Achtung der Menschenrechte
Rechtmäßiges und von Integrität geleitetes Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet auch die Wahrung der Menschenrechte. Die HHLA ist nahezu ausschließlich mit Standorten in Europa vertreten und ein Großteil der Lieferanten der HHLA kommen aus Staaten der Europäischen Union, in denen die Einhaltung der Menschenrechte oberstes Gebot und durch lokale und europäische Gesetze geregelt ist. Darüber hinaus finden die Prinzipien des UN Global Compact ihren Niederschlag im Verhaltenskodex (Code of Conduct) und in den weiterführenden Richtlinien der HHLA, wie z. B. der Arbeitsschutzrichtlinie. Der Verhaltenskodex als übergeordnetes Regelwerk greift u. a. die folgenden Prinzipien auf:
- Integrität als zentraler Wert sowie das Bekenntnis zur Vielfalt und die Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung im Umgang miteinander
- Vorgaben zum rechtmäßigen Verhalten, insbesondere zur Vermeidung von Korruption gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern
- Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und ihre Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitssicherheit wird bei der HHLA großgeschrieben und wir haben den Anspruch, hierbei auch in Zukunft führend zu sein
- Schutz der Umwelt und nachhaltiges Wirtschaften, Förderung des Umweltbewusstseins und Beschleunigung der Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien durch die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie der HHLA
Weiterhin fördert die HHLA aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung und wahrt dabei die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.
Auch das von der HHLA im Bereich Third Party Compliance eingesetzte Business-Partner-Screening-System zur risikoorientierten Prüfung von Geschäftspartnern trägt u. a. im Bereich Menschenrechte zur frühzeitigen Erkennung möglicher Risiken bei. Im von der HHLA gegenüber ihren Lieferanten verwendeten Lieferantenkodex ist ebenfalls ausdrücklich die Einhaltung der Menschenrechte mit umfasst.
Auf der Grundlage des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte hat die HHLA eine Grundsatzerklärung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte sowie für Vielfalt und die Verurteilung jeder Form von Diskriminierung und Rassismus abgegeben. Im Jahr 2023 hat die neue Stabsstelle Diversity und Inklusion ihre Arbeit aufgenommen und bereits unterschiedliche Projekte (u. a. Teilnahme an der Diversity Challenge, Kommunikationsmaßnahmen und Schulungen) durchgeführt. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die weitere Umsetzung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (u. a. Risikoanalysen). Die HHLA hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet und ihr damit verbundenes Bekenntnis u. a. zu Chancengleichheit im Unternehmen am Tag der Vielfalt erneut bekräftigt. Im Mittelpunkt der Kommunikation im Berichtszeitraum standen die Themen Diversity, Inklusion, Arbeitsschutz und Sorgfalt in der Lieferkette.