2. Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Summe aller nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen überschreitet dabei nicht mehr als 1 % des Gesamtwerts der Bilanzsumme, der Umsatzerlöse und des Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals auf Konzernebene. Sie werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll bzw. at-equity einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den HHLA-Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt.
Zum Erwerbszeitpunkt erfolgt die Kapitalkonsolidierung durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Dabei werden auch bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte, die nach IFRS 3 i. V. m. IAS 38 bilanzierungsfähig sind, sowie Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten aktiviert bzw. passiviert.
Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag, der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergibt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach einer kritischen Überprüfung erfolgswirksam vereinnahmt. Erläuterungen zum Impairment-Test befinden sich unter Textziffer 6 und Textziffer 7.
Auf konzernfremde Dritte entfallende Anteile am Eigenkapital werden in der Bilanz unter „Nicht beherrschende Anteile“ innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen, siehe auch Textziffer 3 und Textziffer 35.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert und Mehr- bzw. Mindererlöse werden erfolgsneutral direkt über das Eigenkapital erfasst.
Kommt es zum Beherrschungsverlust, wird ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst und die verbleibenden Anteile sind zum Zeitpunkt des Wegfalls der Beherrschung zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen und in Folgeperioden entweder zum beizulegenden Zeitwert oder gegebenenfalls at-equity zu bewerten.
Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden vollständig eliminiert.