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Geschäftsbericht 2025

Über diesen Bericht

Grundlagen zur Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Anfang 2023 trat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf europäischer Ebene in Kraft. Diese Direktive ändert die bisherige regulative Grundlage zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Themen und muss von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union jeweils in nationales Recht transponiert werden. Eine solche Umsetzung blieb bis zum 31. Dezember 2025 auf deutscher Ebene aus, sodass sich für Unternehmen der sogenannten Welle 1 in Deutschland verschiedene Optionen für die nichtfinanzielle Berichterstattung ergeben. Die HHLA hat sich dazu entschieden, „in Anlehnung an“ die ESRS-Standards zu berichten.

Diese Nichtfinanzielle Konzernerklärung umfasst die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Hamburger Hafen und Logistik Gruppe, die mit der nichtfianziellen Erklärung der Hamburger Hafen und Logistik AG zusammengefasst ist. Sofern nicht anders dargestellt, betreffen alle Informationen sowohl den Konzern als auch die Hamburger Hafen und Logistik AG. Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns

Zusätzlich kommt die HHLA mit dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung den Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) nach. EU-Taxonomie

Bei der Aufstellung dieser Nichtfinanziellen Konzernerklärung wurde kein anerkanntes Rahmenwerk angewandt, sondern sich an den ESRS-Standards wie folgt orientiert:

  • Struktur der Berichterstattung

  • Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse, d. h. Beachtung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Anlehnung an ESRS 1; Beurteilung von tatsächlich/potenziell negativen wie positiven Auswirkungen, Risiken und Chancen (über kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte) nach den in ESRS 1 festgelegten Kriterien; Einbeziehung der Wertschöpfungskette; Einbeziehung betroffener Stakeholder und Nutzer dieser Erklärung; Berücksichtigung unserer Due-Diligence-Verfahren

Durch die erstmalige Anlehnung der Berichterstattung an die ESRS erfolgt eine Änderung des Vorgehens im Hinblick auf den Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, was insbesondere zu Änderungen von wesentlichen und somit zu berichtspflichtigen Themen und der Aufnahme neuer Metriken sowie einer geänderten Berichtsstruktur im Vergleich zu vorherigen Geschäftsberichten führt. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung und der Bewertung der Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen wurde die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette der HHLA einbezogen. Eine detaillierte Beschreibung der Wertschöpfungskette findet sich im Kapitel Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette wieder. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich aus der Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf die Wertschöpfungskette ergeben, sind in Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell beschrieben.

Steuerungsrelevante nicht-finanzielle Leistungsindikatoren wie die Anzahl der Beschäftigten, die schienengebundenen Containertransportmengen und die absoluten CO2e-Emissionen werden im Kapitel Steuerung und Wertmanagement beschrieben. Darüber hinaus bestehen keine bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.

Berichtete Themen gemäß CSR-RUG

Aspekte nach CSR-RUG

 

Angabepflichten, auf die verwiesen wurde

Umweltbelange

 

  • Klimawandel
  • Biodiversität und Ökosysteme
  • Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung

Arbeitnehmerbelange

 

  • Eigene Belegschaft
  • Erklärung zur Unternehmensführung

Sozialbelange1

 

 

Achtung der Menschenrechte

 

  • Eigene Belegschaft
  • Unternehmensführung

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

 

  • Unternehmensführung
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

1

In Bezug auf den Aspekt „Sozialbelange“ wurden nur unwesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert.

Die im Kapitel „Klimawandel“ und „Eigene Belegschaft“ ausgewiesenen Vergleichsangaben waren nicht Gegenstand der Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung 2025.

CO2e (CO2 equivalent – Kohlenstoffdioxid-Äquivalent)
Ein CO2e-Äquivalent (CO2e) ist eine Maßeinheit für die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase. Neben dem dominierenden Treibhausgas CO2 umfasst CO2e weitere Gase mit Klimawirkung wie z.B. Methan (CH4) und Lachgas (N2O). Die CO2- und CO2e-Werte sind durch die bei der HHLA eingesetzten Energieträger nahezu vergleichbar.
EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein rechtsverbindliches Klassifizierungssystem, das definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig gelten. Verbunden damit sind kon-krete Anforderungen an die Durchführung der Geschäftstätigkeiten und die Berechnungsme-thoden verschiedener Kennzahlen. Ziel ist es, mehr Investitionen in nachhaltige Unternehmen und Technologien zu lenken und so das Klimaneutralitätsziel 2050 der Europäischen Union zu unterstützen.
Investitionen
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte

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