Geschäftsbericht 2022

Über diesen Bericht

Der Geschäftsbericht der HHLA wird jährlich veröffentlicht, zuletzt am 24. März 2022. Zeitgleich erschien der letzte Nachhaltigkeitsbericht als ein Bestandteil des Geschäftsberichts. Für die Berichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2022 wurde der Bericht umstrukturiert und die bisher in einem eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht ausgewiesenen nichtfinanziellen Informationen in den zusammengefassten Lagebericht inkludiert.

Der zusammengefasste Lagebericht bezieht sich sowohl auf den Geschäftsverlauf des HHLA-Konzerns (HHLA) als auch auf die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG). Sofern nicht anders vermerkt, umfassen die Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzernkonsolidierungskreis. Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns

Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar bis 31. Dezember 2022). Die ermittelten Daten beziehen sich in der Regel auf diesen Zeitraum oder auf den Stand am Ende der Berichtsperiode. Falls einzelnen Informationen andere Zeiträume zugrunde liegen, wird dies explizit angegeben.

Die Datenerhebung erfolgt durch die fachlich zuständigen Einheiten mit repräsentativen Methoden für den Berichtszeitraum. Die HHLA erstellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang. Konzernanhang, Tz. 2 Konsolidierungsgrundsätze

Der Einzelabschluss der HHLA AG (AG-Abschluss) folgt den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der HHLA-AG-Abschluss. Jahresabschluss der HHLA AG

Der gesamte zusammengefasste Lagebericht wurde – sofern nicht anders vermerkt – mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) durch PricewaterhouseCoopers (PwC) geprüft. Bestätigungsvermerk

Darüber hinaus enthält der zusammengefasste Lagebericht die nichtfinanzielle Erklärung (NFE) gemäß §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB. Diese schließt die Angaben im Rahmen der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (2020/852) ein. Nichtfinanzielle Erklärung

Die Prüfung der Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Konzernlageberichtsprüfung sind, erfolgte mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“). Prüfungsvermerk

Sie sind im Dokument wie folgt gekennzeichnet:

Prüfung mit begrenzter Sicherheit

In blaue Klammern gesetzte Inhalte sind mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) geprüft.

Die nichtfinanzielle Erklärung enthält überdies ergänzende nichtfinanzielle Informationen, die gesetzlich nicht erforderlich, aber aus Gründen der Transparenz Eingang in die nichtfinanzielle Erklärung finden. Diese Abschnitte wurden keiner inhaltlichen Prüfung unterzogen und sind daher im Dokument wie folgt gekennzeichnet:

Nicht geprüft

In graue Klammern gesetzte Inhalte wurden keiner inhaltlichen Prüfung unterzogen.

IFRS
International Financial Reporting Standards

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