Geschäftsbericht 2024

4. Fremdwährungsumrechnung

In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst.

Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne/-verluste auf Fremdwährungsposten führten im Geschäftsjahr zu einem Aufwand in Höhe von 1.307 T€ (im Vorjahr: 2.432 T€), der im Wesentlichen wie im Vorjahr durch die Kursentwicklung der Tschechischen Krone entstand.

Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21 findet bei der Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften Anwendung. Da grundsätzlich die betreffenden Tochterunternehmen ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist dies die jeweilige Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten werden zum jeweils historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ergebnisneutral erfasst. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam ausgebucht.

Das Eigenkapital reduzierte sich im Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens erfolgsneutral um 1.069 T€ (im Vorjahr: 820 T€) im Wesentlichen aufgrund der Abwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 544 T€ (im Vorjahr: 1.499 T€) sowie der Abwertung der ungarischen Währung in Höhe von 381 T€ (im Vorjahr: Aufwertung der ungarischen Währung in Höhe von 228 T€).

Fremdwährungskurse

 

 

 

 

Stichtagskurs = 1€

 

Durchschnittskurs = 1€

Währungen

 

ISO-Code

 

31.12.2024

 

31.12.2023

 

2024

 

2023

Australischer Dollar

 

AUD

 

1,677

 

1,626

 

1,640

 

1,629

Kanadischer Dollar

 

CAD

 

1,495

 

1,464

 

1,482

 

1,460

Tschechische Krone

 

CZK

 

25,185

 

24,724

 

25,120

 

23,987

Georgischer Lari

 

GEL

 

2,931

 

2,975

 

2,951

 

2,854

Ungarischer Forint

 

HUF

 

411,350

 

382,800

 

395,917

 

382,148

Kasachischer Tenge

 

KZT

 

546,470

 

 

508,702

 

Polnischer Zloty

 

PLN

 

4,275

 

4,340

 

4,307

 

4,536

Ukrainische Hrywnja

 

UAH

 

43,927

 

42,208

 

43,455

 

39,713

US-Dollar

 

USD

 

1,039

 

1,105

 

1,082

 

1,081

IAS
International Accounting Standards

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