Diversität und Inklusion
Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt 2022 bekräftigte der Vorstand der HHLA das Engagement des Unternehmens für Vielfalt und Inklusion im Arbeitsumfeld und verpflichtet sich, Diversity-&-Inclusion-Management im Unternehmen nachhaltig umzusetzen. Seit 1. Januar 2023 gibt es eine Stabsstelle für Vielfalt und Inklusion, die direkt an den Vorstand berichtet.
Nach einer ersten Bestandsaufnahme wurde durch die Stabstelle eine Strategie für den Aufbau eines nachhaltig wirksamen Diversity-&-Inclusion-Managements entwickelt und mit dem Vorstand abgestimmt. Daraus abgeleitet konnten 2023 erste Maßnahmen platziert werden.
So wurden erste Führungskräfteworkshops durchgeführt und daran anknüpfend ein Trainingskonzept für die Weiterführung von wissensbildenden Maßnahmen entwickelt. Zusätzlich wurden zwei Projekte durchgeführt, um dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Zunächst ist das Projekt „Diversity Container“ zu nennen, das im Rahmen eines deutschlandweiten Wettbewerbs der Charta der Vielfalt umgesetzt wurde und dabei den 2. Platz belegt hat. Der Container beinhaltete eine Wanderausstellung zum Thema Vielfalt und Inklusion und wurde an allen Hamburger Terminals sowie an einigen internationalen HHLA-Standorten ausgestellt. Das zweite Projekt war die Wanderausstellung „Innoklusio“, die für eine Woche am Hauptsitz der HHLA gezeigt wurde.
Derzeit wird vor allem an der Datenerhebung zur Geschlechterverteilung, der Anteil der Menschen mit Behinderung sowie die Anzahl der bei der HHLA in Deutschland vertretenen Nationalitäten gearbeitet. Darüber hinaus soll eine regelmäßige Datenauswertung etabliert werden, um einen evidenzbasierten Kulturwandel voranzutreiben zu können.
Der Anteil der bei der HHLA in Deutschland beschäftigten Frauen (inkl. Auszubildender) lag bei 16,9 % (im Vorjahr: 16,2 %). In den ausländischen Gesellschaften lag die Frauenquote im Berichtsjahr bei durchschnittlich 22,3 % (im Vorjahr: 22,1 %).
Für die Geschlechterverteilung im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gelten die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie die vom Aufsichtsrat bzw. vom Vorstand beschlossenen Ziele. Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 und 5 HGB
Die Beschäftigungsquote von Beschäftigten mit Schwerbehinderung (inkl. Gleichgestellter) in Deutschland lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 8,3 % (im Vorjahr: 8,6 %).