Geschäftsbericht 2024

Nichtfinanzielle Berichterstattung

Prüfung mit begrenzter Sicherheit

Die HHLA stützt sich für die nichtfinanzielle Berichterstattung 2024 auf das wissenschaftliche Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW), da die Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in deutsches Recht noch aussteht. Das Gutachten bestätigt den bestehenden Rechtsrahmen, weshalb die HHLA ihre bisherige Berichterstattung fortführt.

Für ihre nichtfinanzielle Erklärung orientiert sich die HHLA an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) „GRI 1: Grundlagen 2021“, „GRI 2: Allgemeine Angaben 2021“ und Angaben gemäß den GRI-Themenstandards für jedes nach den HGB-Anforderungen als wesentlich erhobene Thema. Zudem dienen die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen als Rahmen für die Bestimmung und Ausrichtung der Nachhaltigkeitsaktivitäten. Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie

Die nichtfinanzielle Erklärung gliedert sich grob in die Abschnitte Ökologie, EU-Taxonomie, Soziales und Corporate Governance. Die Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung wurden mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) geprüft und sind mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Über diesen Bericht

Zur Ermittlung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen führt die HHLA regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch, zuletzt im November 2021. Für die Analyse wurde der zum damaligen Zeitpunkt gültige GRI-Standard „GRI 101: Grundlagen 2016“ berücksichtigt. Die Ergebnisse wurden von internen Fachexperten für dieses Geschäftsjahr überprüft und bestätigt. Wesentlichkeitsanalyse

Im Anschluss wurden die Ergebnisse dieser Analyse – soweit dazu passend – den in § 289c HGB genannten Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung zugeordnet. Die Überleitung der zu berichtenden Aspekte gemäß § 289c HGB auf die seitens der HHLA als wesentlich klassifizierten Themen wird im Folgenden tabellarisch dargestellt.

Überleitung der berichtspflichtigen Mindestaspekte gemäß CSR-RUG auf die für die HHLA wesentlichen Aspekte und Sachverhalte

Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289c HGB

 

Strategische Handlungsfelder

 

Als wesentlich bewerteter Aspekt im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB

 

Index berichtspflichtiger Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung

 

 

Ökologie

 

 

 

 

Umweltbelange

 

Klimafreundliche Logistikketten

 

  • Betrieb und Ausbau klimafreundlicher Logistikketten

 

Klimafreundliche Logistikketten

 

Flächenschonung

 

  • Effiziente Nutzung von Terminalflächen

 

Flächenschonung

 

Klimaschutz und Energieeffizienz

 

  • Betriebliche CO2-Neutralität
  • Steigerung der Energieeffizienz

 

Emissionen
Energie

 

 

Soziales

 

 

 

 

Arbeitnehmerbelange

 

Arbeitswelt

 

  • Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten

 

Personalbestand und -struktur
Ausbildung und Personalentwicklung

 

Arbeits- und Gesundheitsschutz

 

  • Arbeitsschutz gemäß internationalen Standards für Beschäftigte

 

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Sozialbelange1

 

 

 

 

 

 

 

 

Governance

 

 

 

 

Achtung der Menschenrechte1

 

Geschäftsethik und Integrität

 

 

 

Achtung der Menschenrechte

Bekämpfung von Korruption und Bestechung1

 

Geschäftsethik und Integrität

 

 

 

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

 

 

Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

Entwicklung des Unternehmenswerts

 

  • Wachstum und Profitabilität

 

Ertragslage

 

Wertschöpfung und Innovation

 

  • Ausbau der Digitalisierung zur Prozessoptimierung
  • Steigerung der Effizienz

 

Innovation

Weitere Angaben gemäß § 289c HGB

 

 

 

 

Angabe der verwendeten Rahmenwerke

 

 

 

Über diesen Bericht

Nachhaltigkeitsstrategie

 

 

 

Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie

Beschreibung des Geschäftsmodells

 

 

 

Geschäftstätigkeit

Wesentliche nichtfinanzielle Risiken und ihre Handhabung

 

Risiko- und Chancenmanagement
Risiken und Chancen

1

Die HHLA nimmt ihre Verantwortung im Umgang mit den Sozialbelangen von Geschäftspartnern, Anteilseignern und der Öffentlichkeit, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sehr ernst. Im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB sind jedoch alle Sachverhalte dieser Aspekte aufgrund mangelnder Geschäftsrelevanz für die HHLA nicht berichtspflichtig. Aus Gründen der Transparenz hat sich die HHLA jedoch dazu entschieden, auf freiwilliger Basis Angaben über diese Themen zu berichten.

Nicht geprüft

Der GRI Content Index bietet zudem eine weitere Übersicht über als wesentlich zu bewertende Berichtsinhalte. https://bericht.hhla.de/gri

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