Nichtfinanzielle Berichterstattung
Im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung orientiert sich die HHLA an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) „GRI 1: Grundlagen 2021“, „GRI 2: Allgemeine Angaben 2021“ und Angaben gemäß der GRI-Themenstandards für jedes nach den HGB-Anforderungen als wesentlich erhobene Thema. Zudem dienen die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen als Rahmen für die Bestimmung und Ausrichtung der Nachhaltigkeitsaktivitäten. Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie
Die nichtfinanzielle Erklärung gliedert sich grob in die Abschnitte Ökologie, EU-Taxonomie, Soziales und Corporate Governance. Nicht Bestandteil der nichtfinanziellen Erklärung sind hingegen die Unterkapitel „Personalbestand und -struktur“ sowie die „Erklärung zur Unternehmensführung“. Beide Unterkapitel wurden jedoch aufgrund ihrer thematischen Nähe dem Abschnitt „Soziales“ im Kapitel „Arbeitswelt und Beschäftigung“ bzw. dem Abschnitt „Corporate Governance“ strukturell zugeordnet. Sie sind Bestandteil der Konzernlageberichtsprüfung und wurden mit hinreichender Sicherheit geprüft.
Zur Ermittlung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen führt die HHLA regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch, zuletzt im November 2021. Für die Analyse wurde der zum damaligen Zeitpunkt gültige GRI-Standard „GRI 101: Grundlagen 2016“ berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) hat die HHLA 2022 darauf verzichtet, eine neue Wesentlichkeitsanalyse nach dem GRI-Standard „GRI 3: Wesentliche Themen 2021“ zu initiieren, um die neuen Anforderungen aus der CSRD bei der nächsten Erhebung einbeziehen zu können. Wesentlichkeitsanalyse
Im Anschluss wurden die Ergebnisse dieser Analyse – soweit dazu passend – den in § 289c HGB genannten Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung zugeordnet. Die Überleitung der zu berichtenden Aspekte gemäß § 289c HGB auf die seitens der HHLA als wesentlich klassifizierten Themen wird im Folgenden tabellarisch dargestellt.
Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289c HGB |
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Strategische Handlungsfelder |
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Als wesentlich bewerteter Aspekt im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB |
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Index berichtspflichtiger Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung |
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Ökologie |
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Umweltbelange |
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Klimafreundliche Logistikketten |
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Betrieb und Ausbau klimafreundlicher Logistikketten |
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Flächenschonung |
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Effiziente Nutzung von Terminalflächen |
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Klimaschutz und Energieeffizienz |
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Betriebliche CO2-Neutralität |
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Soziales |
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Arbeitnehmerbelange |
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Arbeitswelt |
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Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten |
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Personalbestand und -struktur |
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Arbeits- und Gesundheitsschutz |
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Arbeitsschutz gemäß internationalen Standards für Beschäftige |
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Sozialbelange1 |
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Governance |
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Achtung der Menschenrechte1 |
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Geschäftsethik und Integrität |
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Bekämpfung von Korruption und Bestechung1 |
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Geschäftsethik und Integrität |
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Wirtschaft |
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Entwicklung des Unternehmenswerts |
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Wachstum und Profitabilität |
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Wertschöpfung und Innovation |
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Ausbau der Digitalisierung zur Prozessoptimierung |
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Weitere Angaben gemäß § 289c HGB |
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Angabe der verwendeten Rahmenwerke |
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Nachhaltigkeitsstrategie |
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Beschreibung des Geschäftsmodells |
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Wesentliche nichtfinanzielle Risiken und ihre Handhabung |
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Nicht geprüft
Der GRI Content Index bietet zudem eine weitere Übersicht zu als wesentlich bewerteten Berichtsinhalten. https://bericht.hhla.de/gri