Geschäftsbericht 2022

37. Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen

Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen

 

 

Langfristige Rückstellungen

 

Kurzfristige Rückstellungen

 

Summe

in T€

 

31.12.2022

 

31.12.2021

 

31.12.2022

 

31.12.2021

 

31.12.2022

 

31.12.2021

Abbruchverpflichtungen

 

86.196

 

82.724

 

0

 

0

 

86.196

 

82.724

Restrukturierungen

 

45.963

 

55.287

 

9.970

 

9.873

 

55.934

 

65.160

Tantiemen und Einmalzahlungen

 

1.373

 

3.073

 

10.555

 

9.768

 

11.928

 

12.841

Selbstbehalte in Schadensfällen

 

0

 

0

 

3.972

 

4.906

 

3.972

 

4.906

Jubiläen

 

2.730

 

3.321

 

133

 

221

 

2.863

 

3.542

Rechts- und Prozesskosten

 

0

 

0

 

645

 

620

 

645

 

620

Altersteilzeit

 

118

 

167

 

57

 

71

 

175

 

238

Übrige

 

15.376

 

15.077

 

4.180

 

2.611

 

19.555

 

17.688

 

 

151.756

 

159.649

 

29.512

 

28.070

 

181.268

 

187.719

Abbruchverpflichtungen

Die Verpflichtungen aus Abbruchkosten betreffen die HHLA-Segmente Container, Logistik und Immobilien und werden mit einem Zinssatz von 4,0 % p. a. (im Vorjahr: 2,0 % p. a.) diskontiert. Im Berichtsjahr ist die bei der Berechnung der ausgewiesenen Rückstellungsbeträge zugrundeliegende erwartete Preissteigerung, die aus dem Baukostenindex abgeleitet wird, mit 2,8 % (im Vorjahr: 2,0 %) berücksichtigt. Diese Änderungseffekte wurden unter den Zuführungen abgebildet. Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2025 bis 2045 gerechnet.

Restrukturierungen

Die Rückstellungen für Restrukturierungen betreffen die Reorganisation im Segment Logistik sowie den Organisationsumbau im Segment Container. Auf Basis der Umsetzungsstände zum Bilanzstichtag hat die HHLA für den Organisationsumbau im Segment Container eine Neueinschätzung dieser Rückstellung vorgenommen. Aufgrund dieser Neueinschätzung hat sich der Rückstellungsbetrag im Vergleich zu den Annahmen zum 31. Dezember 2021 um rd. 7 Mio. € reduziert. Darüber hinaus ergab sich eine Reduzierung aufgrund von Änderungen bei dem zu verwendenden Abzinsungssatz um rd. 9 Mio. €. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungsbetrag enthaltenen Verpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 1.886 T€ (im Vorjahr: 1.721 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 3,7 % p. a. (im Vorjahr: 0,1 bis - 0,1 % p. a.) zugrunde gelegt. Die Zeitpunkte der Mittelabflüsse liegen in den Jahren 2023 bis 2031.

Tantiemen und Einmalzahlungen

Die kurzfristigen Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte. Der Mittelabfluss für den kurzfristigen Anteil erfolgt im Geschäftsjahr 2023.

Die langfristigen Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen enthalten der Geschäftsführung eines Tochterunternehmens gewährte Wertsteigerungsrechte. Dabei partizipiert die Geschäftsführung prozentual in einer Bandbreite von 0,5 % bis 1,0 % an der langfristigen Unternehmensentwicklung soweit ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Der Schwellenwert ist der Unternehmenswert zum Zusagezeitpunkt. Die Wertsteigerungsrechte werden durch Barausgleich gewährt. Die Zahlung ist unverfallbar, soweit die vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden. Bei der Bewertung der Wertsteigerungsrechte wird ein Optionspreismodell (Binomialmodell) verwendet. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts dieser Wertsteigerungsrechte werden dabei die Unternehmensentwicklung sowie der Schwellenwert unter Berücksichtigung einer erwarteten Volatilität und eines risikolosen Zinssatzes entsprechend der Restlaufzeit der Wertsteigerungsrechte herangezogen. Erwartete Dividenden wurden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht berücksichtigt. Für die Ermittlung der aufgrund der Gewährung der Wertsteigerungsrechte anzusetzenden Rückstellung wurde die anteilig erbrachte Dienstleistung zugrunde gelegt. Die HHLA geht von einer Laufzeit bis 2030 aus.

Selbstbehalte in Schadensfällen

Die Verpflichtung umfasst die überwiegend bei der Konzernmutter gebildeten Rückstellungen für eventuell eintretende Schadensfälle, die nicht durch einen Versicherungsschutz gedeckt sind. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2023.

Jubiläen

Die Rückstellungen für Jubiläen berücksichtigen die den Mitarbeitern des Konzerns vertraglich zugesicherten Ansprüche auf den Erhalt von Jubiläumszuwendungen. Grundlage für die Bilanzierung bilden versicherungsmathematische Gutachten. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 4,1 % p. a. (im Vorjahr: 0,8 % p. a.) zugrunde gelegt. Mit dem Abfluss der Ressourcen ist in den Jahren 2023 bis 2062 zu rechnen.

Rechts- und Prozesskosten

Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Vorsorge für rechtliche Risiken aus schwebenden Verfahren. Der Abfluss der Ressourcen wird im Geschäftsjahr 2023 erwartet.

Altersteilzeit

Die Rückstellungen für Altersteilzeit beinhalten die Verpflichtungen der HHLA aus dem während der aktiven Phase der Anspruchsberechtigten aufgebauten Erfüllungsrückstand sowie einen zeitanteilig zugeführten Aufstockungsbetrag. Die im Zusammenhang mit Altersteilzeitverträgen bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungsbetrag enthaltenen Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 202 T€ (im Vorjahr: 116 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Darüber hinaus dienen verpfändete Bankguthaben zur Abdeckung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgte unter Ansatz eines Diskontierungszinssatzes in Höhe von 3,6 % p. a. (im Vorjahr: - 0,1 % p. a.). Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2023 bis 2026 gerechnet.

Übrige

Die übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen mit einem wesentlichen Anteil Verpflichtungen aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen mit Mitarbeitern. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungbetrag enthaltenen Verpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 502 T€ (im Vorjahr: 662 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Der überwiegende Anteil des Mittelabflusses erfolgt in den Jahren 2023 bis 2028.

Entwicklung der sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungen

in T€

 

01.01.2022

 

Zuführung

 

Verän­derungen Konsolidie­rungskreis

 

Zinseffekte

 

Verbrauch

 

Auflösung

 

Effekte aus Wechsel­kursände­rungen

 

31.12.2022

Abbruchverpflichtungen

 

82.724

 

3.472

 

 

 

1.849

 

1.254

 

594

 

 

 

86.196

Restrukturierungen

 

65.160

 

4.103

 

 

 

- 66

 

3.072

 

10.191

 

 

 

55.934

Tantiemen und Einmalzahlungen

 

12.841

 

10.483

 

- 40

 

 

 

9.220

 

2.136

 

 

 

11.928

Selbstbehalte in Schadensfällen

 

4.906

 

1.754

 

 

 

 

 

2.637

 

51

 

 

 

3.972

Jubiläen

 

3.542

 

366

 

 

 

27

 

1.072

 

 

 

 

 

2.863

Rechts- und Prozesskosten

 

620

 

25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

645

Altersteilzeit

 

238

 

117

 

 

 

 

 

181

 

 

 

 

 

175

Übrige

 

17.688

 

7.042

 

- 204

 

- 6

 

4.847

 

118

 

 

 

19.555

 

 

187.719

 

27.362

 

- 244

 

1.804

 

22.283

 

13.090

 

0

 

181.268

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