Stand der Umsetzung
In der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die vorstehenden Ziele erfüllt.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen in ihrer Gesamtheit aufgrund ihrer Ausbildung, ihres beruflichen Werdegangs sowie ihrer Erfahrungen über vertiefte Kompetenzen und Expertise in den für das Unternehmen relevanten Bereichen, insbesondere in den Kerngeschäftsfeldern Transport und Logistik (insbesondere Hafenlogistik), Intermodal und Immobilien. Mit Prof. Dr. Burkhard Schwenker, Holger Heinzel, Dr. Sibylle Roggencamp, Bettina Lentz und Dr. Norbert Kloppenburg (bis 10. Januar 2025) bzw. nunmehr Kristin Berger und Hugues Favard (seit 4. bzw. 5. Februar 2025) gehörten und gehören dem Aufsichtsrat auch Mitglieder mit Sachverstand auf den Gebieten Abschlussprüfung bzw. Rechnungslegung an.
Der Frauenanteil liegt bei 33,3 % und damit oberhalb von 30 %. Die Altersgrenze wurde bei der letzten Wahl lediglich von Prof. Dr. Rüdiger Grube überschritten. Mit Ausnahme von Dr. Norbert Kloppenburg, der sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 10. Januar 2025 niedergelegt hat, und Dr. Sibylle Roggencamp, die aufgrund ihrer Tätigkeit für die indirekte Mehrheitsgesellschafterin der HHLA, die Freie und Hansestadt Hamburg, ohnehin nicht als unabhängig gilt, gehört dem Aufsichtsrat kein Mitglied länger als zwölf Jahre an. Die Mandatsgrenzen werden von den meisten Mitgliedern eingehalten.
Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass alle Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sind und dass der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Rüdiger Grube und der Prüfungsausschussvorsitzende Prof. Dr. Burkhard Schwenker darüber hinaus auch unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sind. Dies gilt auch mit Blick auf Dr. Norbert Kloppenburg, der das Amt des Prüfungsausschussvorsitzenden bis zu seinem Ausscheiden am 10. Januar 2025 innehatte. In Bezug auf Dr. Norbert Kloppenburg weist der Aufsichtsrat vorsorglich darauf hin, dass dieser dem Aufsichtsrat seit Juni 2012 und daher bis zu seinem Ausscheiden mehr als zwölf Jahren angehörte. Im Rahmen der nach Empfehlung C.7 DCGK vorzunehmenden Gesamtwürdigung ist der Aufsichtsrat zu der Einschätzung gelangt, dass Dr. Norbert Kloppenburg gleichwohl als unabhängig anzusehen war, insbesondere weil die notwendige Distanz zum Vorstand – auch vor dem Hintergrund der personellen Wechsel im Vorstand in den vergangenen Jahren – weiterhin gewahrt war, seine tatsächliche Mandatsführung keinen Anlass zu Zweifeln an seiner Unabhängigkeit gab und er jenseits seines Mandats auch keine relevanten Beziehungen zur Gesellschaft, zum Vorstand oder zum kontrollierenden Aktionär unterhielt. Der Aufsichtsrat geht deshalb davon aus, dass Dr. Norbert Kloppenburg bis zu seinem Ausscheiden unverändert über eine hinreichende kritische Distanz zu der Gesellschaft und ihrem Vorstand verfügte. In Bezug auf die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Sibylle Roggencamp und Andreas Rieckhof sowie die am 6. Januar 2025 ausgeschiedene Bettina Lentz weist der Aufsichtsrat ferner vorsorglich darauf hin, dass diese hauptberuflich für die indirekte Mehrheitsgesellschafterin der HHLA, die Freie und Hansestadt Hamburg, tätig sind, zu der die HHLA – direkt wie auch zu Beteiligungen oder von dieser beaufsichtigte Anstalten öffentlichen Rechts wie z. B. die Hamburg Port Authority AöR – wesentliche geschäftliche Beziehungen unterhält. Auf Basis der vorstehenden Ausführungen verfügte der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum bzw. bis zum Ausscheiden von Dr. Norbert Kloppenburg über drei vollständig unabhängige Mitglieder im Sinne des DCGK; das entspricht 50 % der Anteilseignerseite bzw. 25 % des gesamten Aufsichtsrats. Seit dem Ausscheiden von Dr. Norbert Kloppenburg verfügt der Aufsichtsrat noch über zwei vollständig unabhängige Mitglieder im Sinne des DCGK, das entspricht 33,3 % der Anteilseignerseite bzw. 25 % des gesamten Aufsichtsrats. Darüber hinaus sind nach Auffassung des Aufsichtsrats zumindest auch die beiden Gewerkschaftsvertreter auf Seiten der Arbeitnehmervertreter als unabhängig anzusehen; auf dieser Basis beträgt der Anteil der unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat 41,7 %.
Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder an.
Die Kompetenzen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sind in der folgenden Qualifikationsmatrix dargestellt.