Nachhaltigkeitsthemen in Vorstand und Aufsichtsrat
Nachhaltiges Handeln prägt seit Bestehen des Unternehmens das Geschäftsmodell der HHLA. Strategie und Steuerung und www.hhla.de/nachhaltigkeit
Die Beurteilung des Einflusses von Sozial- und Umweltfaktoren auf das Unternehmen, der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Menschen und Umwelt, der damit jeweils verbundenen Chancen und Risiken sowie die Festlegung der Nachhaltigkeitsstrategie und deren Umsetzung sind zuvörderst Aufgabe des Vorstands. Innerhalb des Vorstands ist primär die Vorstandsvorsitzende als Ressortverantwortliche zuständig. Der Vorstand wird dabei insbesondere von der Stabsabteilung Nachhaltigkeit/Energiemanagement unterstützt, die konzernweit für Nachhaltigkeitsthemen zuständig ist, Informationen zentral sammelt und direkt an die Vorstandsvorsitzende berichtet, die wiederum den Gesamtvorstand informiert.
Im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse werden der Einfluss und die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen sowie deren Chancen und Risiken zunächst systematisch identifiziert und bewertet. Die Chancen und Risiken werden ferner im Rahmen des Risiko- und Chancenmanagementsystems bewertet und laufend aktualisiert.
Ausgehend von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse und der allgemeinen Unternehmensstrategie legt der Vorstand die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens fest, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Die bestehende Nachhaltigkeitsstrategie „Balanced Logistics“ zielt – im Einklang mit den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse – darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichem Erfolg, guten Arbeitsbedingungen, gesellschaftlicher Verantwortung und Umwelt- und Klimaschutz zu schaffen. Wesentliche Bestandteile sind die Identifizierung und der Aufbau nachhaltiger Geschäftsmodelle, ein Beitrag zum Klimaschutz – insbesondere in Gestalt der Reduzierung von CO2-Emissionen sowie des Ausbaus der Intermodalverkehre als klimafreundliches Verkehrsmittel ‒, die Bewahrung guter und sicherer Arbeitsbedingungen sowie die Sicherstellung von Compliance. Strategie und Steuerung
Zur Nachverfolgung der Strategieumsetzung legt der Vorstand Ziele sowie entsprechende Key Performance Indicators (KPIs) fest. Bislang hat der Vorstand drei KPIs festgelegt, namentlich die Erreichung von Klimaneutralität (Scope 1 und 2) im Jahr 2040 und als Zwischenziele die Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030, die Erhöhung der per Bahn und damit klimafreundlich transportierten TEU auf 2 Mio. TEU bis 2023 sowie die Sicherung der konzernweiten Beschäftigtenanzahl. Der jeweilige Stand der Zielerreichung wird anhand der KPIs regelmäßig nachverfolgt und an den Vorstand berichtet. Über entsprechende Nachhaltigkeitskomponenten sind die relevanten Nachhaltigkeitsthemen schließlich auch in der Vorstandsvergütung verankert. www.hhla.de/investoren/corporate-governance/verguetung
Nachhaltigkeitsthemen sind auch Gegenstand der Überwachung und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat nimmt diese Aufgabe als Gesamtgremium wahr. In diesem Zusammenhang erfolgt zunächst eine regelmäßige Erörterung und Abstimmung der Nachhaltigkeitsstrategie zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die auch die Ziele und die KPIs umfasst. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat zudem regelmäßig über den Stand der Zielerreichung. Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung wird der Aufsichtsrat ferner über die wesentlichen Einflüsse von Sozial- und Umweltfaktoren auf das Unternehmen, die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Mensch und Umwelt und die damit jeweils verbundenen Chancen und Risiken informiert. Anders als beim Vorstand sieht die Aufsichtsratsvergütung keine nachhaltigkeitsbezogenen Komponenten vor; diese ist als reine Festvergütung ausgestaltet.
Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder verfügen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen über vertiefte Expertise in Nachhaltigkeitsfragen, insbesondere in den für die HHLA als besonders relevant identifizierten Themen Klimaschutz und Transformation zur CO2-Neutralität, gute und sichere Arbeitsbedingungen und Sicherstellung von Compliance. Die Kompetenzen werden durch regelmäßige Weiterbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen kontinuierlich vertieft und erweitert, zuletzt durch eine Schulung im November 2022 und eine ausführliche Behandlung von Nachhaltigkeitsthemen im Rahmen der Strategiesitzung im September 2023. Darüber hinaus kann der Vorstand – und bei Bedarf auch der Aufsichtsrat – auch auf interne Expertise zugreifen. Neben der Stabsabteilung Nachhaltigkeit/Energiemanagement ist insbesondere das Corporate Sustainability Board zu nennen, das sich aus Vertretern verschiedener Abteilungen zusammensetzt und crossfunktional bei nachhaltigkeitsbezogenen Fragestellungen unterstützt. Ergänzend können weitere Fachabteilungen wie z. B. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit oder Compliance hinzugezogen werden. Soweit es erforderlich oder sinnvoll erscheint, kann zudem auf externe Expertise zugegriffen werden, z. B. im Rahmen von Zertifizierungen oder im Rahmen von Marktvergleichen.