37. Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen
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Langfristige Rückstellungen |
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Kurzfristige Rückstellungen |
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Summe |
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in T€ |
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31.12.2023 |
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31.12.2022 |
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31.12.2023 |
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31.12.2022 |
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31.12.2023 |
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31.12.2022 |
Abbruchverpflichtungen |
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86.548 |
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86.196 |
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0 |
|
0 |
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86.548 |
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86.196 |
Restrukturierungen |
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28.474 |
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45.963 |
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7.656 |
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9.970 |
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36.130 |
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55.934 |
Tantiemen und Einmalzahlungen |
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1.373 |
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1.373 |
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10.964 |
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10.555 |
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12.337 |
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11.928 |
Selbstbehalte in Schadensfällen |
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0 |
|
0 |
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4.157 |
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3.972 |
|
4.157 |
|
3.972 |
Jubiläen |
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3.076 |
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2.730 |
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142 |
|
133 |
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3.218 |
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2.863 |
Rechts- und Prozesskosten |
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0 |
|
0 |
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1.815 |
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645 |
|
1.815 |
|
645 |
Altersteilzeit |
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140 |
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118 |
|
65 |
|
57 |
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205 |
|
175 |
Übrige |
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14.746 |
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15.376 |
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2.938 |
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4.180 |
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17.684 |
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19.555 |
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134.357 |
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151.756 |
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27.737 |
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29.512 |
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162.094 |
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181.268 |
Abbruchverpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Abbruchkosten betreffen die HHLA-Segmente Container, Logistik und Immobilien und werden mit einem Zinssatz von 4,0 % p. a. (im Vorjahr: 4,0 % p. a.) diskontiert. Im Berichtsjahr ist die bei der Berechnung der ausgewiesenen Rückstellungsbeträge zugrundeliegende erwartete Preissteigerung, die aus dem Baukostenindex abgeleitet wird, mit 2,8 % (im Vorjahr: 2,8 %) berücksichtigt. Diese Änderungseffekte wurden unter den Zuführungen abgebildet. Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2025 bis 2045 gerechnet.
Restrukturierungen
Die Rückstellungen für Restrukturierungen betreffen die Reorganisation im Segment Logistik sowie den Organisationsumbau im Segment Container. Vor dem Hintergrund der aktuellen Umsetzungsstände für den Organisationsumbau im Segment Container hat die HHLA die Restrukturierungsrückstellung zum 31. Dezember 2023 neu bewertet. Die Neubewertung basierte vor allem auf einer aktualisierten Einschätzung der umzusetzenden Maßnahmen in Verbindung mit einer Verschiebung der Umsetzungszeitpunkte. Aufgrund dieser Neubewertung hat sich die Rückstellung im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um rund 18,8 Mio. € reduziert. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungsbetrag enthaltenen Verpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 3.706 T€ (im Vorjahr: 1.886 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 3,4 % p. a. (im Vorjahr: 3,7 % p. a.) zugrunde gelegt. Die Zeitpunkte der Mittelabflüsse liegen in den Jahren 2024 bis 2031.
Tantiemen und Einmalzahlungen
Die kurzfristigen Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte. Der Mittelabfluss für den kurzfristigen Anteil erfolgt im Geschäftsjahr 2024.
Die langfristigen Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen enthalten der Geschäftsführung eines Tochterunternehmens gewährte Wertsteigerungsrechte. Dabei partizipiert die Geschäftsführung prozentual in einer Bandbreite von 0,5 % bis 1,0 % an der langfristigen Unternehmensentwicklung soweit ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Der Schwellenwert ist der Unternehmenswert zum Zusagezeitpunkt. Die Wertsteigerungsrechte werden durch Barausgleich gewährt. Die Zahlung ist unverfallbar, soweit die vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden. Bei der Bewertung der Wertsteigerungsrechte wird ein Optionspreismodell (Binomialmodell) verwendet. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts dieser Wertsteigerungsrechte werden dabei die Unternehmensentwicklung sowie der Schwellenwert unter Berücksichtigung einer erwarteten Volatilität und eines risikolosen Zinssatzes entsprechend der Restlaufzeit der Wertsteigerungsrechte herangezogen. Erwartete Dividenden wurden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht berücksichtigt. Für die Ermittlung der aufgrund der Gewährung der Wertsteigerungsrechte anzusetzenden Rückstellung wurde die anteilig erbrachte Dienstleistung zugrunde gelegt. Es wurde in der Berichtsperiode kein Aufwand erfasst. Die HHLA geht von einer Laufzeit bis 2030 aus.
Selbstbehalte in Schadensfällen
Die Verpflichtung umfasst die überwiegend bei der Konzernmutter gebildeten Rückstellungen für eventuell eintretende Schadensfälle, die nicht durch einen Versicherungsschutz gedeckt sind. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2024.
Jubiläen
Die Rückstellungen für Jubiläen berücksichtigen die den Mitarbeitern des Konzerns vertraglich zugesicherten Ansprüche auf den Erhalt von Jubiläumszuwendungen. Grundlage für die Bilanzierung bilden versicherungsmathematische Gutachten. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 3,5 % p. a. (im Vorjahr: 4,1 % p. a.) zugrunde gelegt. Mit dem Abfluss der Ressourcen ist in den Jahren 2024 bis 2063 zu rechnen.
Rechts- und Prozesskosten
Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Vorsorge für rechtliche Risiken aus schwebenden Verfahren. Der Abfluss der Ressourcen wird im Geschäftsjahr 2024 erwartet.
Altersteilzeit
Die Rückstellungen für Altersteilzeit beinhalten die Verpflichtungen der HHLA aus dem während der aktiven Phase der Anspruchsberechtigten aufgebauten Erfüllungsrückstand sowie einen zeitanteilig zugeführten Aufstockungsbetrag. Die im Zusammenhang mit Altersteilzeitverträgen bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungsbetrag enthaltenen Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 280 T€ (im Vorjahr: 202 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Darüber hinaus dienen verpfändete Bankguthaben zur Abdeckung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgte unter Ansatz eines Diskontierungszinssatzes in Höhe von 3,4 % p. a. (im Vorjahr: 3,6 % p. a.). Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2024 bis 2029 gerechnet.
Übrige
Die übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen mit einem wesentlichen Anteil Verpflichtungen aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen mit Mitarbeitern. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungbetrag enthaltenen Verpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 402 T€ (im Vorjahr: 502 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Der überwiegende Anteil des Mittelabflusses erfolgt in den Jahren 2024 bis 2028.
in T€ |
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01.01.2023 |
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Zuführung |
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Veränderungen Konsolidierungskreis |
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Zinseffekte |
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Verbrauch |
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Auflösung |
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Effekte aus Wechselkursänderungen |
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31.12.2023 |
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Abbruchverpflichtungen |
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86.196 |
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2.077 |
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|
3.469 |
|
1.383 |
|
3.811 |
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86.548 |
Restrukturierungen |
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55.934 |
|
2.788 |
|
|
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2.133 |
|
3.524 |
|
21.202 |
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36.130 |
Tantiemen und |
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11.928 |
|
10.964 |
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|
9.914 |
|
641 |
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12.337 |
Selbstbehalte in Schadensfällen |
|
3.972 |
|
2.189 |
|
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|
|
1.988 |
|
16 |
|
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4.157 |
Jubiläen |
|
2.863 |
|
547 |
|
|
|
115 |
|
307 |
|
|
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3.218 |
Rechts- und Prozesskosten |
|
645 |
|
1.170 |
|
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|
|
|
|
|
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|
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|
1.815 |
Altersteilzeit |
|
175 |
|
151 |
|
|
|
13 |
|
134 |
|
|
|
|
|
205 |
Übrige |
|
19.555 |
|
3.793 |
|
126 |
|
49 |
|
5.709 |
|
129 |
|
|
|
17.684 |
|
|
181.268 |
|
23.679 |
|
126 |
|
5.779 |
|
22.959 |
|
25.799 |
|
0 |
|
162.094 |