Geschäftsbericht 2023

37. Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen

Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen

 

 

Langfristige Rückstellungen

 

Kurzfristige Rückstellungen

 

Summe

in T€

 

31.12.2023

 

31.12.2022

 

31.12.2023

 

31.12.2022

 

31.12.2023

 

31.12.2022

Abbruchverpflichtungen

 

86.548

 

86.196

 

0

 

0

 

86.548

 

86.196

Restrukturierungen

 

28.474

 

45.963

 

7.656

 

9.970

 

36.130

 

55.934

Tantiemen und Einmalzahlungen

 

1.373

 

1.373

 

10.964

 

10.555

 

12.337

 

11.928

Selbstbehalte in Schadensfällen

 

0

 

0

 

4.157

 

3.972

 

4.157

 

3.972

Jubiläen

 

3.076

 

2.730

 

142

 

133

 

3.218

 

2.863

Rechts- und Prozesskosten

 

0

 

0

 

1.815

 

645

 

1.815

 

645

Altersteilzeit

 

140

 

118

 

65

 

57

 

205

 

175

Übrige

 

14.746

 

15.376

 

2.938

 

4.180

 

17.684

 

19.555

 

 

134.357

 

151.756

 

27.737

 

29.512

 

162.094

 

181.268

Abbruchverpflichtungen

Die Verpflichtungen aus Abbruchkosten betreffen die HHLA-Segmente Container, Logistik und Immobilien und werden mit einem Zinssatz von 4,0 % p. a. (im Vorjahr: 4,0 % p. a.) diskontiert. Im Berichtsjahr ist die bei der Berechnung der ausgewiesenen Rückstellungsbeträge zugrundeliegende erwartete Preissteigerung, die aus dem Baukostenindex abgeleitet wird, mit 2,8 % (im Vorjahr: 2,8 %) berücksichtigt. Diese Änderungseffekte wurden unter den Zuführungen abgebildet. Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2025 bis 2045 gerechnet.

Restrukturierungen

Die Rückstellungen für Restrukturierungen betreffen die Reorganisation im Segment Logistik sowie den Organisationsumbau im Segment Container. Vor dem Hintergrund der aktuellen Umsetzungsstände für den Organisationsumbau im Segment Container hat die HHLA die Restrukturierungsrückstellung zum 31. Dezember 2023 neu bewertet. Die Neubewertung basierte vor allem auf einer aktualisierten Einschätzung der umzusetzenden Maßnahmen in Verbindung mit einer Verschiebung der Umsetzungszeitpunkte. Aufgrund dieser Neubewertung hat sich die Rückstellung im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um rund 18,8 Mio. € reduziert. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungsbetrag enthaltenen Verpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 3.706 T€ (im Vorjahr: 1.886 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 3,4 % p. a. (im Vorjahr: 3,7 % p. a.) zugrunde gelegt. Die Zeitpunkte der Mittelabflüsse liegen in den Jahren 2024 bis 2031.

Tantiemen und Einmalzahlungen

Die kurzfristigen Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte. Der Mittelabfluss für den kurzfristigen Anteil erfolgt im Geschäftsjahr 2024.

Die langfristigen Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen enthalten der Geschäftsführung eines Tochterunternehmens gewährte Wertsteigerungsrechte. Dabei partizipiert die Geschäftsführung prozentual in einer Bandbreite von 0,5 % bis 1,0 % an der langfristigen Unternehmensentwicklung soweit ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Der Schwellenwert ist der Unternehmenswert zum Zusagezeitpunkt. Die Wertsteigerungsrechte werden durch Barausgleich gewährt. Die Zahlung ist unverfallbar, soweit die vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden. Bei der Bewertung der Wertsteigerungsrechte wird ein Optionspreismodell (Binomialmodell) verwendet. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts dieser Wertsteigerungsrechte werden dabei die Unternehmensentwicklung sowie der Schwellenwert unter Berücksichtigung einer erwarteten Volatilität und eines risikolosen Zinssatzes entsprechend der Restlaufzeit der Wertsteigerungsrechte herangezogen. Erwartete Dividenden wurden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht berücksichtigt. Für die Ermittlung der aufgrund der Gewährung der Wertsteigerungsrechte anzusetzenden Rückstellung wurde die anteilig erbrachte Dienstleistung zugrunde gelegt. Es wurde in der Berichtsperiode kein Aufwand erfasst. Die HHLA geht von einer Laufzeit bis 2030 aus.

Selbstbehalte in Schadensfällen

Die Verpflichtung umfasst die überwiegend bei der Konzernmutter gebildeten Rückstellungen für eventuell eintretende Schadensfälle, die nicht durch einen Versicherungsschutz gedeckt sind. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2024.

Jubiläen

Die Rückstellungen für Jubiläen berücksichtigen die den Mitarbeitern des Konzerns vertraglich zugesicherten Ansprüche auf den Erhalt von Jubiläumszuwendungen. Grundlage für die Bilanzierung bilden versicherungsmathematische Gutachten. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 3,5 % p. a. (im Vorjahr: 4,1 % p. a.) zugrunde gelegt. Mit dem Abfluss der Ressourcen ist in den Jahren 2024 bis 2063 zu rechnen.

Rechts- und Prozesskosten

Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Vorsorge für rechtliche Risiken aus schwebenden Verfahren. Der Abfluss der Ressourcen wird im Geschäftsjahr 2024 erwartet.

Altersteilzeit

Die Rückstellungen für Altersteilzeit beinhalten die Verpflichtungen der HHLA aus dem während der aktiven Phase der Anspruchsberechtigten aufgebauten Erfüllungsrückstand sowie einen zeitanteilig zugeführten Aufstockungsbetrag. Die im Zusammenhang mit Altersteilzeitverträgen bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungsbetrag enthaltenen Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 280 T€ (im Vorjahr: 202 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Darüber hinaus dienen verpfändete Bankguthaben zur Abdeckung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgte unter Ansatz eines Diskontierungszinssatzes in Höhe von 3,4 % p. a. (im Vorjahr: 3,6 % p. a.). Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2024 bis 2029 gerechnet.

Übrige

Die übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen mit einem wesentlichen Anteil Verpflichtungen aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen mit Mitarbeitern. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungbetrag enthaltenen Verpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 402 T€ (im Vorjahr: 502 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Der überwiegende Anteil des Mittelabflusses erfolgt in den Jahren 2024 bis 2028.

Entwicklung der sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungen

in T€

 

01.01.2023

 

Zuführung

 

Verän­derungen Konsolidie­rungskreis

 

Zinseffekte

 

Verbrauch

 

Auflösung

 

Effekte aus Wechsel­kursände­rungen

 

31.12.2023

Abbruchverpflichtungen

 

86.196

 

2.077

 

 

 

3.469

 

1.383

 

3.811

 

 

 

86.548

Restrukturierungen

 

55.934

 

2.788

 

 

 

2.133

 

3.524

 

21.202

 

 

 

36.130

Tantiemen und
Einmalzahlungen

 

11.928

 

10.964

 

 

 

 

 

9.914

 

641

 

 

 

12.337

Selbstbehalte in Schadensfällen

 

3.972

 

2.189

 

 

 

 

 

1.988

 

16

 

 

 

4.157

Jubiläen

 

2.863

 

547

 

 

 

115

 

307

 

 

 

 

 

3.218

Rechts- und Prozesskosten

 

645

 

1.170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.815

Altersteilzeit

 

175

 

151

 

 

 

13

 

134

 

 

 

 

 

205

Übrige

 

19.555

 

3.793

 

126

 

49

 

5.709

 

129

 

 

 

17.684

 

 

181.268

 

23.679

 

126

 

5.779

 

22.959

 

25.799

 

0

 

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