Geschäftsbericht 2024

45. Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse als Leasingnehmer

Weitere Informationen über Leasingverhältnisse des HHLA-Konzerns finden sich auch in der Textziffer 6, Textziffer 12, Textziffer 14, Textziffer 16, Textziffer 23, Textziffer 38 und Textziffer 40.

Grundsätzliche Berücksichtigung von Leasingverhältnissen

Gemäß  16 sind grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen. Folgende wesentliche Mietverhältnisse bestehen derzeit im HHLA-Konzern:

Der Konzern hat für einige Immobilien, verschiedene technische Anlagen sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung Leasingverträge abgeschlossen. Gegenstand dieser Verträge sind u. a. Flächen, Kaimauern, Hebe- und Flurförderfahrzeuge, Containertragwagen und -chassis sowie EDV-Hardware. Die Verträge beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen und Andienungsrechte. Die Verlängerungsoption hat jeweils der Leasingnehmer; das Andienungsrecht kann gegebenenfalls durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Im Berichtsjahr bestanden keine Andienungsrechte.

LEASINGVERHÄLTNISSE, DEREN PASSIVWERTE UNTER DEN VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN AUSGEWIESEN WERDEN

Der Konzern mietet Großschiffsliegeplätze von der Eigentümerin der Hafenflächen, der Hamburg Port Authority (HPA), einem nahestehenden Unternehmen, an, siehe Textziffer 48. Die feste Anmietung erfolgt zunächst bis zum Jahr 2036, die HHLA geht jedoch davon aus, dass die Anmietung dieser Vermögenswerte inklusive Vertragsverlängerung (entsprechend den bisherigen Usancen) über 50 Jahre erfolgt. Die Verträge sehen Regelungen zur Haftungsverteilung bei Nichtigkeit und damit verbundener vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages als Folge von EU-Rechtskollisionen vor. Der Vorstand der HHLA schätzt derzeit das Risiko einer EU-Rechtskollision als sehr gering ein. Sowohl in 2021 als auch in 2022 erfolgten Anpassungen an den Leasingverpflichtungen für Großschiffsliegeplätze aus der vertraglich fixierten Änderung der Refinanzierungszinssätze.

Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA und dem HHLA-Konzern bestehen Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt durch die Gesellschaften des HHLA-Konzerns. Die Laufzeit der wesentlichen Verträge endet in den Jahren 2025 bis 2048. Die Vertragsbestimmungen sehen in der Regel in einem Turnus von fünf Jahren Mietzinsüberprüfungen auf Grundlage der Mietpreisentwicklung in den relevanten Wettbewerbshäfen bzw. auf Grundlage entsprechender Mietpreisindizes vor. Die erwarteten Mietzinserhöhungen für die abgelaufenen Perioden sowie die erwarteten Mietzinserhöhungen bis 2026 sind im vorliegenden Konzernabschluss entsprechend berücksichtigt. Die Leasingaufwendungen aus der Anmietung der Flächen in der Speicherstadt sind zum Teil an die Entwicklung der Erlöse des Konzerns aus der Vermietung der zugehörigen Gebäude gekoppelt.

Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters dürfen die gemieteten Flächen nicht weitervermietet und die aufstehenden Gebäude der HHLA weder veräußert noch vermietet werden. Wesentliche Veränderungen der Vertragskonditionen aus Untermietverträgen bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.

LEASINGVERHÄLTNISSE, DEREN PASSIVWERTE UNTER DEN LANG- UND KURZFRISTIGEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN AUSGEWIESEN WERDEN

Es existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien bei HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses ggf. nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Restlaufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von zwei bis 40 Jahren. Der Konzessionsvertrag hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2064.

Bei der Logistica Giuliana S.r.l., Triest/Italien, bestehen Mietverhältnisse von Immobilien. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses ggf. nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Restlaufzeit des Konzessionsvertrages beträgt 43 Jahre. Der Konzessionsvertrag hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2067.

Weiterhin existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien am Containerterminal in Odessa/Ukraine. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die entsprechenden Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit von 33 Jahren und enden im Jahr 2044.

Zudem bestehen wesentliche Mietverhältnisse von Immobilien am Containerterminal in Tallinn/Estland. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Laufzeiten der betreffenden Mietverträge enden im Jahr 2062.

Die METRANS-Gruppe hat für verschiedene Mobilien Leasingvereinbarungen abgeschlossen. Diese Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen drei und zehn Jahren und enthalten teilweise Verlängerungsoptionen. Die für einzelne Immobilien bestehenden Leasingverträge haben eine Laufzeit bis zu 30 Jahren und enthalten ebenfalls teilweise Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer werden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt. Darüber hinaus mietet die METRANS-Gruppe Terminalflächen im Rahmen von Konzessionsverträgen über eine Laufzeit von zehn bis 30 Jahren an.

Kurzfristige Leasingverträge und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Der Konzern mietet technische Ausrüstung, Kraftfahrzeuge, IT-Ausstattung, Büromöbel etc. mit einer Laufzeit zwischen einem und drei Jahren. Diese Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. In diesen Fällen erfasst die HHLA weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung:

Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung

in T€

 

2024

 

2023

Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen

 

 

 

 

Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen

 

18.787

 

14.801

Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte

 

1.946

 

1.458

Aufwendungen aus variablen Leasingzahlungen

 

913

 

485

Abschreibungen

 

 

 

 

Abschreibungen auf Nutzungsrechte

 

51.826

 

53.576

Finanzergebnis

 

 

 

 

Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten

 

19.454

 

19.995

Zukünftige nicht bilanzierte Zahlungsmittelabflüsse

Die nachfolgende Tabelle zeigt die künftigen Zahlungsmittelabflüsse, zu denen es beim Leasingnehmer kommen könnte, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind:

Zukünftige nicht bilanzierte Zahlungsmittelabflüsse

in T€

 

31.12.2024

 

31.12.2023

Künftige variable Leasingzahlungen

 

27.243

 

13.196

Verlängerungs- und Kündigungsoptionen

 

0

 

0

Restwertgarantien

 

21

 

21

Noch nicht begonnene Leasingverhältnisse

 

0

 

0

 

 

27.264

 

13.217

Leasingverhältnisse als Leasinggeber

Der Konzern hat Leasingverträge zur gewerblichen Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, siehe Textziffer 24, abgeschlossen. Die HHLA hat diese Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese im Wesentlichen nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen die nicht selbst genutzten Büroräume, Anlagen und eine Gewerbeimmobilie. Diese Leasingverhältnisse haben unkündbare Restmietlaufzeiten zwischen einem und neun Jahren. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit gewähren einige Verträge den Mietern die Option zur Verlängerung des Mietvertrags um Zeiträume zwischen einem Jahr und maximal dreimal fünf Jahren. Einige Leasingverträge enthalten eine Klausel, nach der die Miete auf der Grundlage der jeweiligen Marktkonditionen nach oben angepasst werden kann.

Im Geschäftsjahr wurden Erlöse aus der Vermietung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 69.137 T€ (im Vorjahr: 68.004 T€) vereinnahmt.

Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.

Fälligkeiten der Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissen

in T€

 

31.12.2024

 

31.12.2023

Bis 1 Jahr

 

40.249

 

38.479

1 Jahr bis 2 Jahre

 

32.051

 

33.268

2 Jahre bis 3 Jahre

 

24.459

 

28.936

3 Jahre bis 4 Jahre

 

9.171

 

20.468

4 Jahre bis 5 Jahre

 

7.631

 

5.544

Über 5 Jahre

 

35.972

 

32.418

 

 

149.533

 

159.113

Aus Leasinggebersicht bestehen keine Leasingvereinbarungen, die als Finanzierungs-Leasingverhältnisse eingestuft werden.

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