Geschäftsbericht 2023

Steuern

Nicht geprüft

Steueransatz

Integrität und rechtmäßiges Handeln sind in der HHLA fest verankert. Dies gilt auch für die Erfüllung ihrer Steuerpflichten. Als international tätiges Unternehmen unterliegt die HHLA den Steuergesetzen der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen, in denen sie tätig ist. Die anfallenden Steuern entrichtet die HHLA gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen der Staaten, in denen das Unternehmen operiert. Dazu unterhält der Konzern Strukturen und Prozesse, die eine kontinuierliche Kontrolle und Einhaltung der steuergesetzlichen Vorgaben gewährleisten, und pflegt einen transparenten und offenen Dialog mit den jeweiligen Steuerbehörden.

Im Jahr 2023 lag die effektive Steuerquote des Konzerns bei 33,6 % (im Vorjahr: 31,5 %). Der Ertragsteueraufwand für den HHLA-Konzern belief sich 2023 auf insgesamt 21,4 Mio. € (im Vorjahr: 61,1 Mio. €), wovon rund 37 % (im Vorjahr: 72 %) auf Deutschland und rund 63 % (im Vorjahr: 28 %) auf das Ausland entfielen.

Tax-Compliance-Management-System (TCMS)

Ein gut aufgestelltes Team von Steuerexperten in Hamburg und in den Tochtergesellschaften vor Ort stellt sicher, dass mögliche steuerliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Der Kontrollprozess zur Einhaltung steuerlicher Vorschriften ist im internen Kontrollsystem (IKS) hinterlegt. Risiko- und Chancenmanagement

Steuerliche Risiken können sich für die HHLA aus Steuerprüfungen, Änderungen von Steuergesetzen oder anderen Einflussfaktoren ergeben, die sich auf den effektiven Steuersatz und die Liquidität auswirken können. Werden von der Unternehmensseite Steuerbelastungen erwartet, werden diese – soweit sie quantifizierbar sind – durch Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt.

Um möglichen steuerlichen Risiken vorzubeugen, werden laufend die steuerlichen Prozesse der HHLA durch ein Tax-Compliance-Management-System (TCMS) überwacht und kontrolliert. Mit der Implementierung des TCMS hat die HHLA 2019 begonnen, für die steuerlich beratenen, inländischen Gesellschaften wurde sie 2023 abgeschlossen und geprüft. Mit einer vollständigen Integration des Systems einschließlich der ausländischen Gesellschaften ist voraussichtlich 2024 zu rechnen. Damit erfüllt der HHLA-Konzern die Forderung des deutschen Steuerrechts, das die Unternehmen verpflichtet, zum Schutz des Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter ein solches Compliance-Management-System einzuführen.

Reporting-Standards

Als international tätiges Unternehmen mit einem Konzernumsatz von größer 750 Mio. € unterliegt die HHLA der Meldepflicht hinsichtlich bestimmter landesspezifischer Unternehmenskennzahlen, dem sogenannten Country-by-Country-Reporting, das auf die Initiative der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) zurückgeht.

Die HHLA AG übermittelt hierfür jährlich für alle im Ausland ansässigen Konzerngesellschaften im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen steuerliche Angaben wie z. B. Umsatzerlöse, Ergebnisse vor Steuern, Ertragsteuerzahlungen und die entstandenen Steuern vom Einkommen und Ertrag an die HGV und berichtet somit transparent über alle Unternehmensergebnisse und Steuerzahlungen in den Ländern, in denen sie mit ihren verbundenen Unternehmen tätig ist.

Auch den Berichts- und Transparenzanforderungen des von der Europäischen Union (EU) eingeführten DAC6-Reportings kommt die HHLA vollumfänglich nach und hat dafür entsprechende technische Lösungen implementiert.

Die HHLA hat im Jahr 2023 mit der Implementierung eines Berichtssystems bezüglich der globalen Mindestbesteuerung begonnen. Mit einer vollständigen Integration des Berichtssystems zur globalen Mindestbesteuerung ist voraussichtlich 2024 zu rechnen.

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