18. Ertragsteuern
Als Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer.
in T€ |
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2023 |
|
2022 |
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Latente Steuern aus zeitlichen Unterschieden |
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12.914 |
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1.799 |
davon im Inland |
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9.067 |
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2.805 |
davon im Ausland |
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3.847 |
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- 1.006 |
Latente Steuern auf außerbilanzielle Sachverhalte |
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- 27.200 |
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3.049 |
davon im Inland |
|
- 27.200 |
|
1.539 |
davon im Ausland |
|
0 |
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1.510 |
Summe latente Steuern |
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- 14.286 |
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4.848 |
Laufender Ertragsteueraufwand |
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35.716 |
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56.283 |
davon im Inland |
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26.141 |
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39.552 |
davon im Ausland |
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9.575 |
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16.731 |
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21.430 |
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61.131 |
Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steuererträge in Höhe von 3.816 T€ (im Vorjahr: Steueraufwendungen in Höhe von 554 T€) enthalten.
Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen.
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Aktive latente Steuern |
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Passive latente Steuern |
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in T€ |
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31.12.2023 |
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31.12.2022 |
|
31.12.2023 |
|
31.12.2022 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Immaterielle Vermögenswerte |
|
5.817 |
|
0 |
|
7.276 |
|
4.025 |
Sachanlagen |
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1.784 |
|
0 |
|
47.080 |
|
34.683 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
|
0 |
|
0 |
|
8.385 |
|
8.786 |
Übriges Vermögen |
|
1.942 |
|
1.701 |
|
3.917 |
|
2.881 |
Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen |
|
57.648 |
|
57.607 |
|
2.270 |
|
1.059 |
Übrige Schulden |
|
41.117 |
|
40.158 |
|
3.112 |
|
1.977 |
außerbilanzielle Sachverhalte |
|
27.600 |
|
0 |
|
1.078 |
|
679 |
|
|
135.908 |
|
99.466 |
|
73.118 |
|
54.090 |
Saldierung |
|
- 36.040 |
|
- 25.401 |
|
- 36.040 |
|
- 25.401 |
|
|
99.868 |
|
74.065 |
|
37.078 |
|
28.689 |
in T€ |
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2023 |
|
2022 |
---|---|---|---|---|
Ergebnis vor Steuern (EBT) |
|
63.802 |
|
194.190 |
Ertragsteueraufwand zum hypothetischen Ertragsteuersatz von 32,28 % |
|
20.595 |
|
62.685 |
Steuerertrag (-), Steueraufwand (+) für Vorjahre |
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7.593 |
|
1.040 |
Effekt aus Steuersatzänderung |
|
- 78 |
|
0 |
Steuerfreie Erträge |
|
246 |
|
2.895 |
Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
|
- 6.091 |
|
2.591 |
GewSt.-Hinzurechnungen und -Kürzungen |
|
- 1.584 |
|
2.037 |
Permanente Differenzen |
|
- 2.808 |
|
- 3.621 |
Steuersatzdifferenzen |
|
- 7.699 |
|
- 14.320 |
Wertberichtigung auf aktive latente Steuern |
|
8.057 |
|
7.219 |
Sonstige Steuereffekte |
|
3.199 |
|
605 |
Ertragsteuern |
|
21.430 |
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61.131 |
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45 % zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüberhinausgehende Beträge sind bis maximal 60 % um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen.
Die permanenten Differenzen enthalten lediglich solche Sachverhalte, auf die, aufgrund des permanenten Charakters, keine latenten Steuern gebildet werden.
Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen.
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 65.892 T€ und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 104.393 T€ (im Vorjahr: 0 T€) vor, auf die aktive latente Steuern in Höhe von 27.600 T€ (im Vorjahr: 0 T€) bilanziert werden. Auf ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 13.454 T€ (im Vorjahr: 0 T€) werden latente Steuern in Höhe von 3.754 T€ (im Vorjahr: 0 T€) aktiviert. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 37.273 T€ (im Vorjahr: 15.601 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 36.859 T€ (im Vorjahr: 55.357 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 36.845 T€ (im Vorjahr: 28.328 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich.
Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von - 18.469 T€ (im Vorjahr: - 22.924 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen, Cashflow-Hedges, sowie aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanziellen Vermögenswerten.
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Brutto |
|
Steuern |
|
Netto |
||||||
in T€ |
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2023 |
|
2022 |
|
2023 |
|
2022 |
|
2023 |
|
2022 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste |
|
- 14.157 |
|
158.184 |
|
4.457 |
|
- 51.072 |
|
- 9.700 |
|
107.112 |
Cashflow-Hedges |
|
- 11 |
|
- 123 |
|
243 |
|
130 |
|
232 |
|
7 |
Unrealisierte Gewinne/Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten |
|
759 |
|
84 |
|
- 245 |
|
- 27 |
|
514 |
|
57 |
|
|
- 13.409 |
|
158.145 |
|
4.455 |
|
- 50.969 |
|
- 8.954 |
|
107.176 |
Angaben zur Mindestbesteuerung (Pillar 2)
Im Dezember 2022 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten, die OECD-Musterregelungen einer globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) umzusetzen. Die Umsetzung in deutsches Recht wurde im Dezember 2023 beschlossen und ist erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden.
Für das Geschäftsjahr 2023 findet das Mindeststeuergesetz noch keine Anwendung und auch für die ausländischen Gesellschaften wurden noch keine anwendbaren Gesetze verabschiedet. Ein tatsächlicher Steueraufwand/-ertrag aus der Umsetzung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ist daher nicht zu berücksichtigen.
Der HHLA-Konzern, der weltweit tätig ist, würde für das Geschäftsjahr 2023 grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Regelungen zur Mindestbesteuerung fallen, wenn diese bereits für das Geschäftsjahr 2023 anzuwenden gewesen wären.
Basierend auf den aktuellen Steuererklärungen, der länderspezifischen Berichterstattung und den Jahresabschlüssen der einzelnen Unternehmen wurde für das Geschäftsjahr 2023 eine indikative Bewertung einer potenziellen Belastung unter Beachtung der Safe-Harbour Regelungen gem. §§ 84 ff. Mindeststeuergesetz vorgenommen.
Auf Grundlage dieser Beurteilungen erfüllen insbesondere auch die Länder Ungarn, Estland und Georgien, die jeweils einen Nominalsteuersatz (bei Thesaurierung) von unter 15 % aufweisen, jeweils mindestens eine der Tatbestandsvoraussetzungen des CbCR-Safe-Harbour nach § 84 MinStG. Auf dieser Basis würde sich kein tatsächlicher Steueraufwand/-ertrag aus dem Mindeststeuergesetz und ausländischen Mindeststeuergesetzen für den HHLA-Konzern ergeben.
Der HHLA-Konzern hat von der Ausnahme der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit der Mindestbesteuerung nach IAS 12.4A Gebrauch gemacht.