4. Fremdwährungsumrechnung
In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst.
Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne/-verluste auf Fremdwährungsposten führten im Geschäftsjahr zu einem Ertrag in Höhe von 2.432 T€ (im Vorjahr: 1.268 T€), der im Wesentlichen wie im Vorjahr durch die Kursentwicklung der Tschechischen Krone entstand.
Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21 findet bei der Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften Anwendung. Da grundsätzlich die betreffenden Tochterunternehmen ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist dies die jeweilige Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten werden zum jeweils historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ergebnisneutral erfasst. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam ausgebucht.
Das Eigenkapital reduzierte sich im Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens erfolgsneutral um 819 T€ (im Vorjahr: Reduzierung um 8.232 T€) im Wesentlichen aufgrund der Abwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 1.499 T€ (im Vorjahr: Abwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 8.260 T€).
|
|
|
|
Stichtagskurs = 1€ |
|
Durchschnittskurs = 1€ |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Währungen |
|
ISO-Code |
|
31.12.2023 |
|
31.12.2022 |
|
2023 |
|
2022 |
Australischer Dollar |
|
AUD |
|
1,626 |
|
1,569 |
|
1,629 |
|
1,517 |
Kanadischer Dollar |
|
CAD |
|
1,464 |
|
1,444 |
|
1,460 |
|
1,370 |
Tschechische Krone |
|
CZK |
|
24,724 |
|
24,116 |
|
23,987 |
|
24,559 |
Georgischer Lari |
|
GEL |
|
2,975 |
|
2,884 |
|
2,854 |
|
3,102 |
Ungarischer Forint |
|
HUF |
|
382,800 |
|
400,870 |
|
382,148 |
|
391,030 |
Polnischer Zloty |
|
PLN |
|
4,340 |
|
4,681 |
|
4,536 |
|
4,678 |
Ukrainische Hrywnja |
|
UAH |
|
42,208 |
|
38,951 |
|
39,713 |
|
34,125 |
US-Dollar |
|
USD |
|
1,105 |
|
1,067 |
|
1,081 |
|
1,053 |