Geschäftsbericht 2022

Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 und 5 HGB

Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich nach § 96 Abs. 2 AktG zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an, von denen zwei der Anteilseignerseite und zwei der Arbeitnehmerseite zuzurechnen sind. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat insgesamt sowie auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer beträgt somit jeweils 33,3 %. Die gesetzlichen Vorgaben – also mindestens jeweils 30 % Männer und Frauen bzw. gerundet jeweils vier – sind mithin erfüllt.

Für den Frauenanteil im Vorstand hatte der Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2022 eine Zielgröße von 25 % festgelegt. Diese Zielgröße wurde erfüllt. Nach dem durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (sog. Zweites Führungspositionengesetz – FüPoG II) eingefügten § 76 Abs. 3a AktG müssen dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, nunmehr mindestens jeweils ein Mann und eine Frau angehören, sofern der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht. Die HHLA hat diese Vorgabe bereits im gesamten Berichtszeitraum eingehalten. Seit dem Ausscheiden von Dr. Roland Lappin zum Ablauf des 31. Januar 2023 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 50 %.

Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hatte der Vorstand für beide Führungsebenen eine Zielgröße von 30 % und als Frist für die Zielerreichung jeweils den 30. Juni 2022 festgelegt. Zum 30. Juni 2022 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene bei 25 % und in der zweiten Führungsebene bei 26 %. Die Nichterreichung der Ziele beruhte im Wesentlichen darauf, dass den beiden Führungsebenen nur relativ wenige Personen angehören und es in dem festgelegten Zeitraum für die Zielerreichung bis zum 30. Juni 2022 nur relativ wenige Nachbesetzungen gab. Als neue Zielgrößen für den Frauenanteil hat der Vorstand für die erste Führungsebene eine Zielgröße von vier Frauen (das entspricht bei aktuell 13 Personen rund 30 %) und für die zweite Führungsebene eine Zielgröße von zehn Frauen (das entspricht bei aktuell 30 Personen rund 33,3 %) festgelegt. Die Frist für die Zielerreichung ist jeweils der 31. Dezember 2026. Zum 31. Dezember 2022 gehörten der ersten Ebene drei Frauen und der zweiten Führungsebene acht Frauen an.

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