Arbeitsbedingungen
Die Attraktivität der HHLA als Arbeitgeber hängt maßgeblich von den Arbeitsbedingungen ab. Gesundheitsschutz und Sicherheit, sichere Beschäftigung, Arbeitszeiten, angemessene Entlohnung, Tarifbindung sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben werden dabei als wesentliche Stellschrauben angesehen, um den Lebensstandard von Mitarbeitenden zu sichern und lebensphasenorientiertes Arbeiten zu ermöglichen.
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Arbeitsschutzpolitik
Die körperliche Unversehrtheit der eigenen Beschäftigten, der Beschäftigten von Fremdfirmen sowie der Kunden, Lieferanten und Gäste ist vorrangiges Anliegen der HHLA. Im Kontext von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit wird die eigene Belegschaft wie folgt definiert: Erfasst werden alle Beschäftigten der HHLA einschließlich der Vorstände und Geschäftsführer sowie die Beschäftigten von Fremdfirmen auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. Eine Ausnahme bildet die betriebsärztliche Betreuung durch die HHLA-Betriebsärzte in Hamburg, von der die Beschäftigten von Fremdfirmen ausgenommen sind.
Die Arbeitsschutzpolitik ist darauf ausgerichtet, Arbeitsunfälle zu vermeiden und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Dies ist in der Arbeitsschutzrichtlinie formuliert, die bindend ist für alle Gesellschaften, die nicht nach ISO 14001 und ISO 45001 zertifiziert sind. Die Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinie und der dazugehörigen Arbeitsschutzpolitik wird durch den Arbeitsdirektor verantwortet. Für alle in Deutschland zertifizierten Gesellschaften ist dies in der Richtlinie zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz bindend formuliert. In Deutschland erreicht die HHLA hier über 92 % der Beschäftigten, international 39 %, was zu einer Gesamtquote von 87 % führt.
in % |
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31.12.2025 |
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Anteil der erfassten Beschäftigten in Deutschland |
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92 |
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Anteil der erfassten Beschäftigten im Ausland |
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39 |
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Anteil der Beschäftigten im gesamten Konzern |
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87 |
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Mit der HSE(„Health, Safety and Environment“)-Richtlinie bzw. der Arbeitsschutzrichtlinie verpflichtet sich die HHLA, die Umsetzung der jeweils national vorgegebenen arbeitsschutzspezifischen Gesetze, Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke zu gewährleisten und durch umfangreiche Präventionsmaßnahmen und -richtlinien sicherzustellen.
Es werden Maßnahmen zum Schutz aller von ihren Aktivitäten betroffenen Beschäftigungsgruppen ergriffen. Dazu zählen die eigenen Beschäftigten, inkl. Vorständen, Geschäftsführern, Diplomanden und Praktikanten, sowie die Beschäftigten von Fremdfirmen. Für alle genannten Gruppen gelten – je nach Vertragsverhältnis – abgestufte, aber verbindliche Anforderungen an den Gesundheits- und Arbeitsschutz.
In Managementbewertungen hinterfragt die HHLA einmal pro Jahr, ob die Politik geeignet ist, die Ziele zu definieren und diese zu erreichen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob in der jeweiligen Gesellschaft die HSE-Richtlinie oder die Arbeitsschutzrichtlinie relevant ist.
Bei der HHLA sind in allen Gesellschaften die jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellt. Für die deutschen Gesellschaften sind diese in der Stabsabteilung Arbeitsschutzmanagement angesiedelt oder extern bestellt. Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfern erfolgt eigenverantwortlich in den einzelnen Gesellschaften.
Zusätzlich werden finanzielle Mittel für Schulungen, Arbeitsplatzerweiterungen und sicherheitstechnische Ausrüstungen bereitgestellt. Der genaue Ressourcenumfang ist Bestandteil des HSE-Controllings.
Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren an den Standorten der HHLA-Gesellschaften in Deutschland wird die betriebliche Arbeitsschutzorganisation eng in die Planungsprozesse einbezogen. International erfolgt dies über die jeweiligen Delegationen in den Gesellschaften, um diese an die sich verändernden betrieblichen Gegebenheiten und die neusten sicherheitstechnischen Erkenntnisse anzupassen. Als Mindestanforderung für die Einbindung der Arbeitssicherheit in die planerischen Tätigkeiten der internationalen Gesellschaften wird die Betrachtung des Arbeitsschutzes in der Risikobewertung gefordert, woraus ggf. Maßnahmen zur Risikominimierung abgeleitet werden.
Das arbeitsmedizinische Personal bietet individuelle Beratung zu Präventionsmaßnahmen an und unterstützt bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes. Dies soll die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auch langfristig fördern und erhalten. Erste Hilfe wird an den Standorten nach den örtlichen Bestimmungen organisiert.
Intern ist die HSE-Politik bei HHLA Inside (Intranet) zu finden, die allgemeine Politik der HHLA auf der Homepage. Für Beschäftigte von Fremdfirmen werden die relevanten Informationen auf der HHLA-Homepage im Bereich „Kunden“ bereitgestellt.
Maßnahmen
Im Rahmen von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit steht bei der HHLA eine umfassende Präventionsarbeit im Fokus. Durch die konsequente Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen – einschließlich der Zertifizierung nach ISO 45001 und gezielter Qualifikationsmaßnahmen – soll sichergestellt werden, dass Arbeitsunfälle und gesundheitliche Risiken für alle Beschäftigten auf ein Minimum reduziert werden. Interne Programme und Richtlinien dienen dabei als übergreifende, international gültige Unternehmensregelungen. Sie orientieren sich an nationalen Gesetzen sowie an internationalen Standards und betonen sowohl die Verantwortung der Führungskräfte als auch die Eigenverantwortung der Beschäftigten. Arbeitsschutzmaßnahmen unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Um Gesundheitsrisiken zu minimieren sowie Arbeitsunfälle und Verletzungen der Beschäftigten zu vermeiden, hat der Konzern umfassende Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz implementiert. Die Initiativen decken ein breites Spektrum ab – vom gezielten Risikomanagement bis hin zur individuellen Gesundheitsförderung.
Dazu zählen u. a.:
die technische Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln durch regelmäßige Wartung und vorbeugende Instandhaltung, wodurch ungeplanten Ereignissen im Unternehmen vorgebeugt wird
regelmäßige Begehungen in den Gesellschaften sowie an Tätigkeitsorten außerhalb der Gesellschaften, sofern diese bestehen
interne und externe Audits zur kontinuierlichen Überprüfung und Optimierung von Anlagen, Prozessen und Arbeitsbedingungen
Für die deutschen Gesellschaften macht die HHLA Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Sozialberatung. Zudem gibt es Betriebsvereinbarungen zur psychischen Gesundheit und zu Präventionsuntersuchungen.
Ergänzend dazu gibt es für die Beschäftigten regelmäßige Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Diese decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter den Umgang mit Gefahrstoffen, das Verständnis für Systeme und Prozesse sowie verfügbare Hilfsangebote.
Es werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die eine sicherheitsbewusste Haltung, ein sicherheitsgerechtes Verhalten und die Sicherheitskultur nachhaltig fördern. Hierzu zählen u. a.:
jährliche bzw. situationsabhängige Schulungen und Unterweisungen
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, die in jährlichen Evakuierungs- und Brandschutzübungen trainiert werden
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Beratung für private oder betriebliche Krisensituationen
Darüber hinaus wurde das Programm „Einstellungs- und Verhaltensänderung zur Arbeitssicherheit“ (EVA) in ausgewählten deutschen Gesellschaften im Berichtsjahr erfolgreich eingeführt.
Gesellschaften, die nach der EVA-Methode arbeiten
HHLA Holding
Container Terminal Altenwerder
Container Terminal Burchardkai
Container Terminal Tollerort
Service Center Altenwerder
Service Center Burchardkai
Frucht- und Kühlzentrum
Hamburger Container und Chassis-Reparatur-Gesellschaft
Kombi-Transeuropa Terminal
Der Container Terminal Tollerort (CTT) befindet sich im letzten Umsetzungsschritt des Programms; auf Holding-Ebene erfolgt derzeit die Implementierung. Für HCCR und FKZ befinden sich entsprechende Maßnahmen noch in der Planungsphase. Der verhaltensbasierte Ansatz zielt darauf ab, positive Sicherheitsgewohnheiten der Beschäftigten nachhaltig zu fördern. Spezielle Schulungen der Führungskräfte sollen sicherstellen, dass sichere Verhaltensweisen erfolgreich in den beruflichen Alltag integriert werden. Eine Entscheidung über die Einführung des EVA-Programms als Konzernstandard steht derzeit noch aus.
Das verhaltensorientierte Programm EVA hat sich positiv auf die Sicherheitskultur und das Sicherheitsbewusstsein ausgewirkt, was sich in einem rückläufigen Unfallgeschehen widerspiegelt. Gleichzeitig werden potenzielle Belastungen wie körperlich anstrengende Tätigkeiten, Schichtarbeit oder Stresssituationen im betrieblichen Alltag systematisch identifiziert und adressiert: Potenziale für die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten ergeben sich insbesondere aus sich wandelnden Arbeitsbedingungen, zunehmender Automatisierung sowie klimatischen Extremereignissen. Ansatzpunkte zur Prävention liegen in der kontinuierlichen Verbesserung der Ergonomie, dem Einsatz digitaler Assistenzsysteme sowie in einer stärkeren Sensibilisierung für sicheres Verhalten.
Zur Überprüfung einer rechtssicheren und datenschutzkonformen Dokumentation und Organisation sämtlicher Arbeitsschutzmaßnahmen wird ein softwaregestütztes Arbeitsschutzmanagementsystem genutzt.
Das Fremdfirmenmanagement stellt durch Unterweisung und Einweisung sicher, dass auch die Beschäftigten externer Dienstleister sicher arbeiten können. Der Zugang zu sicherheitskritischen Bereichen ist ausschließlich mit entsprechender Berechtigung sowie nach erfolgter Einweisung oder Schulung möglich.
Vor Beginn der Arbeiten sind externe Auftragnehmer verpflichtet, ihre Beschäftigten sowie gegebenenfalls eingesetzte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) anhand des Merkblatts „Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen“ über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen der HHLA zu informieren. Bei jedem Personalwechsel werden neu eingesetzte Beschäftigte vor Arbeitsbeginn über die besonderen Bedingungen an der jeweiligen Arbeits- bzw. Einsatzstelle unterwiesen; darüber hinaus erfolgen regelmäßige Unterweisungen mindestens einmal jährlich.
Die Ausrichtung hin zu einem klimaneutralen Hafenbetrieb bringt strukturelle Veränderungen mit sich, etwa beim Einsatz alternativer Antriebstechnologien oder der Elektrifizierung von Geräten. Dies erfordert Aus- und Weiterbildungen in sicherheitsrelevanten Bereichen, um potenziellen Risiken im Umgang mit neuen Technologien vorzubeugen. Diese werden wie geplant durchgeführt.
Managementsystem
Die HHLA hat für die genannten Hamburger Gesellschaften das HSE-Managementsystem nach ISO 14001 und ISO 45001 implementiert.
Deutsche Gesellschaften, die nach ISO 14001 und ISO 45001 zertifiziert sind
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HHLA Holding
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Container Terminal Altenwerder
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Container Terminal Burchardkai
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Container Terminal Tollerort
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Service Center Altenwerder
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Service Center Burchardkai
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Fischmarkt Hamburg-Altona
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Frucht- und Kühlzentrum
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Hamburger Container und Chassis-Reparatur-Gesellschaft
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HHLA-Personal-Service Gesellschaft
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Kombi-Transeuropa Terminal
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METRANS Rail Deutschland GmbH
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UNIKAI
Unabhängig von den deutschen Gesellschaften, bestehen auch in einigen internationalen Gesellschaften Zertifizierungen nach ISO 14001 und/oder ISO 45001.
Internationale Gesellschaften, die nach ISO 14001 und/oder ISO 45001 zertifiziert sind
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Container Terminal Odessa
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HHLA PLT Italy
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METRANS (Polonia)
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METRANS a.s.
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METRANS Danubia a.s. Slowakei
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METRANS Danubia Kft. Gyor/Ungarn
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METRANS DYKO Rail Repair Shop
METRANS Konténer
METRANS Rail Slovakia
METRANS Rail sp.z.o.o
Univer Trans
Logistika Guiliana Srl
TK Estonia
Die Managementsysteme zielen darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu erhöhen, Umweltauswirkungen zu reduzieren und die Einhaltung von Vorschriften und Best Practices in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz sicherzustellen. Sie beschreiben die Aufgaben, Prozesse und Verantwortlichkeiten der Bereiche Umweltschutz, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Notfallmanagement und Gefahrenabwehr und bilden die Grundlage für die konsequente Erfüllung gesetzlicher und selbstverpflichtender HSE-Anforderungen.
Für alle anderen Gesellschaften, die nicht unter den Anwendungsbereich der zertifizierten Managementsysteme fallen, ist, wie bereits erwähnt, die Arbeitsschutzrichtlinie bindend, die Mindeststandards setzt und die Umsetzung der nationalen Gesetze und Verordnungen fordert.
Die Verantwortung für die Dokumente der Arbeitsschutzrichtlinie liegt bei der HHLA Holding, die Umsetzungsverantwortung liegt bei den Töchtern. Die Holding übernimmt allerdings auch für ihren Zuständigkeitsbereich die Verantwortung/Umsetzungsverantwortung.
Die Beschäftigten werden über gesetzlich verankerte Mitbestimmungsstrukturen, insbesondere über die Betriebsräte/Arbeitnehmervertretungen, systematisch in die Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eingebunden. Darüber hinaus werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Führungskräfte regelmäßig in die Ziel- und Maßnahmenplanung und deren Umsetzung und Messung einbezogen. Hier erfolgen auch die gemeinsame Wirksamkeitsanalyse und Definition von Verbesserungsmaßnahmen.
Für Hinweise oder Beschwerden zum Arbeits- und Gesundheitsschutz steht den Beschäftigten ein mehrstufiges System zur Verfügung. Dazu gehören der Betriebsrat, das betriebliche Beschwerdemanagement, die Stabsabteilung Arbeitsschutzmanagement sowie eine Whistleblower-Hotline. Letzteres ist an den europäischen HHLA-Standorten auch in der jeweiligen lokalen Sprache verfügbar. Außerdem befindet sich auf der Portalseite ein Bereich mit Antworten auf die wichtigsten praktischen Fragen. Die Vertraulichkeit und der Schutz der meldenden Person sind gewährleistet.
In den genannten zertifizierten Gesellschaften ermöglicht die Festlegung von HSE-Ambitionen (Null-Unfall-Ambition sowie die Klimaneutralität) einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) der HSE-Leistung und zielgerichtete Investitionen in moderne Technik.
Für alle anderen Gesellschaften, die nicht unter den Anwendungsbereich des zertifizierten Managementsystems fallen, werden ebenfalls Ambitionen formuliert, die gesellschaftsspezifisch dimensioniert sind und eine fortwährende Verbesserung der Arbeitssicherheit bezwecken.
Durch ein umfassendes Controlling und durch interne Audits wird regelmäßig überprüft, ob und wie die Vorgaben des HSE-Managementsystems im Unternehmensalltag umgesetzt werden.
Die Evaluation erfolgt über ein strukturiertes HSE-Controlling-System, das neben klassischen KPIs wie LTIR (Lost Time Injury Rate) und Unfallquote auch qualitative Rückmeldungen aus Feedbackgesprächen, Audits und Lessons-Learned-Workshops berücksichtigt.
Die Gesamtverantwortung für das Themenfeld Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liegt beim Vorstand der HHLA, namentlich beim Arbeitsdirektor. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Gesellschaften bzw. die dafür zuständigen Abteilungen (für die deutschen Gesellschaften ist dies die Stabsabteilung Arbeitsschutzmanagement) in Abstimmung mit den Fachabteilungen und Tochtergesellschaften.
PDCA-Zyklus: Plan – Do – Check – Act
Die Einführung des HSE-Managementsystems nach ISO 14001 und ISO 45001 in den genannten Gesellschaften erfolgte mit Hilfe der PDCA-Methode (Plan, Do, Check, Act) und unterliegt somit der fortlaufenden Verbesserung. Darin eingeschlossen ist die Bewertung von Risiken und Chancen im Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz. Dadurch wurden interne und externe Themen bestimmt, die für die HHLA relevant sind und sich auf die Fähigkeiten auswirken können, die beabsichtigten Ergebnisse des HSE-Managementsystems zu erreichen.
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31.12.2025 |
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Eigene Beschäftigte1 |
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3 |
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Externe Beschäftigte, die in einer Gesellschaft der HHLA tätig waren |
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0 |
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Die HHLA verfolgt langfristig die Null-Unfall-Ambition, um damit kontinuierlich die LTIR (Lost Time Injury Rate) senken zu können. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird regelmäßig durch interne Audits, Trendanalysen und den Abgleich mit Zielwerten überprüft. Sollten Abweichungen auftreten, werden gezielte Gegenmaßnahmen eingeleitet.
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31.12.2025 |
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Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle |
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196 |
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Rate der meldepflichtigen Arbeitsunfälle (Unfallhäufigkeit) (LTIR) |
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14,33 |
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Bei schweren Arbeitsunfällen erfolgen standardisierte Ursachenanalysen mit Einbindung betroffener Einheiten. Die daraus abgeleiteten Präventionsmaßnahmen werden verpflichtend implementiert. Schulungen, Sicherheitsgespräche und technische Nachrüstungen sind typische Folgeinstrumente.
Sichere Beschäftigung
Die HHLA versteht sichere Beschäftigung als zentralen Bestandteil ihrer unternehmerischen Verantwortung und als Grundpfeiler nachhaltiger Wertschöpfung. In einem dynamischen Marktumfeld mit technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen setzt die HHLA auf langfristige Beschäftigungsperspektiven, faire Arbeitsbedingungen und die kontinuierliche Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden.
Die übergeordnete Personalstrategie für die HHLA-Gesellschaften am Standort Hamburg, insbesondere die Handlungsfelder „WunschArbeitgeber“ und „Mit Bestimmung“, unterstreicht die Bedeutung sicherer Beschäftigung und einer klaren Ausrichtung der Personalpolitik. Ergänzend dazu stärkt die im September 2025 unterzeichnete Absichtserklärung die Rechte der Beschäftigten an allen HHLA-Standorten und fördert eine konzernweite Sozialpartnerschaft. Die Verantwortung für die Umsetzung der Personalstrategie am Standort Hamburg liegt beim Direktor Personal. Die Verantwortung für die Umsetzung der konzernweiten Absichtserklärung zur Stärkung der Beschäftigtenrechte trägt der Personalvorstand.
Die soziale Absicherung der Beschäftigten im HHLA-Konzern richtet sich nach den tariflichen Regelungen und jeweiligen nationalen Gesetzen der Länder, in denen die HHLA tätig ist. Unabhängig vom Standort genießen alle Mitarbeitenden eine soziale Absicherung bei bedeutenden Lebensereignissen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfall und Erwerbsunfähigkeit, Elternzeit und Ruhestand – entsprechend den lokalen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Standards. Die Absicherung erfolgt entweder über öffentliche Sozialversicherungssysteme oder über vom Unternehmen bereitgestellte Zusatzleistungen. Höhe und Dauer der Zahlung hängen von den nationalen Gesetzgebungen ab und variieren dementsprechend. Der Anspruch auf die genannten Sozialleistungen ist in der Regel an Mindestbeschäftigungszeiträume oder Mindestzahlungen in die Sozialkassen geknüpft. Das betrifft beispielsweise die Rentenversicherung.
Maßnahmen
Zur Förderung sicherer und fairer Beschäftigungsbedingungen wurden im Berichtsjahr die nachfolgenden Maßnahmen umgesetzt:
Zuschuss zum Krankengeld Manteltarifvertrag SCA (jetzt: HHLA Container Technik) und SCB
Ab dem 1. Januar 2026 erhalten arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte für bis zu sechs Wochen einen Zuschuss zum Krankengeld. Dieser gleicht die Differenz zwischen dem Krankengeld der Krankenkasse und dem bisherigen Nettoarbeitsentgelt aus. Ziel ist die finanzielle Absicherung während längerer Krankheitsphasen. Ausgenommen sind leitende Angestellte und Auszubildende. Die Regelung gilt, solange der Tarifvertrag nicht gekündigt wird.
Regelungen für CTX-Programme
Für Mitarbeitende von Gesellschaften mit Sitz in Hamburg wurden mehrere Maßnahmen vereinbart, darunter:
Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen
Besitzstandregelung
Qualifizierungszusage
dauerhafter Vorrang von CTX-betroffenen Mitarbeitenden bei konzerninternen Ausschreibungen
Geltungsbereich:
HHLA, CTA, CTB, CTT, KTH, SCA (jetzt: HHLA Container Technik), SCB, HCCR, PSG, FKZ, FMH, HVCC
ausgenommen: leitende Angestellte, Werkstudierende und Auszubildende
Laufzeit: bis 31. Dezember 2036
Darüber hinaus steht den Mitarbeitenden der tarifgebundenen Gesellschaften in Deutschland der HHLA-Kapitalplan als zusätzlicher Baustein der Altersvorsorge zur Verfügung, der beispielsweise individuelle Vorruhestandslösungen oder verschiedene Möglichkeiten der Kapitalauszahlung im Alter ermöglicht.
Ziel
Die HHLA ist sich der Bedeutung eines sicheren Arbeitsplatzes für die Mitarbeitenden bewusst. Dies spiegelt sich in dem konzernweiten Ziel wider, eine Entwicklung der Beschäftigtenzahl innerhalb eines Wachstumskorridors von 0 bis 2 % anzustreben. Die Entwicklung der Beschäftigtenzahl im HHLA-Konzern ist Bestandteil der erfolgsabhängigen Vorstandsvergütung und wird jährlich überprüft. Zur Zielerreichung setzt die HHLA auf innovative Rekrutierungsstrategien und auf Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Arbeitgebermarke.
Das Beschäftigungsziel wurde vom paritätisch besetzten Aufsichtsrat beschlossen. Der Personalausschuss des Aufsichtsrates, ebenfalls mit Arbeitnehmervertretern besetzt, bereitet das Vergütungssystem des Vorstands vor. Das Vergütungssystem wurde am 22. März 2021 verabschiedet und gilt für alle amtierenden Vorstandsmitglieder. Änderungen am System werden vom Ausschuss geprüft und dem Aufsichtsrat sowie der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt (§120a Abs. 1 AktG).
Im Berichtsjahr stieg die Zahl der Beschäftigten im HHLA-Konzern um 5,3 % auf 7.269 Mitarbeitende. Diese Kennzahl umfasst die Summe aller aktiven Beschäftigten im HHLA-Konzern zum Bilanzstichtag. Struktur und Zusammensetzung der eigenen Belegschaft
Arbeitszeit
Die Einhaltung der vertraglichen Arbeitszeiten der Mitarbeitenden ist ein wichtiger Baustein für die HHLA als verlässlichen Arbeitgeber. Die regulären Arbeitszeiten sowie der Umgang mit Überstunden sind im HHLA-Konzern grundsätzlich durch nationale Gesetze geregelt. Diese gesetzlichen Vorgaben werden zusätzlich durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen konkretisiert und umgesetzt.
Prinzipiell sind die Gesellschaften der HHLA bestrebt, Überstunden zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Dennoch erfordert das Geschäftsmodell der HHLA eine gewisse Flexibilität im Personaleinsatz. So kann es insbesondere bei den gewerblichen Tätigkeiten rund um den Containerumschlag bzw. -transport durch exogene Faktoren wie Schiffsverspätungen oder blockierte Trassen zu Abweichungen oder Verzögerungen im Arbeitsprozess kommen, die trotz vorausschauender Personalplanung zu Überstunden führen.
Maßnahmen
Um die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeiten zu gewährleisten, wurden im Berichtsjahr die nachfolgenden Maßnahmen umgesetzt:
Segment Container in Hamburg
Betriebsvereinbarung zur Erhöhung der Personalverfügbarkeit, d. h. der freiwillige Tausch von freien Tagen gegen Bezahlung zur Erhöhung der Personalverfügbarkeit
HHLA-Sozial- und Veränderungstarifvertrag: terminalübergreifendes Arbeiten, d. h. Mitarbeitende werden seltener kurzfristig in eine von der Planung abweichende Schicht versetzt, sondern arbeiten vorrangig in der bereits geplanten Schicht auf einem anderen Terminal in Hamburg
Angemessene Entlohnung
Es ist Anspruch der HHLA als Arbeitgeber, marktgerechte Gehälter zu zahlen. Die HHLA berücksichtigt nationale Richtwerte bei der Festlegung der Löhne für alle Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass sie einen angemessenen Lohn erhalten. Alle HHLA-Beschäftigten erhalten mindestens eine angemessene Entlohnung (den gesetzlich oder kollektivvertraglich vereinbarten Mindestlohn).
Definitionen und Berechnungsmethoden
In die Berechnung des Referenzwerts wurden alle Mitarbeitenden der HHLA sowie ihrer Tochtergesellschaften einbezogen, die zum Bilanzstichtag in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis standen und den in der Kapiteleinleitung definierten Personengruppen zugeordnet waren. Die Datenerhebung erfolgt differenziert:
zentrale Datenverfügbarkeit: Für die Konzernbereiche mit direkter Anbindung an das SAP-HCM-System sind die relevanten Personaldaten zentral aus der Datenbank abrufbar.
dezentrale Datenerhebung: In Konzernteilen ohne direkte SAP-HCM-Anbindung erfolgt die Datenbereitstellung und -bewertung durch die jeweiligen Gesellschaften auf Basis konzerninterner Abfragen.
Vergleichbarkeit der Vergütungsdaten: Für die Vergleichsbetrachtung wurde das Grundentgelt herangezogen. In Polen und der Ukraine wurde zusätzlich die Bonuszahlung berücksichtigt, um eine konsistente Bewertung sicherzustellen.
Maßnahmen
Die tarifierten Vergütungsstrukturen der Tochtergesellschaften werden in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich gemäß der jeweiligen Branchenstandards überprüft und bei Bedarf angepasst, um eine marktgerechte Entlohnung sicherzustellen.
Im Berichtsjahr wurde bei METRANS Polonia und METRANS Rail Polonia ein neues Gehaltssystem eingeführt, das die Mitarbeitenden in Junior-, Middle- und Senior-Spezialisten sowie Führungskräfte unterteilt und Gehaltsstufen entsprechend dieser Änderung vorsieht.
Am Standort Hamburg wurde eine Konzernbetriebsvereinbarung Zulagen abgeschlossen, die die Zulagensystematik der Terminals vereinheitlicht.
Tarifverhandlungen
Die Tarifpolitik hat bei der HHLA eine lange Tradition, die sich in vielschichtigen Flächen- und Haustarifverträgen widerspiegelt.
Die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland ist tarifgebunden. Entsprechend sind ihre Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt. Die HHLA ist Mitgliedsunternehmen des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) sowie des Unternehmensverbands Hafen Hamburg e.V. (UVHH). Im Berichtszeitraum haben Lohntarifverhandlungen für die deutschen Seehäfen und deutschen Hafenarbeiter stattgefunden. Die Grundstundenlöhne wurden ab 1. August 2025 um 3,1 % angehoben. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt zwölf Monate (1. August 2025–31. Juli 2026).
Auf internationaler Ebene bestehen an den Standorten in Muuga (Estland), Odessa (Ukraine), Triest (Italien) und Česká Třebová (Tschechien) tarifliche Sozialpartnerschaften mit verschiedenen lokalen Gewerkschaften.
Die HHLA folgt dem Grundsatz der Nichteinmischung in die Mitgliederwerbung von Gewerkschaften. Gewerkschaftsmitglieder und Arbeitnehmervertreter werden aufgrund ihrer Tätigkeit nicht diskriminiert. Die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften werden nach Treu und Glauben geführt.
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Mitarbeitende – EWR |
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Mitarbeitende – Nicht-EWR-Länder |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Abdeckungsquote |
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31.12.2025 |
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31.12.2024 |
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31.12.2025 |
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31.12.2024 |
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0–19 % |
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Tschechien |
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20–39 % |
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Tschechien |
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40–59 % |
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60–79 % |
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Deutschland |
|
Deutschland |
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80–100 % |
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Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Die lebensphasenorientierte Gestaltung von Privat- und Berufsleben ist ein wichtiges Instrument zur Schaffung fairer und transparenter Arbeitsbedingungen für die eigene Belegschaft und trägt damit zur Sicherung des Lebensstandards sowie zur langfristigen Bindung der Mitarbeitenden an die HHLA bei.
In Deutschland ist es allen Hierarchieebenen und Beschäftigtengruppen – auch Beschäftigten im Schichtbetrieb – möglich, in Teilzeit zu arbeiten, um die individuelle Arbeitszeit an unterschiedliche Lebensphasen anzupassen. Außerdem können HHLA-Mitarbeitende am Standort Hamburg gemäß der Betriebsvereinbarung „Telearbeit“ mobil arbeiten. Über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus gewährt die HHLA ihren tarifgebundenen Mitarbeitenden zusätzliche freie Tage, z. B. bei Geburt, Hochzeit, Beerdigung oder Pflege. Andere deutsche Gesellschaften wie Survey Compass und iSAM AG bieten ebenfalls flexible Arbeitszeit- und Arbeitsortregelungen an.
Auch an den ausländischen Terminalstandorten HHLA PLT Italy, Container Terminal Odessa und HHLA TK Estonia werden flexible Arbeitszeiten und Telearbeit (soweit betrieblich durchführbar) ermöglicht.
Die METRANS-Gruppe hat ein Programm zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aufgesetzt, das flexible Arbeitszeiten und Arbeit von zu Hause ermöglicht.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick, inwieweit HHLA-Beschäftigte im Berichtsjahr Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen hatten und davon auch Gebrauch gemacht haben.
in % |
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31.12.2025 |
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|---|---|---|---|---|---|---|
Beschäftigte mit Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen |
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99,9 % |
||||
davon anspruchsberechtigte Personen, die Urlaub aus familiären Gründen genommen haben |
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4,0 % |
||||
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Maßnahmen
Im Berichtszeitraum traten neue Maßnahmen für eine verbesserte Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben in Kraft:
Gleitzeitregelung
Konzernbetriebsvereinbarung Gleitzeit für Beschäftigte der Gesellschaften HHLA, CTA, KTH, CTB, CTT, SCA (jetzt HHLA Container Technik), HPSG, FKZ und FMH
gilt für Mitarbeitende mit festen Arbeitszeiten gemäß Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sowie für Auszubildende dieser Gesellschaften
Ziel: Flexibilisierung der Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit
Flexible Raumnutzung (Desksharing)
Betriebsvereinbarung am Hauptsitz der Gesellschaft in Hamburg
regelt die Nutzung flexibler Arbeitsplätze in der Unternehmenszentrale, um der hohen Telearbeitsquote gerecht zu werden
Logistica Giuliana – Urlaub und Freizeit
Urlaubs- und Freizeitauszeiten werden regelmäßig alle drei Monate überwacht, ohne dass feste Zielvorgaben definiert sind