Ausschüsse
Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt. Die ständigen Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig in der nächsten Sitzung über die Arbeit ihres Ausschusses. Mit dem Finanz-, dem Prüfungs-, dem Personal-, dem Nominierungs-, dem Vermittlungs- und dem Immobilienausschuss verfügt der Aufsichtsrat über sechs ständige Ausschüsse. Im Nachgang zu der Ankündigung der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der HHLA hat der Aufsichtsrat im September 2023 außerdem einen Übernahmeausschuss als vorübergehenden Ausschuss eingerichtet.
Finanzausschuss
Mitglieder: Dr. Sibylle Roggencamp (Vors.), Stefan Koop (stellv. Vors.), Alexander Grant, Dr. Norbert Kloppenburg, Susana Pereira Ventura (bis 17.01.2024), Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Zuständigkeit: Der Finanzausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor, die finanziell von wesentlicher Bedeutung sind, z. B. Beteiligungserwerbe oder -veräußerungen, Beschlussfassungen über wesentliche Kreditaufnahmen und -gewährungen, Haftungsübernahmen für fremde Verbindlichkeiten sowie Finanzanlage- und sonstige Finanzgeschäfte. Darüber hinaus befasst er sich mit den quartalsweisen Berichten über den Gang der Geschäfte und mit Planungs- und Investitionsthemen wie z. B. dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung.
Prüfungsausschuss
Mitglieder: Dr. Norbert Kloppenburg (Vors.), Alexander Grant (stellv. Vors.), Stefan Koop, Dr. Isabella Niklas (bis 31.12.2023), Susana Pereira Ventura (bis 17.01.2024), Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Zuständigkeit: Der Prüfungsausschuss befasst sich vor allem mit der Prüfung der Rechnungslegung und der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance. Er überwacht die Abschlussprüfung und ihre Wirksamkeit, einschließlich der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und etwaiger Nichtprüfungsleistungen, und beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung. Er ist außerdem verantwortlich für die Vorbereitung der Wahl des Abschlussprüfers (inkl. etwaiger Auswahlverfahren) und die Entscheidung über die externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärungen bzw. Berichte.
Immobilienausschuss
Mitglieder: Dr. Isabella Niklas (Vors.) (bis 31.12.2023), Franziska Reisener (stellv. Vors.), Alexander Grant, Holger Heinzel, Dr. Sibylle Roggencamp, Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Zuständigkeit: Der Immobilienausschuss ist für alle Fragen, Berichte und Entscheidungen zuständig, die sich vollständig oder überwiegend auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) beziehen. Dies beinhaltet insbesondere die Entscheidungen über zustimmungsbedürftige Geschäfte, die Prüfung und die Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie den Gewinnverwendungsvorschlag, soweit diese sich auf den Teilkonzern Immobilien beziehen.
Personalausschuss
Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Berthold Bose (stellv. Vors.), Stefan Koop, Franziska Reisener, Andreas Rieckhof, Dr. Sibylle Roggencamp
Zuständigkeit: Der Personalausschuss bereitet die dem Aufsichtsrat obliegenden Personalentscheidungen vor und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Er bereitet die Beschlussfassung des Plenums über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und die Festsetzung der Vergütung der einzelnen Mitglieder vor, vertritt die Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen bei sonstigen Rechtsgeschäften mit Vorstandsmitgliedern und entscheidet über die Zustimmung zur Bestellung von Prokuristen.
Nominierungsausschuss
Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Andreas Rieckhof (stellv. Vors.), Dr. Sibylle Roggencamp
Zuständigkeit: Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der Vorgaben der Geschäftsordnung, der Empfehlungen des Kodex, des Anforderungs- bzw. Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat und der für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele Vorschläge für geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung.
Vermittlungsausschuss
Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Berthold Bose (stellv. Vors.), Stefan Koop, Andreas Rieckhof
Zuständigkeit: Der Vermittlungsausschuss nimmt die in § 31 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) genannten Aufgaben wahr, d. h., er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, falls im ersten Wahlgang die gesetzlich erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.
Übernahmeausschuss
Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Berthold Bose (stellv. Vors.), Holger Heinzel, Dr. Norbert Kloppenburg, Stefan Koop, Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Zuständigkeit: Der Übernahmeausschuss ist für alle Fragen und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE zuständig. Das beinhaltet insbesondere die Vorbereitung und Entscheidung über die nach § 27 WpÜG abzugebende begründete Stellungnahme, die Entscheidung über die Zustimmung zum Abschluss einer etwaigen Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) mit der Bieterin sowie die Entscheidung über sonstige Beschlussfassungen, die ausschließlich oder überwiegend im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot (oder etwaiger konkurrierender Angebote) stehen.