Geschäftsbericht 2023

5. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards

Überarbeitete und neue Standards sowie Interpretationen des IASB/IFRIC, die im Geschäftsjahr erstmals verpflichtend angewendet wurden. Auf den Konzernabschluss ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus der Erstanwendung.

  • IFRS 17 Versicherungsverträge inkl. Amendments zu IFRS 17
    Die Europäische Union hat am 23. November 2021 die Verordnung zur Änderung an IFRS 17 Versicherungsverträge vom 18 Mai 2017 einschließlich der Änderungen vom 25. Juni 2020 veröffentlicht und somit übernommen. Hiernach sind die Unternehmen für Verträge mit einer Überschussbeteiligung wahlweise von der Anwendung von IFRS 17.22 befreit.
  • Amendments zu IAS 8 Rechnungs­­legungsmethoden, Änderung von rechnungs­legungs­bezogenen Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungs­legungs­bezogenen Schätzungen
    Die vom IASB am 12. Februar 2021 herausgegebene Änderung an IAS 8 Rechnungs­legungs­methoden, Änderung von rechnungs­legungs­bezogenen Schätzungen und Fehler stellt klar, wie Unternehmen Änderungen von Rechnungs­legungs­methoden besser von Schätzungs­änderungen abgrenzen können. Dazu wird definiert, dass eine rechnungs­legungs­bezogene Schätzung immer auf eine Bewertungs­unsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Die Europäische Union hat diese Änderungen am 3. März 2022 veröffentlicht und zur Anwendung übernommen.
  • Amendments zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2: Angaben zu Rechnungslegungsmethoden
    Die Europäische Union hat am 3. März 2022 die IASB-Änderungen vom 12. Februar 2021 an IAS 1 Dar­stellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2 veröffentlicht und übernommen. Die Änderung erfordert in Zukunft, dass lediglich die „wesentlichen“ Rechnungslegungsmethoden im Anhang dargestellt werden. Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und es muss einen Anlass für die Darstellung geben. Die Guidance im Practice Statement 2 wurde entsprechend angepasst.
  • Amendments zu IAS 12 Ertragsteuern: Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction (Änderungen an IAS 12)
    Die Europäische Union hat am 12. August 2022 die Änderungen an IAS 12, die vom IASB am 7. Mai 2021 herausgegeben wurden, veröffentlicht und für die Anwendung übernommen. Damit wurden die Unsicherheiten bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen (Decommissioning obligations) beseitigt. Die Änderungen führen dazu, dass latente Steuern zum Beispiel auf beim Leasingnehmer bilanzierte Leasingverhältnisse und auf Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen anzusetzen sind.
  • Amendments zu IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen
    Die Europäische Union hat am 9. September 2022 die Änderungen des IASB vom 9. Dezember 2021 an IFRS 17 veröffentlicht und übernommen. Die geringfügige Änderung führt die Möglichkeit ein, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen sog. „classification overlay approach“ anzuwenden. Damit können die Vergleichsinformationen zu den Finanzinstrumenten im Jahr vor der erstmaligen Anwendung des IFRS 17 aussagekräftiger gemacht werden.
  • Amendments zu IAS 12 Ertragsteuern: International Tax Reform – Pillar Two Model Rules
    Die Europäische Union hat am 9. November 2023 die Änderungen vom 23. Mai 2023 an IAS 12 zur International Tax Reform – Pillar Two Model Rules veröffentlicht und übernommen. Mit der Änderung werden eine vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der Pillar Two-Regelungen resultieren, sowie gezielte Angabepflichten für betroffene Unternehmen in IAS 12 aufgenommen.

Änderungen von Standards, die für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden können. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss wären unwesentlich.

  • Amendments zu IFRS 16 Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeiten aus Sale and Leaseback Transaktionen
    Die Europäische Union hat am 21. November 2023 die Änderungen vom 22. September 2022 an IFRS 16 veröffentlicht und übernommen, die die Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback Transaktionen betreffen. Ein Leasingnehmer hat demnach im Anschluss an einen Verkauf die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten, dass er keinen Betrag im Gewinn oder Verlust erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
  • Amendments zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig
    Die Europäische Union hat am 20. Dezember 2023 die Änderungen an IAS 1 vom 31. Oktober 2022 veröffentlicht und übernommen. Die Änderung betrifft die Klassifizierung von Schulden, die Nebenbedingungen (covenants) unterliegen. Das IASB stellt dabei klar, dass Nebenbedingungen, die vor oder am Bilanzstichtag einzuhalten sind, Auswirkung auf die Klassifizierung als kurz- oder langfristig haben können. Nebenbedingungen, die lediglich nach dem Bilanzstichtag einzuhalten sind, haben dagegen keinen Einfluss auf die Klassifizierung und sind in den Anhangangaben offenzulegen. Diese Änderung ergänzt damit die beiden Änderungen an IAS 1 zum gleichen Thema aus Januar bzw. Juli 2020. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, verpflichtend anzuwenden.

Standards und Interpretationen, die vom IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht übernommen wurden und die die HHLA nicht anwendet. Eine frühzeitige Anwendung würde jedoch ein EU-Endorsement voraussetzen.

  • Amendments zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Supplier Finance Arrangements
    Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 25. Mai 2023 Supplier Finance Arrangements mit den Amendments zu IAS 7 und IFRS 7 veröffentlicht. Die Amendments betreffen Offenlegungsvorschriften im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen – auch als Lieferkettenfinanzierung, Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Reverse-Factoring-Vereinbarungen bekannt. Die Ergänzungen betreffen insbesondere zusätzliche verpflichtende Anhangangaben, durch die die Transparenz von Reverse-Factoring-Vereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens erhöht werden soll. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
  • Amendments zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Lack of Exchangeability
    Das IASB hat am 15. August 2023 Änderungen zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen veröffentlicht. Die Änderung betrifft die Bestimmung des Wechselkurses bei langfristig fehlender Umtauschbarkeit und ergänzt IAS 21 um Regelungen zur Währungsumrechnung, die anzuwenden sind, wenn eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
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