Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wesentlichkeitsanalyse
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet die Basis der nichtfinanziellen Konzernerklärung und bestimmt die berichtspflichtigen Themen eines Geschäftsjahres. Für das Geschäftsjahr 2025 wurden die Methodik und die Bewertungskriterien der doppelten Wesentlichkeitsanalyse an die ESRS angelehnt. Demnach ist ein Thema wesentlich und somit berichtspflichtig, wenn es entweder wesentliche Auswirkungen (Impacts) auf die Umwelt oder die Gesellschaft hat oder die äußeren Einflüsse einen wesentlichen finanziellen Effekt (Risiko oder Chance) auf das Unternehmen haben (doppelte Wesentlichkeit). Dies gilt es mittels Wesentlichkeitsanalyse zu identifizieren und zu bewerten.
Im Prozess der Wesentlichkeitsanalyse wurde zwischen der Erfassung von Auswirkungen sowie Chancen und Risiken unterschieden.
Nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen
Die systemisch gleichwertige Inkludierung der nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen ins HHLA-CRMS erfolgte bereits 2024. Zum ersten Quartal 2025 wurde die Wesentlichkeit von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen grundlegend überprüft, indem durch die Gesellschaften und Bereiche eine Bottom-up-Bewertung der Relevanz und Wesentlichkeit anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und des potenziellen Ausmaßes von ESG-Risiken und -Chancen, ausgehend von der umfassenden Longlist in Anlehnung an ESRS 1 AR 16, direkt im HHLA-CRMS vorgenommen wurde. Die Risiken und Chancen wurden dabei im Bruttoansatz vor dem Einwirken von Maßnahmen erfasst und in den Zeithorizont (kurz-, mittel-, langfristig) sowie die Wertschöpfungskette eingeordnet. Über das CRMS wurden die Einzelbewertungen auf Konzernebene konsolidiert. Die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen wurden den Stakeholdern bzw. relevanten Fachabteilungen im Rahmen des Wesentlichkeitsanalyse-Workshops vorgestellt und validiert. Einbeziehung der Stakeholder Risiko- und Chancenbericht
Bewertet werden nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen anhand des Ausmaßes und der Wahrscheinlichkeit. Die Wesentlichkeitsschwellen liegen bei einer Schadens-/Chancenhöhe von 1 Mio. € oder höher und einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 5 % oder höher. Risiko- und Chancenbericht
Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen
Die Erfassung und die Bewertung von Auswirkungen erfolgten in drei Schritten.
1. Identifikation von Nachhaltigkeitsthemen (Longlist)
Um relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, wurden zunächst vollumfänglich die HHLA-Geschäftstätigkeiten und deren spezifischer Kontext (z.B. Standorte), die Stakeholder, die Geschäftspartner sowie die Wertschöpfungskette der HHLA betrachtet. In die Sammlung von Nachhaltigkeitsthemen wurden ebenso die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse der Vorjahre (nach CSR-RUG und GRI), die Analysen der DNSH-Kriterien und der Klimarisikoanalyse der EU-Taxonomie, die vorgegebenen Themen der ESRS und des CDP sowie die Betrachtungen der Sorgfaltspflichten einbezogen. Dadurch konnten die für die HHLA relevanten Themen identifiziert und zunächst ohne Priorisierung in eine Longlist überführt werden. Unternehmensstrategie in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen
2. Identifikation von möglichen Auswirkungen
Jedes Nachhaltigkeitsthema wurde durch interne Fachexperten um eine Liste tatsächlicher und potenzieller, positiver wie negativer sowie kurz-, mittel- und langfristiger Auswirkungen ergänzt. Themen, denen keine Auswirkungen zugeordnet werden konnten, wurden reduziert (Shortlist). Betroffene Gemeinschaften wurden nicht gesondert konsultiert. Einbeziehung der Stakeholder
Die Shortlist bestand aus Themen und Auswirkungen aus dem Umweltbereich mit Bezug zu Klima, Umweltverschmutzung, Wasser, Ressourcen, Biodiversität und Ökosystemen sowie aus dem Bereich Soziales und dem Bereich Governance.
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klima
Die klimabedingten Risiken wurden 2022 erstmals im Rahmen der Umsetzung der EU-Taxonomie anhand einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse ermittelt. Diese wurde 2024 aufgrund der Anpassung der zugrunde liegenden Klimadaten an den Sechsten Sachstandsbericht des IPCC aktualisiert. Die Ergebnisse wurden in das Risiko- und Chancenmanagement der HHLA integriert und besitzen weiterhin Gültigkeit. Die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse wurde mit der Systematik des HHLA-internen Chancen- und Risikomanagements verschnitten und in dessen Berichterstattung aufgenommen. Die Analyse findet unter Einbindung der operativen Gesellschaften und Experten statt, ebenso wird die Lieferkette berücksichtigt. In der Analyse wurden die in der EU-Taxonomie, Annex 1, Anlage A, geforderten chronischen und akuten Klimagefahren analysiert. Die Klimadaten werden standortbezogen auf Grundlage der Koordinaten der einzelnen Standorte ausgewertet. Diese Daten enthalten je nach möglicher Klimagefahr die Eintrittswahrscheinlichkeit, die Dauer und den Umfang und beruhen auf verschiedenen Emissionsszenarien (SSP1-2.6 bis SSP3-7.0 und SSP5-8.5). Die Klimaszenarien wurden über einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum bis 2050 analysiert. Die Definition von kurz-, mittel- und langfristigen Horizonten entspricht der des HHLA-CRMS. Diese Definition deckt die erwartete Lebensdauer der Vermögenswerte ab, ebenso die HHLA-Planungshorizonte (5 Jahre). Aufbau des Systems Klimarisiken
Klimabedingte Chancen und Übergangsrisiken wurden im Rahmen des betrieblichen Risiko- und Chancenmanagements erfasst, bewertet und kontinuierlich evaluiert, gleichwertig mit anderen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen. Dieser Bewertung liegen keine Klimaszenarien zugrunde.
Zur Bewertung der klimabezogenen Auswirkungen wurden insbesondere die HHLA-Klimaziele in die Analyse einbezogen, ebenso die Betrachtung des Geschäftsmodells und die Daten der Finanzplanung. Für die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse siehe Aufbau des Systems Klimarisiken.
Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit Ökosystemen
Die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf Biodiversität erfolgte durch die Einschätzung von Expertinnen und Experten aus den Segmenten, den Fachbereichen und dem Management. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der EU-Taxonomie-Prüfung der eigenen Standorte – soweit sie sich in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten befinden – einbezogen. Dabei wurde die Wertschöpfungskette inklusive der Ökosystemdienstleistungen betrachtet und auf Umweltauswirkungen, Übergangsrisiken sowie physische und systemische Risiken untersucht, die sich gegebenenfalls auch aus Abhängigkeiten ergeben können. Direkte Konsultationen mit betroffenen Stakeholdern fanden nicht statt. EU-Taxonomie
Konzernweit befinden sich einzelne Standorte in der Nähe von biodiversitätssensiblen Bereichen. Schutzmaßnahmen werden ergriffen, sodass eine negative Beeinflussung der Biodiversität oder Ökosysteme auf ein regulatorisches Minimum reduziert werden kann.
Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft erfolgte durch die Einschätzung der Expertinnen und Experten aus den Segmenten, Fachbereichen und dem Management. Darüber hinaus wurden keine weiteren Analysen durchgeführt. Direkte Konsultationen mit betroffenen Stakeholdern fanden nicht statt.
Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit Governance
Die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse im Zusammenhang mit Governance-Themen erfolgte durch die Einschätzung des Fachbereichs Compliance, der die konzernweiten Geschäftsaktivitäten in allen Segmenten, insbesondere hafennahe Dienstleistungen, Intermodal sowie Immobilien, bewertet hat.
3. Identifikation wesentlicher Auswirkungen
Die Bewertung der einzelnen Kriterien der Auswirkungen wurde in einem Workshop mit den betreffenden Stakeholdern und deren Vertretern durchgeführt und die finale Bewertung gemeinsam getroffen. Stakeholder-Vertreter sind interne Fachexperten, die über umfassende Kenntnisse der betroffenen Stakeholder und Nutzer der nichtfinanziellen Konzernerklärung verfügen. Externe Sachverständige wurden nicht einbezogen. Einbeziehung der Stakeholder
In Anlehnung an die ESRS wurden die Bewertungskriterien der verschiedenen Auswirkungen jeweils wie folgt unterschieden:
tatsächlich positive Auswirkungen: Ausmaß und Umfang
potenziell positive Auswirkungen: Ausmaß, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit
tatsächlich negative Auswirkungen: Ausmaß, Umfang und Behebbarkeit
potenziell negative Auswirkungen: Ausmaß, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit
Die Kriterien wurden, mit Ausnahme der Eintrittswahrscheinlichkeit, jeweils anhand einer fünfstufigen Skala bewertet, wobei 1 die geringste und 5 die stärkste Ausprägung darstellt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wurde an das HHLA-CRMS angelehnt und vierstufig operationalisiert.
Die Ergebnisskala wurde auf 0 bis 10 und der Schwellenwert der Wesentlichkeit auf ≥ 5 festgelegt.
Aus dieser Bewertung und der Verortung auf den Skalen ergibt sich die Wesentlichkeit der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs). Im Falle möglicher negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte hat der Schweregrad der Auswirkungen Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit.
Im Anschluss an den Wesentlichkeits-Workshop wurden in einer Qualitätssicherung die Bewertungen aller IROs in Zusammenarbeit von Projekt-Lead und HHLA-CRMS kritisch geprüft und die Zusammenhänge der IROs berücksichtigt. Eine Änderung an der Bewertung oder der Liste wesentlicher IROs ergab sich daraus nicht.
Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse
Die Aufstellung und die Verortung in der Wertschöpfungskette der wesentlichen IROs zusammen mit den entsprechenden wesentlichen Themen und Unterthemen sind im Abschnitt zu den Wechselwirkungen der IROs mit der Geschäftsstrategie aufgelistet. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell
Die wesentlichen IROs wurden den entsprechenden Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen in Anlehnung an ESRS 1 AR 16 zugeordnet. Sofern ein IRO als wesentlich identifiziert wurde, wurde das entsprechende Unterthema als wesentlich und somit berichtspflichtig identifiziert.
Wesentliche Risiken aus unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte nach § 289c HGB haben, liegen nicht vor.
Überwachung und Kontrolle
Während des gesamten Prozesses wurden interne Kontrollen zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten durchgeführt, z. B. mittels Vier-Augen-Prinzip oder Feedbackschleifen. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden vom HHLA-Vorstand und HHLA-Aufsichtsrat bestätigt, der Konzernbetriebsrat wurde über die Ergebnisse informiert.
Die Wesentlichkeitsanalyse in Anlehnung an ESRS-Vorgaben soll zukünftig jährlich überprüft und bei Bedarf entsprechend aktualisiert werden.