Stand der Umsetzung
In der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die vorstehenden Ziele erfüllt.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen in ihrer Gesamtheit aufgrund ihrer Ausbildung, ihres beruflichen Werdegangs sowie ihrer Erfahrungen über vertiefte Kompetenzen und Expertise in den für das Unternehmen relevanten Bereichen, insbesondere in den Kerngeschäftsfeldern Transport und Logistik (insbesondere Hafenlogistik), Intermodal und Immobilien.
Der Frauenanteil liegt bei 33,3 % und damit oberhalb von 30 %. Die Altersgrenze wurde bei der letzten Wahl lediglich von Prof. Dr. Rüdiger Grube überschritten. Kein Aufsichtsratsmitglied gehört dem Aufsichtsrat länger als zwölf Jahre an. Die Mandatsgrenzen werden von den meisten Mitgliedern eingehalten.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind grundsätzlich alle Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand, wobei der Aufsichtsrat vorsorglich darauf hinweist, dass die HHLA wesentliche geschäftliche Beziehungen zur Hamburg Port Authority AöR unterhält, die als Anstalt öffentlichen Rechts der Aufsicht der Finanzbehörde und der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegt, in denen wiederum auch die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Sibylle Roggencamp und Andreas Rieckhof tätig sind. Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Rüdiger Grube, der Prüfungsausschussvorsitzende Dr. Norbert Kloppenburg und Prof. Dr. Burkhard Schwenker sind darüber hinaus auch unabhängig vom kontrollierenden Aktionär. Dementsprechend verfügt der Aufsichtsrat über drei vollständig unabhängige Mitglieder im Sinne des DCGK; das entspricht 50 % der Anteilseignerseite bzw. 25 % des gesamten Aufsichtsrats. Darüber hinaus sind nach Auffassung des Aufsichtsrats zumindest auch die beiden Gewerkschaftsvertreter auf Seiten der Arbeitnehmervertreter als unabhängig anzusehen; auf dieser Basis beträgt der Anteil der unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat 41,7 %.
Die Kompetenzen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sind in der folgenden Qualifikationsmatrix dargestellt.