5. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards
Überarbeitete und neue Standards sowie Interpretationen des IASB/IFRIC, die im Geschäftsjahr erstmals verpflichtend angewendet wurden. Auf den Konzernabschluss ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus der Erstanwendung.
Amendments zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Lack of Exchangeability
Die Europäische Union hat am 12. November 2024 die Änderungen vom 15. August 2023 an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen veröffentlicht und übernommen. Die Änderung betrifft die Bestimmung des Wechselkurses bei langfristig fehlender Umtauschbarkeit und ergänzt IAS 21 um Regelungen zur Währungsumrechnung, die anzuwenden sind, wenn eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist.
Änderungen von Standards, die für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden können. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch.
Amendments zu der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Amendments zu IFRS 9 und IFRS 7)
Die Europäische Union hat am 27. Mai 2025 die Änderungen vom 30. Mai 2024 an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten veröffentlicht und übernommen. Die verabschiedeten Änderungen beinhalten eine Klärung der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten, die mit Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-(ESG-) und ähnlichen Merkmalen verknüpft sind. Das IASB will mit den Änderungen klarstellen, wie die vertraglichen Zahlungsströme entsprechender Instrumente in diesem Kontext zu beurteilen sind. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss wären unwesentlich.Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen (Amendments zu IFRS 9 und IFRS 7)
Die Europäische Union hat am 30. Juni 2025 die Änderungen vom 18. Dezember 2024 zu Verträgen, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen, veröffentlicht und übernommen. Entsprechende Verträge helfen Unternehmen dabei, auf Strom aus Quellen wie Wind- oder Solarkraft zugreifen zu können. Diese sind häufig als sog. Power Purchase Agreements (PPA) strukturiert. Die Anwendung der derzeitigen Rechnungslegungsvorschriften kann zu Erfolgsauswirkungen führen, die nicht zwingend den Einfluss dieser Verträge auf die Performance des bilanzierenden Unternehmens adäquat reflektieren. Die Änderungen sollen eine bessere Abbildung dieser Verträge in den Abschlüssen der Unternehmen ermöglichen und sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss wären unwesentlich.Jährliche Verbesserungen – Volume 11
Die Europäische Union hat am 9. Juli 2025 die Änderungen vom 18. Juli 2024 an den Sammel-Änderungsstandard Annual Improvements to IFRS Accounting Standards—Volume 11 veröffentlicht und übernommen. Er enthält Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7. Die jährlichen Verbesserungen des IASB beschränken sich auf Änderungen, die entweder den Wortlaut eines IFRS-Standards klarstellen oder relativ geringfügige unbeabsichtigte Konsequenzen, Versehen oder Konflikte zwischen Anforderungen in den Standards korrigieren. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss wären unwesentlich.IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss
Die Europäische Union hat am 16. Februar 2026 die Verordnung IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss einen neuen Rechnungslegungsstandard zur Darstellung von Abschlüssen vom 9. April 2024 veröffentlicht und übernommen. IFRS 18 wird den heute geltenden IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen und einige kleinere Änderungen an anderen Standards, beispielsweise an IAS 7 Kapitalflussrechnungen, vornehmen. Die Neuregelungen streben primär eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der Perfomance-Beurteilung an – insbesondere durch die Einführung von Kategorien mit definierten Inhalten und von definierten Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch die Streichung von Ausweiswahlrechten in der Kapitalflussrechnung. IFRS 18 ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Zurzeit bewertet der Konzern die Auswirkungen des neuen Standards, insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung und die zusätzlichen Angabepflichten für MPMs (Managementdefined Performance Measures).
Standards und Interpretationen, die vom IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht übernommen wurden und die die HHLA nicht anwendet. Eine frühzeitige Anwendung würde jedoch ein EU-Endorsement voraussetzen.
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
Das IASB hat am 9. Mai 2024 IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht. Mit der Einführung des IFRS 19 werden wesentliche Erleichterungen bei den Angabepflichten für Tochterunternehmen eingeführt, die keiner eigenen öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen und deren Mutterunternehmen einen der Öffentlichkeit zugänglichen IFRS-Konzernabschluss erstellt. Der Hintergrund von IFRS 19 ist eine Reduzierung des Aufwands und der Kosten bei der Erstellung der IFRS-Abschlüsse für die in den Anwendungsbereich fallenden Tochterunternehmen bei gleichzeitiger Erhaltung des Nutzens der Informationen für die Abschlussadressaten. IFRS 19 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.Amendments zu IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
Das IASB hat am 21. August 2025 Änderungen zu IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht, die die geplanten Nachholarbeiten zu diesem Standard abschließen. Die Fassung des IFRS 19, der im Mai 2024 veröffentlicht wurde, enthielt lediglich reduzierte Angabepflichten nach IFRS-Rechnungslegungsstandards, die bis Februar 2021 veröffentlicht wurden. Hiermit wurden die reduzierten Angabepflichten für Standards und Änderungen, die zwischen Februar 2021 und Mai 2024 herausgegeben wurden, ergänzt. Die Amendments zu IFRS 19 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.Amendments zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Umrechnung von Finanzinformationen in Hochinflationswährungen
Das IASB hat am 13. November 2025 Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Umrechnung von Finanzinformationen in Hochinflationswährungen veröffentlicht. Die eng gefassten Anpassungen thematisieren, wie Unternehmen Abschlüsse von einer nicht-hochinflationären Währung in eine hochinflationäre Währung umzurechnen haben. Die Änderungen an IAS 21 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.