Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Die HHLA steht im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Geschäftspartnern und Amtsträgern der unterschiedlichsten Ebenen vor allem in Deutschland sowie in Zentral- und Osteuropa und Asien in fortlaufendem Kontakt. Aufgrund des Geschäftsmodells, der geografischen Präsenz und der Ergebnisse der fortlaufenden Risikoanalyse wurde Korruption als einer der wesentlichen Risikobereiche identifiziert und entsprechend in der Compliance-Richtlinie verankert. Ein erhöhtes Risiko für Vorfälle im Bereich Korruption sieht die HHLA bei den Funktionen im Einkauf und Vertrieb. Korruption hat das Potenzial, das Ansehen des Unternehmens und seiner Beschäftigten erheblich zu beschädigen, und kann schwerwiegende Konsequenzen, wie z.B. Strafverfahren, wirtschaftliche Schäden und Reputationsverluste, nach sich ziehen.
Zur Korruptionsvermeidung formuliert die HHLA ihre Vorgaben im Verhaltenskodex sowie in der Antikorruptionsrichtlinie.
Mit der Antikorruptionsrichtlinie wird den Mitarbeitenden das notwendige Wissen über die Annahme und Gewährung von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern vermittelt und anhand von praktischen Beispielen veranschaulicht.
Als Maßnahme zur Korruptionsvermeidung wurden im Berichtszeitraum Beschäftigte mit regelmäßigem Kontakt zu Geschäftspartnern und Amtsträgern zum Thema Korruptionsvermeidung per E-Learning geschult. Dies ist auch für die kommenden Jahre geplant.
Die Konzern-Compliance-Abteilung und die lokalen Compliance-Beauftragten in den ausländischen Einheiten untersuchen Sachverhalte, die einen Compliance-Verstoß begründen könnten, unabhängig und objektiv. Über im HHLA-Konzern aufgetretene Fälle von Korruption und Bestechung (wie bei allen anderen Compliance-Verstößen) sowie über die dagegen unternommenen und die anderen laufenden Maßnahmen berichtet der Konzern-Compliance-Beauftragte mindestens auf Quartalsbasis an das für Compliance zuständige Vorstandsmitglied und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates. Im Bedarfsfall kann der Konzern-Compliance-Beauftragte auch direkt an den Aufsichtsrat berichten.
Die Anzahl aufgetretener Korruptionsfälle wird fortlaufend anhand eines internen Berichtssystems im Rahmen des CMS dokumentiert und überwacht, um z. B. bei einem Anstieg die Risikobewertung entsprechend anzupassen bzw. um weitere Risikoszenarien zu ergänzen und mit geeigneten Maßnahmen, wie verstärkter Kommunikation und Prozessanpassungen im internen Kontrollsystem, reagieren zu können. Es gab während des Berichtsjahrs keine Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften und keine Verstöße gegen Verfahren zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Über das digitale Hinweisgebersystem der HHLA und ihrer Tochtergesellschaften können jederzeit Hinweise im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung übermittelt werden. Des Weiteren erfolgen eine jährliche Risikoinventur im Bereich Compliance, die auch Korruptionsrisiken beinhaltet, sowie eine fortlaufende Überprüfung der Richtlinien und Prozesse.