1. Grundsätzliche Informationen über den Konzern
Das oberste Mutterunternehmen des Konzerns (im Folgenden auch: HHLA oder HHLA-Konzern) ist die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg (HHLA AG), eingetragen im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 1902. Das oberste, dem Konzern übergeordnete Mutterunternehmen ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV).
Gegenstand des Unternehmens ist zuvorderst die Leitung von und die Beteiligung an Unternehmen, die sich mit Geschäften und der Erbringung von Leistungen in den Bereichen Transport und Logistik befassen, insbesondere in den Geschäftsfeldern Seehafenverkehrswirtschaft und Hinterlandverkehre, sowie der Erwerb, das Halten, die Veräußerung, die Vermietung, die Verwaltung und die Entwicklung von Immobilien, insbesondere die Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt. Die Gesellschaft ist zur Unterstützung des beschriebenen Kerngeschäfts außerdem berechtigt, in diesen und in den Bereichen additive Fertigung und Informationstechnologie sowie jeweils damit zusammenhängenden Bereichen Dienstleistungen, Entwicklung und Fertigung von Produkten, Systemen, Anlagen und Lösungen (einschließlich Software) und damit verbundene Anwendungen anzubieten und zu erbringen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, alle mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte durchzuführen.
Seit 1. Januar 2007 besteht der Konzern aus dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte). Der Teil des Konzerns, der sich mit den Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt befasst, wird dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zugeordnet. Alle übrigen Teile des Unternehmens werden gemeinsam dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) zugeordnet. Für Zwecke der Ermittlung der jeweiligen Dividendenberechtigung der Aktionäre werden Sparteneinzelabschlüsse erstellt, die satzungsgemäß Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind.
Am 13. September 2023 hat die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (die „Bieterin“), eine 100 %-ige mittelbare Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Schweiz (MSC), der HHLA ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Bezug auf die A-Aktien mitgeteilt. Die A-Aktien wurden zu diesem Zeitpunkt zu 69,3 % (entsprechen 50.215.336 A-Aktien) von der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) gehalten bzw. befanden sich zu 30,7 % (entsprechen 22.299.602 A-Aktien) im Streubesitz. Das Übernahmeangebot erfolgte in Form eines Barangebots gegen Zahlung einer Gegenleistung von 16,75 € in bar je A-Aktie an die Anteilseigner der HHLA. Die Bieterin hat in dem Zusammenhang mitgeteilt, dass MSC und die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) mit dem Übernahmeangebot am 13. September 2023 eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen haben, welche die grundlegenden Parameter und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Übereinkünfte der Parteien im Hinblick auf die Gesellschaft regelt.
Darüber hinaus wurde am 5. November 2023 ein verbindlicher Vorvertrag über eine Zusammenschlussvereinbarung (sog. Business Combination Agreement) zwischen der HHLA, der Bieterin und deren damaliger Alleingesellschafterin SAS Shipping Agencies Services S.à r.l. (SAS) sowie der HGV abgeschlossen, die das gemeinsame Verständnis über wesentliche Bereiche zur langfristigen Absicherung der HHLA und ihres Geschäftsmodells niederlegt und wesentliche Zusagen an die HHLA enthält.
In einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum Übernahmeangebot empfahlen der Vorstand und der Aufsichtsrat der HHLA am 6. November 2023 den Aktionären, das Angebot anzunehmen.
Am 12. Dezember 2023 wurde veröffentlicht, dass bis zum Ende der verlängerten Annahmefrist am 7. Dezember 2023 der Bieterin 9,7 % der im Streubesitz befindlichen A-Aktien angedient wurden. Zum 31. Dezember 2023 hielt die Bieterin zudem am Markt erworbenen Aktien in Höhe von 12,4 % des Grundkapitals der HHLA.
Informationen zu den Segmenten, in denen der HHLA-Konzern tätig ist, sind unter Textziffer 44 ausgewiesen.
Aufwendungen und Erträge der HHLA, die nicht einem Teilkonzern direkt zugeordnet werden können, werden für die Ermittlung der Dividendenberechtigung der Aktionäre der jeweiligen Teilkonzerne entsprechend ihrem Anteil an den Umsatzerlösen aufgeteilt. Sämtliche Verrechnungspreise für Leistungen zwischen den beiden Teilkonzernen werden dabei wie unter fremden Dritten festgelegt. Ein Austausch liquider Mittel zwischen beiden Teilkonzernen ist marktkonform zu verzinsen. Zur Verteilung der geleisteten Steuern wird für jeden Teilkonzern ein fiktives steuerliches Ergebnis ermittelt. Die sich ergebende fiktive Steuerbelastung stellt dabei die Belastung dar, die sich ergäbe, wenn jeder der beiden Teilkonzerne ein eigenständiges Steuersubjekt wäre.
Zur Verdeutlichung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Teilkonzerne sind diesem Konzernanhang die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung der beiden Teilkonzerne als Anlage vorangestellt.
Der Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2023 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden zusätzlich die Regelungen des § 315e Abs. 1 HGB sowie die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Anforderungen der IFRS wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns.
Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zugrunde lagen. Ausnahmen bilden hier die unter Textziffer 5 aufgeführten Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards nach IFRS, die vom Konzern zum 1. Januar 2023 verpflichtend anzuwenden sind. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter Textziffer 6 erläutert.
Das Geschäftsjahr der HHLA und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss und die Anhangangaben werden in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angeführt. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zu angegebenen Summen aufaddieren.
Der vorliegende Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 wurde am 26. Februar 2024 durch den Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt.