Finanzierungsanalyse
Das Finanzmanagement des HHLA-Konzerns wird zentral gesteuert und folgt dem übergeordneten Ziel, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten. Durch das Konzern-Clearing werden die finanziellen Ressourcen des Konzerns gebündelt, das Zinsergebnis optimiert und die Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen wesentlich reduziert. Derivative Finanzinstrumente können zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos sowie in geringem Umfang zur Reduzierung des Währungs- sowie Rohstoffpreisrisikos eingesetzt werden.
Das Geschäftsmodell der HHLA ist von einem großen Anteil an Sachanlagevermögen mit langen Nutzungsdauern geprägt. Daher setzt die HHLA zur fristenkongruenten Finanzierung insbesondere mittel- und langfristige Darlehen sowie Leasingverhältnisse ein. Darüber hinaus stehen Pensionsrückstellungen für die langfristige Innenfinanzierung zur Verfügung.
Zum Berichtsstichtag lagen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 559,6 Mio. € oberhalb des Werts des Vorjahres von 354,8 Mio. €. Der Konzern nahm im Geschäftsjahr 2023 Finanzierungen in Höhe von 248,5 Mio. € (im Vorjahr: 67,3 Mio. €) in Anspruch. Die im Berichtsjahr erfolgten Tilgungen lagen bei 34,2 Mio. € (im Vorjahr: 50,0 Mio. €). Aufgrund eines diversifizierten Fälligkeitsprofils der Darlehen und einer stabilen Liquiditätsbasis bestand kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf. Die zusätzlichen Kreditaufnahmen dienten im Wesentlichen der Finanzierung der Investitionstätigkeiten.
Die Darlehensverbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag fast ausschließlich in Euro abgeschlossen. Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestanden für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen gebunden sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Erfüllung einer Mindesteigenkapitalquote bzw. um die Einhaltung eines maximalen Verschuldungsgrades. Covenants bestanden bei etwa 23 % der Bankdarlehen. Im Berichtsjahr wurden die Kreditauflagen zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt.
Zum Bilanzstichtag weist die HHLA langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 396,4 Mio. € aus (im Vorjahr: 431,4 Mio. €), die im Wesentlichen aus der Passivierung der Leasingverbindlichkeit gegenüber der Hamburg Port Authority (HPA) resultieren.
Die Leasingverhältnisse basieren in erster Linie auf langfristigen Verträgen des HHLA-Konzerns mit der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt.
Die im Wesentlichen bei der Holding zentral gehaltenen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen beliefen sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 197,5 Mio. € (im Vorjahr: 116,4 Mio. €). Sie sind in Sichteinlagen und Tages- sowie kurzfristigen Termingeldern hauptsächlich bei inländischen Kreditinstituten mit ausgewiesen hoher Bonitätseinstufung angelegt. Der Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über nicht genutzte Kreditfazilitäten in Höhe von 173,7 Mio. € (im Vorjahr: 171,3 Mio. €). Der Ausnutzungsgrad dieser Kreditfazilitäten beträgt 20,1 %. Im Geschäftsjahr wurde ein Konsortialkredit als Betriebsmittelkreditlinie über 200,0 Mio. € abgeschlossen, von der zum Bilanzstichtag 164,0 Mio. € nicht in Anspruch genommen waren. Im Vorjahr nicht genutzte Kreditfazilitäten wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 160,0 Mio. € in Anspruch genommen. Vom gesamten Zahlungsmittelbestand unterlagen zum Berichtsstichtag 0,5 Mio. € (im Vorjahr: 0,3 Mio. €) Devisenausfuhrbeschränkungen in der Ukraine.
Da der HHLA auch außerhalb des Kapitalmarkts zahlreiche Möglichkeiten der Fremdfinanzierung zur Verfügung stehen, sieht der Konzern für ein externes Rating derzeit keinen Bedarf. Vielmehr wird durch umfassende Information bestehender und potenzieller Kreditgeber sichergestellt, dass diese zu angemessenen internen Bonitätseinstufungen kommen können. Darüber hinaus wurde die Notenbankfähigkeit durch die Deutsche Bundesbank erneut bestätigt.
Der Umfang öffentlicher Fördermittel, die vereinzelt für Entwicklungsprojekte gewährt werden und spezifischen Förderbedingungen unterliegen, ist auf Konzernebene als nachrangig einzustufen.