Geschäftsbericht 2023

Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 und 5 HGB

Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich nach § 96 Abs. 2 AktG zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an, von denen zwei der Anteilseignerseite und zwei der Arbeitnehmerseite zuzurechnen sind. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat insgesamt sowie auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer beträgt somit jeweils 33,3 %. Die gesetzlichen Vorgaben – also mindestens jeweils 30 % Männer und Frauen bzw. gerundet jeweils vier – sind mithin erfüllt.

Dem Vorstand der HHLA müssen – solange ihm mehr als drei Personen angehören – nach § 76 Abs. 3a AktG mindestens jeweils ein Mann und eine Frau angehören. Diese Vorgabe wurde während der gesamten Berichtsperiode eingehalten. Seit dem Eintritt von Annette Walter zum 1. Januar 2024 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 50 %.

Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2022 – nach Ablauf der Zielerreichungsfrist für die vorherigen Zielgrößen – für die erste Führungsebene eine Zielgröße von vier Frauen (das entspricht bei 13 Positionen rund 30 %) und für die zweite Führungsebene eine Zielgröße von zehn Frauen (das entspricht bei 30 Positionen rund 33,3 %) festgelegt. Die Frist für die Zielerreichung ist jeweils der 31. Dezember 2026. Zum 31. Dezember 2023 gehörten der ersten Ebene fünf Frauen und der zweiten Führungsebene acht Frauen an.

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