Steuern
Steueransatz
Integrität und rechtmäßiges Handeln sind in der HHLA fest verankert. Dies gilt auch für die Erfüllung ihrer Steuerpflichten. Als international tätiges Unternehmen unterliegt die HHLA den Steuergesetzen der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen, in denen sie tätig ist. Die anfallenden Steuern entrichtet die HHLA gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen der Staaten, in denen das Unternehmen operiert. Dazu unterhält der Konzern Strukturen und Prozesse, die eine kontinuierliche Kontrolle und Einhaltung der steuergesetzlichen Vorgaben gewährleisten, und pflegt einen transparenten und offenen Dialog mit den jeweiligen Steuerbehörden.
Im Jahr 2024 lag die effektive Steuerquote des Konzerns bei 38,0 % (im Vorjahr: 33,6 %). Der Ertragsteueraufwand für den HHLA-Konzern belief sich 2024 auf insgesamt 34,6 Mio. € (im Vorjahr: 21,4 Mio. €), wovon rund 52 % (im Vorjahr: 37 %) auf Deutschland und rund 48 % (im Vorjahr: 63 %) auf das Ausland entfielen.
Tax-Compliance-Management-System (TCMS)
Ein gut aufgestelltes Team von Steuerexperten in Hamburg und in den Tochtergesellschaften vor Ort stellt sicher, dass mögliche steuerliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Der Kontrollprozess zur Einhaltung steuerlicher Vorschriften ist im internen Kontrollsystem (IKS) hinterlegt. Risiko- und Chancenmanagement
Steuerliche Risiken können sich für die HHLA aus Steuerprüfungen, Änderungen von Steuergesetzen oder anderen Einflussfaktoren ergeben, die sich auf den effektiven Steuersatz und die Liquidität auswirken können. Werden von der Unternehmensseite Steuerbelastungen erwartet, werden diese – soweit sie quantifizierbar sind – durch Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt.
Um möglichen steuerlichen Risiken vorzubeugen, werden die steuerlichen Prozesse der HHLA durch ein Tax-Compliance-Management-System (TCMS) laufend überwacht und kontrolliert. Mit der Implementierung des TCMS hat die HHLA 2019 begonnen, für die steuerlich beratenen, inländischen Gesellschaften wurde sie 2023 abgeschlossen und geprüft. Derzeit wird die Integration der ausländischen Gesellschaften in das TCMS finalisiert. Damit erfüllt der HHLA-Konzern die Forderung des deutschen Steuerrechts, das die Unternehmen verpflichtet, zum Schutz des Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter ein solches Compliance-Management-System einzuführen.
Reporting-Standards
Als international tätiges Unternehmen mit einem Konzernumsatz von größer 750 Mio. € unterliegt die HHLA der Meldepflicht hinsichtlich bestimmter landesspezifischer Unternehmenskennzahlen, dem sogenannten Country-by-Country-Reporting, das auf die Initiative der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) zurückgeht.
Die HHLA AG übermittelt hierfür jährlich für alle Konzerngesellschaften im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen steuerliche Angaben wie z. B. Umsatzerlöse, Ergebnisse vor Steuern, Ertragsteuerzahlungen und die entstandenen Steuern vom Einkommen und Ertrag an die HGV und berichtet somit transparent über alle Unternehmensergebnisse und Steuerzahlungen in den Ländern, in denen sie mit ihren verbundenen Unternehmen tätig ist.
Auch den Berichts- und Transparenzanforderungen des von der Europäischen Union (EU) eingeführten DAC6-Reportings kommt die HHLA vollumfänglich nach und hat dafür entsprechende technische Lösungen implementiert.
Der HHLA-Konzern fällt für das Geschäftsjahr 2024 in den Anwendungsbereich der Regelungen zur Mindestbesteuerung, die erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden sind. Seit 2023 werden die Einschlägigkeit sowie die steuerliche Auswirkung der Mindeststeuer quartalsweise überprüft. Seit 2024 wird die einschlägige Mindestbesteuerung quartalsweise ermittelt und gebucht. Hierfür hat die Steuerabteilung der HHLA die technischen Voraussetzungen eines Berichtssystems geschaffen, das neben der Abbildung der laufenden und latenten Steuern im Jahresabschluss auch die gesetzlichen Berichtspflichten des bereits genannten Country-by-Country-Reportings, des DAC-6-Reportings sowie der Mindestbesteuerung erfüllt.