Nichtfinanzielle Berichterstattung
Die HHLA stützt sich für die nichtfinanzielle Berichterstattung 2024 auf das wissenschaftliche Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW), da die Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in deutsches Recht noch aussteht. Das Gutachten bestätigt den bestehenden Rechtsrahmen, weshalb die HHLA ihre bisherige Berichterstattung fortführt.
Für ihre nichtfinanzielle Erklärung orientiert sich die HHLA an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) „GRI 1: Grundlagen 2021“, „GRI 2: Allgemeine Angaben 2021“ und Angaben gemäß den GRI-Themenstandards für jedes nach den HGB-Anforderungen als wesentlich erhobene Thema. Zudem dienen die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen als Rahmen für die Bestimmung und Ausrichtung der Nachhaltigkeitsaktivitäten. Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie
Die nichtfinanzielle Erklärung gliedert sich grob in die Abschnitte Ökologie, EU-Taxonomie, Soziales und Corporate Governance. Die Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung wurden mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) geprüft und sind mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Über diesen Bericht
Zur Ermittlung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen führt die HHLA regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch, zuletzt im November 2021. Für die Analyse wurde der zum damaligen Zeitpunkt gültige GRI-Standard „GRI 101: Grundlagen 2016“ berücksichtigt. Die Ergebnisse wurden von internen Fachexperten für dieses Geschäftsjahr überprüft und bestätigt. Wesentlichkeitsanalyse
Im Anschluss wurden die Ergebnisse dieser Analyse – soweit dazu passend – den in § 289c HGB genannten Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung zugeordnet. Die Überleitung der zu berichtenden Aspekte gemäß § 289c HGB auf die seitens der HHLA als wesentlich klassifizierten Themen wird im Folgenden tabellarisch dargestellt.
Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289c HGB |
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Strategische Handlungsfelder |
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Als wesentlich bewerteter Aspekt im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB |
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Index berichtspflichtiger Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung |
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Ökologie |
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Umweltbelange |
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Klimafreundliche Logistikketten |
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Flächenschonung |
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Klimaschutz und Energieeffizienz |
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Soziales |
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Arbeitnehmerbelange |
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Arbeitswelt |
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Personalbestand und -struktur |
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Arbeits- und Gesundheitsschutz |
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Sozialbelange1 |
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Governance |
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Achtung der Menschenrechte1 |
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Geschäftsethik und Integrität |
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Bekämpfung von Korruption und Bestechung1 |
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Geschäftsethik und Integrität |
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Wirtschaft |
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Entwicklung des Unternehmenswerts |
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Wertschöpfung und Innovation |
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Weitere Angaben gemäß § 289c HGB |
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Angabe der verwendeten Rahmenwerke |
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Nachhaltigkeitsstrategie |
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Beschreibung des Geschäftsmodells |
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Wesentliche nichtfinanzielle Risiken und ihre Handhabung |
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Der GRI Content Index bietet zudem eine weitere Übersicht über als wesentlich zu bewertende Berichtsinhalte. https://bericht.hhla.de/gri