteilung einer Prokura und Vorstandsangelegenheiten.
In unserer zweiten regulären Sitzung am 28. Mai 2021 haben wir uns mit der anstehenden Hauptversammlung und der Vorbereitung der Wahl- oder Aktiendividende befasst. Weitere Schwerpunkte der Sitzung waren die Beteiligung der COSCO SHIPPING Ports Limited am Container Terminal Tollerort, der Stand der Restrukturierungsmaßnahmen im Segment Container, der Abschluss eines Nachtrags zu einem bestehenden Flächenmietvertrag mit der Hamburg Port Authority AöR als Vermieter und eine Beteiligung an der H2Global Stiftung im Zuge der Wasserstoffinitiativen der HHLA. Schließlich haben wir uns in dieser Sitzung mit der Entwicklung der Marktgegebenheiten und deren Auswirkungen auf die HHLA befasst, insbesondere der Entwicklung der Frachtraten und den pandemiebedingten Störungen bzw. Verzögerungen in den globalen Lieferketten.
In der Sondersitzung am 2. Juli 2021 haben wir uns schwerpunktmäßig mit der Umsetzung und Abwicklung der Wahl- bzw. Aktiendividende befasst.
Schwerpunkte der ordentlichen Sitzung am 31. August 2021 waren neben der Erörterung der aktuellen Geschäftsentwicklung der aktuelle Stand der Beteiligung der COSCO SHIPPING Ports Limited am Container Terminal Tollerort, der Fortgang der Restrukturierungsmaßnahmen im Segment Container und der Stand der Gespräche zu einer möglichen Kooperation mit der EUROGATE-Gruppe und deren Gesellschaftern in der Deutschen Bucht. Außerdem haben wir uns mit einem Beteiligungsprojekt zur Erweiterung des Terminalnetzes der METRANS in Polen befasst.
In unserer diesjährigen Strategiesitzung am 27. September 2021 haben wir uns primär mit dem Segment Container und dort insbesondere der Wettbewerbssituation in der Nordrange, der Situation auf Seiten der Reeder und den strategischen Aspekten einer möglichen Kooperation mit der EUROGATE-Gruppe und deren Gesellschaftern in der Deutschen Bucht beschäftigt.
Schwerpunkte der letzten regulären Sitzung am 13. Dezember 2021 waren turnusgemäß der Wirtschaftsplan 2022 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2023 bis 2026 für den Konzern und die beiden Teilkonzerne, die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur und die Entsprechenserklärung zum DCGK. Infolge neuer gesetzlicher Vorgaben haben wir in diesem Kontext auch kleinere Anpassungen an der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und dem Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat vorgenommen. Im Rahmen der Planung haben wir den Vorstand für den Teilkonzern Immobilien – auf Empfehlung des Immobilienausschusses – ferner zur Aufnahme von Fremdkapital in Höhe von bis zu 75 Mio. € ermächtigt. Außerdem haben wir in dieser Sitzung der Erweiterung des Terminalnetzes der METRANS in Polen durch den Erwerb eines Intermodalterminals bzw. der Betreibergesellschaft zugestimmt. Schließlich haben wir uns mit Aufsichtsratsangelegenheiten und dem für das Geschäftsjahr 2021 erstmals nach den neuen aktienrechtlichen Vorgaben zu erstellenden Vergütungsbericht befasst.
An den ordentlichen Sitzungen nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und in der Regel auch die Mitglieder des Vorstands teil, wobei der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand tagt, insbesondere, wenn Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden. Bei den Berichterstattungen des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss zudem jeweils auch Gelegenheit, Themen in Abwesenheit des Vorstands mit dem Abschlussprüfer zu erörtern. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich rund 90,3 %. Die individuellen Teilnahmequoten finden Sie am Ende dieses Berichts.
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Bei der Abstimmung über den Nachtrag zum Flächenmietvertrag mit der Hamburg Port Authority AöR hat sich Herr Rieckhof aufgrund seiner Position als Staatsrat der Behörde für Wirtschaft und Innovation vorsorglich der Stimme enthalten. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an.
Die Arbeit der Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung über die Ausschussarbeit. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Erklärung zur Unternehmensführung
Der Finanzausschuss hat im Geschäftsjahr 2021 vier Sitzungen abgehalten. Er befasst sich in seinen regulären Sitzungen jeweils mit der Konzernergebnisentwicklung und der allgemeinen Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie – jeweils in der Dezember-Sitzung – mit der Vorprüfung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr und der jeweiligen Mittelfristplanung. Daneben obliegt dem Finanzausschuss die Vorprüfung bedeutender Finanzierungs-, Investitions- und Beteiligungsvorhaben. Schwerpunkte der Arbeit im Berichtszeitraum waren neben den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens verschiedene Beteiligungsprojekte, insbesondere die Beteiligung der COSCO-Gruppe an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH sowie Beteiligungsprojekte der METRANS-Gruppe zur Erweiterung ihres Terminalnetzwerks.
Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum fünf Mal getagt. Regelmäßige Gegenstände seiner Arbeit sind vor allem die Prüfung der Rechnungslegung, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance einschließlich des Compliance-Management-Systems. Er überwacht die Auswahl des Abschlussprüfers sowie dessen Qualifikation, Effizienz und Unabhängigkeit, die Qualität der Abschlussprüfung und die Zulässigkeit etwaiger vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachter Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen). Der Prüfungsausschuss hat hierzu einen Katalog nach Art und Umfang grundsätzlich gebilligter Nichtprüfungsleistungen verabschiedet. Der Prüfungsausschuss entscheidet zudem über die externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärungen bzw. Berichte. Zentrale Themen im Berichtszeitraum waren turnusgemäß die Erörterung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020, des Halbjahresfinanzberichts 2021 und der Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal 2021, die Prüfungstätigkeit der internen Revision, die Festlegung der Prüfungsschwer-punkte für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021, die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur 2021, die Prüfungsplanung der Revision für das Jahr 2022 und die Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum DCGK. Darüber hinaus hat sich der Prüfungsausschuss im Berichtszeitraum regelmäßig mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Liquiditätssituation des Unternehmens befasst. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt außerdem regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil und berichtet über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen. Weitere Teilnehmer, wie z.B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Der Ausschussvorsitzende steht auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand.
Der Immobilienausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren – jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) – neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 (März-Sitzung) sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2022 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2023 bis 2026 (Dezember-Sitzung). In diesem Rahmen hat der Immobilienausschuss dem Aufsichtsrat auch empfohlen, einer Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital für den Teilkonzern Immobilien in Höhe von bis zu 75 Mio. € zuzustimmen.
Der Personalausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Mal getagt. Neben der Vorbereitung der anstehenden Personalentscheidungen, insbesondere der Verlängerung der Amtszeit von Herrn Seebold, hat sich der Personalausschuss im Berichtszeitraum – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK – mit der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand sowie dem Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat und dem für das Geschäftsjahr 2021 erstmals nach den neuen aktienrechtlichen Vorgaben zu erstellenden Vergütungsbericht befasst.
Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2021 zwei Mal zusammengetreten, um die anstehenden Neuwahlen der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat auf der ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2022 vorzubereiten.
Wie schon in den Vorjahren bestand im Berichtszeitraum für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses kein Anlass.
|
|
Aufsichtsrat |
|
Finanzausschuss |
|
Prüfungsausschuss |
|
Immobilienausschuss |
|
Personalausschuss |
|
Nominierungsausschuss |
|
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Prof. Dr. Rüdiger Grube |
|
6 / 6 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
2 / 2 |
|
2 / 2 |
|
100 % |
Berthold Bose |
|
6 / 6 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
2 / 2 |
|
– |
|
100 % |
Dr. Norbert Kloppenburg |
|
5 / 6 |
|
4 / 4 |
|
5 / 5 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
93 % |
Thomas Lütje |
|
4 / 6 |
|
– |
|
– |
|
1 / 2 |
|
– |
|
– |
|
63 % |
Thomas Mendrzik |
|
6 / 6 |
|
2 / 4 |
|
4 / 5 |
|
1 / 2 |
|
2 / 2 |
|
– |
|
79 % |
Dr. Isabella Niklas |
|
6 / 6 |
|
– |
|
5 / 5 |
|
2 / 2 |
|
– |
|
– |
|
100 % |
Norbert Paulsen |
|
5 / 6 |
|
4 / 4 |
|
5 / 5 |
|
2 / 2 |
|
2 / 2 |
|
– |
|
95 % |
Sonja Petersen |
|
5 / 6 |
|
3 / 4 |
|
4 / 5 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
80 % |
Andreas Rieckhof |
|
6 / 6 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
2 / 2 |
|
2 / 2 |
|
100 % |
Dr. Sibylle Roggencamp |
|
6 / 6 |
|
4 / 4 |
|
– |
|
2 / 2 |
|
2 / 2 |
|
2 / 2 |
|
100 % |
Prof. Dr. Burkhard Schwenker |
|
6 / 6 |
|
4 / 4 |
|
3 / 5 |
|
1 / 2 |
|
– |
|
– |
|
82 % |
Maya Schwiegershausen-Güth |
|
6 / 6 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
100 % |
Corporate Governance
Die Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 8. November 2021 gemeinsam mit dem Vorstand vorbereitet und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2021 verabschiedet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie weiterführende Informationen zur Corporate Governance finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht. Erklärung zur Unternehmensführung
Die aktuelle Entsprechenserklärung und die Erklärungen der Vorjahre sind auch auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance zugänglich.
Aus- und Weiterbildung
Die HHLA unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Amtseinführung und bei der Aus- und Weiterbildung. Bei Übernahme des Amts erfolgt in der Regel eine Schulung zur Arbeit des Aufsichtsrats, zu seinen Aufgaben sowie den Rechten und Pflichten der Mitglieder. Je nach Bedarf erfolgen ferner spezielle Einführungen oder Weiterbildungen zur Geschäftstätigkeit der HHLA oder zu sonstigen relevanten Themen. Im Rahmen der laufenden Arbeit wird der Aufsichtsrat regelmäßig über relevante aktuelle Themen informiert, z.B. über neue rechtliche Regelungen oder Bilanzierungsstandards. Im Berichtszeitraum betraf dies insbesondere neue rechtliche Vorgaben infolge der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) und des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (sog. Zweites Führungspositionengesetz – FüPoG II).
Abschlussprüfung
Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 hat – im Einklang mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses und dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats – die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (PwC), zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK – insbesondere zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers – den Prüfungsauftrag erteilt und die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2021 einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S‑Sparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die S‑Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2021 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“
Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung des § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zwischen A- und S‑Sparte für das Geschäftsjahr 2021 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Außerdem hat der Abschlussprüfer – wie bereits in den Vorjahren – den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b ff. bzw. § 315b f. HGB einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen, über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Schließlich hat der Abschlussprüfer auch den für das Geschäftsjahr 2021 erstmals nach den neuen aktienrechtlichen Vorgaben zu erstellenden Vergütungsbericht über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG hinaus einer materiellen Prüfung unterzogen, über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt.
Die genannten Abschlüsse und Berichte sowie die entsprechenden Prüfberichte wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zugänglich gemacht und in den Sitzungen des Prüfungs- und des Immobilienausschusses am 18. März 2022 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 22. März 2022 jeweils eingehend erörtert. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an den Sitzungen teil, berichteten jeweils über Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Sie gingen dabei insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie die Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ein. Schließlich berichteten sie auch über Art und Umfang der sonstigen vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen.
Der Prüfungs- und der Immobilienausschuss haben sich im Rahmen der Vorprüfung ausführlich mit dem Prüfungsverlauf, den Prüfungsberichten und den Ergebnissen befasst und dem Plenum nach Abschluss ihrer Prüfung die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten und -ergebnissen des Abschlussprüfers und den Ergebnissen der Vorprüfung durch die Ausschüsse im Plenum und auf Basis unserer eigenen Prüfung haben wir den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 zu erheben. Dementsprechend haben wir den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht in unserer Sitzung am 22. März 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2021 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind auch keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte oder gegen den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht zu erheben.
Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde in den Sitzungen des Prüfungsausschusses – für die A-Sparte – und des Immobilienausschusses – für die S-Sparte – am 18. März 2022 und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. März 2022 eingehend geprüft und mit dem Vorstand diskutiert. Nach eigener Prüfung – insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung sowie der Aktionärsinteressen – werden wir der Hauptversammlung gemeinsam mit dem Vorstand vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 eine Dividende von 0,75 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,10 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten.
Personelle Veränderungen
Im Vorstand haben wir im Berichtszeitraum die Amtszeit von Herrn Seebold um fünf Jahre verlängert. Ferner hat uns Herr Dr. Lappin darüber informiert, dass er zum 31. Januar 2023 aus dem Vorstand ausscheiden wird. Der Aufsichtsrat hat daraufhin die für eine Nachbesetzung erforderlichen Schritte eingeleitet. Im Aufsichtsrat haben sich im Berichtszeitraum keine personellen Veränderungen ergeben. Erklärung zur Unternehmensführung
Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich im Namen des Aufsichtsrats bei den Vorstandsmitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz in diesem herausfordernden Geschäftsjahr 2021 und bei unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken.
Hamburg, 22. März 2022
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Rüdiger Grube
Vorsitzender des Aufsichtsrats
In der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger
Transport unter Nutzung mehrerer Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße), der die jeweils spezifischen Vorteile kombiniert
Nordeuropäische Küste, an der im weiteren geografischen Sinn alle nordeuropäischen Überseehäfen von Le Havre bis Hamburg liegen. Zu den vier größten Häfen zählen Hamburg, Bremerhaven, Rotterdam und Antwerpen.
In der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger
International Financial Reporting Standards