Springe direkt zu

Geschäftsbericht 2025

Eigene Belegschaft

Zu den eigenen Mitarbeitenden zählen bei der HHLA die folgenden Personengruppen: kaufmännische und technische Angestellte, Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger, Auszubildende, außertarifliche Angestellte, leitende Angestellte, Werkstudierende und Aushilfen, die am Bilanzstichtag in einem aktiven Arbeitsverhältnis mit der HHLA oder einer der konsolidierten Gesellschaften stehen. Vorstände, Geschäftsführung, Diplomanden und Praktikanten werden dagegen nicht berücksichtigt. Darüber hinaus zählen zur eigenen Belegschaft auch die Fremdarbeitskräfte. Bei der HHLA sind dies: Arbeitnehmerüberlassungskräfte (gesetzliche Definitionen variieren je nach Land), die Beschäftigten der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft auf den Hamburger Terminals (gemäß GHB-Gesetz) und Selbständige, die bei der HHLA im Berichtsjahr im Einsatz waren.

Terminal
In der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger.

Themenfilter

Ergebnisse für