Springe direkt zu

Geschäftsbericht 2025

3. Zusammensetzung des Konzerns

Konsolidierungskreis

Die Anzahl der zum Konsolidierungskreis der HHLA gehörenden inländischen und ausländischen Gesellschaften ist in der folgenden Tabelle ersichtlich. Für eine detaillierte Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB siehe auch Textziffer 48. Hierin sind die geforderten Angaben gemäß IFRS 12.10 a) und 12.21 a) enthalten.

Konsolidierungskreis

 

 

Inland

 

Ausland

 

Gesamt

HHLA AG und vollkonsolidierte Unternehmen

 

 

 

 

 

 

1. Januar 2025

 

29

 

35

 

64

Zugänge

 

1

 

3

 

4

Abgänge

 

1

 

0

 

1

Umbuchungen Zugang

 

2

 

0

 

2

Verschmelzungen

 

2

 

1

 

3

31. Dezember 2025

 

29

 

37

 

66

At-equity bilanzierte Unternehmen

 

 

 

 

 

 

1. Januar 2025

 

10

 

0

 

10

Umbuchungen Abgang

 

2

 

0

 

2

31. Dezember 2025

 

8

 

0

 

8

Gesamt 31. Dezember 2025

 

37

 

37

 

74

Tochterunternehmen

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA AG und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht die HHLA AG ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn sie alle in IFRS 10.7 aufgeführten Eigenschaften besitzt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.

Als Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen hat die HHLA AG nach internen Kriterien folgende Gesellschaft definiert:

Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

Name des Unternehmens

 

Sitz des Unternehmens

 

Segment

 

Eigenkapitalanteil

 

 

 

 

 

 

2025

 

2024

HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH

 

Hamburg

 

Container

 

74,9 %

 

74,9 %

Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen
nicht beherrschenden Anteilen

 

 

HHLA Container Terminal
Altenwerder GmbH

in T€

 

2025

 

2024

Prozentsatz nicht beherrschender Anteile

 

25,1 %

 

25,1 %

Langfristiges Vermögen

 

318.414

 

262.432

Kurzfristiges Vermögen

 

101.203

 

76.725

Langfristige Schulden

 

253.851

 

173.783

Kurzfristige Schulden

 

60.735

 

51.654

Nettovermögen

 

105.031

 

113.720

 

 

 

 

 

Buchwert der nicht beherrschenden Anteile

 

34.795

 

41.305

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

 

270.515

 

266.923

Jahresüberschuss

 

34.933

 

44.813

Sonstiges Ergebnis

 

1.488

 

- 447

Gesamtergebnis

 

36.421

 

44.366

davon nicht beherrschende Anteile

 

17.840

 

22.294

davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens

 

18.581

 

22.072

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

 

40.043

 

62.044

Dividende an nicht beherrschende Anteilsinhaber

 

22.556

 

24.735

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen

Der Konzern ist an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beteiligt. Ein Gemeinschaftsunternehmen unterliegt gem. IFRS 11 einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Führung dieser Vereinbarung und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 25.

Anteile an assoziierten Unternehmen

Bei Unternehmen, welche als assoziierte Unternehmen bestimmt sind, verfügt der Anteilseigner über einen maßgeblichen Einfluss. Gleichzeitig liegt weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen vor. Ein maßgeblicher Einfluss gem. IAS 28.5 wird unterstellt, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Dies ist im Wesentlichen durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 % gegeben.

Auf die Angabe von Informationen zu Gemeinschaftsunternehmen und zu assoziierten Unternehmen gem. IFRS 12 verzichtet die HHLA, da die betreffenden Gesellschaften einen insgesamt untergeordneten Stellenwert für den Konzern besitzen. Die HHLA sieht hierdurch die Aussage über die Wesensart der Anteile an anderen Unternehmen und damit einhergehender Risiken nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen dieser Anteile auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des HHLA-Konzerns sind unbedeutend.

Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

Die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erfolgt unter Anwendung der Equity-Methode. Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen bzw. am assoziierten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ein bei der erstmaligen Bilanzierung gegebenenfalls innerhalb des Beteiligungsbuchwerts bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es wird eine Werthaltigkeitsprüfung des gesamten Buchwerts der Beteiligung vorgenommen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.

Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil der HHLA am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wird unmittelbar im Eigenkapital berücksichtigt. Diese kumulativen Veränderungen wirken sich auf die Höhe des Beteiligungsbuchwerts des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens aus. Sobald jedoch der Anteil der HHLA an den Verlusten des Unternehmens den Beteiligungsbuchwert übersteigt, erfasst die HHLA keine weiteren Verlustanteile, es sei denn, die HHLA ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen bzw. das assoziierte Unternehmen geleistet.

Wesentliche Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen der HHLA und dem Gemeinschaftsunternehmen bzw. dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am Unternehmen eliminiert.

Unternehmenserwerbe, -veräußerungen, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen und sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis

Zum 31. März 2025 wurde die im Geschäftsjahr 2023 gegründete Gesellschaft METRANS Rail Netherlands B.V., Rotterdam/Niederlande, mit Zuordnung zum Segment Intermodal als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen.

Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 21. Januar 2025 erwarb die HHLA Sky GmbH, Hamburg, weitere 67,3 % der Anteile an der bis zum 31. Dezember 2024 nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaft Third Element Aviation GmbH, Bielefeld. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) erfolgte am 21. Januar 2025. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft ist weiterhin dem Segment Logistik zugeordnet. Die Aufnahme als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte im ersten Quartal 2025. Mit Vertrag vom 15. Mai 2025 wurde die Gesellschaft rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf die HHLA Sky GmbH verschmolzen. Mit Eintragung ins Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft am 20. Juni 2025 wurde die Verschmelzung wirksam.

Die folgenden Übersichten stellen die für den Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung sowie die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden auf Basis des Erwerbs von 100 % der Anteile dar:

Zusammensetzung der übertragenen Gegenleistung

in T€

 

 

Basiskaufpreis

 

372

Übernahme negatives Eigenkapital 67,3 % ggü. Gesellschafter

 

- 372

Übertragene Gegenleistung

 

0

Beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) und Ableitung des Geschäfts- oder Firmenwerts

in T€

 

100 %

Langfristiges Vermögen

 

1.319

Kurzfristiges Vermögen

 

493

Kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten

 

- 1.618

Latente Steuern

 

- 224

Beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden
(identifizierbares Reinvermögen)

 

- 30

Zuzüglich abgeleiteter Geschäfts- oder Firmenwert

 

30

Übertragene Gegenleistung

 

0

Durch die Transaktion ist ein abgeleiteter Geschäfts- oder Firmenwert in nur unwesentlicher Höhe entstanden.

Im langfristigen Vermögen sind im Wesentlichen neu bewertete immaterielle Vermögenswerte enthalten.

Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist in voller Höhe einbringlich.

Ab dem Zeitpunkt der Übernahme trug der erworbene Geschäftsbetrieb bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 Umsatzerlöse in Höhe von 185 T€ und einen Verlust in Höhe von 822 T€ zum Ergebnis nach Steuern des HHLA-Konzerns bei. Aufgrund der vorgenommenen Verschmelzung können ab diesem Zeitpunkt keine entsprechenden Angaben ermittelt werden.

Die mit dem Erwerb in Zusammenhang stehenden Transaktionskosten waren nicht wesentlich.

Mit Gründungs- und Gesellschaftsvertrag vom 23. April 2025 wurde die Gesellschaft hubload GmbH, Hamburg, gegründet, wobei die HHLA Next GmbH, Hamburg, 100 % der Anteile an diesem Unternehmen übernahm. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, der Aufbau und der Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an logistisch genutzten Standorten für batterieelektrische Nutz- und Kraftfahrzeuge sowie die Erbringung weiterer Dienstleistungen im Rahmen der Elektrifizierung des Güterverkehrs. Die Aufnahme in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte mit Zuordnung zum Segment Logistik im zweiten Quartal 2025 als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen.

Mit Kooperationsvertrag vom 23. Oktober 2024 vereinbarte die HHLA International GmbH, Hamburg, die Entwicklung und den Betrieb eines Intermodalterminals (Bahnterminals) in Batiovo/Ukraine zu unterstützen. Dabei erwarb die Gesellschaft mit einer Call-Option das Recht, 60,0 % der Anteile an diesem Unternehmen, der Eurobridge Intermodal Terminal LLC, Svoboda/Ukraine (Eurobridge), zu erwerben. Der Effekt aus der Folgebewertung der Call-Option zum 30. Juni 2025 in Höhe von 1.807 T€ wurde erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 29. April 2025 erwarb die HHLA International GmbH, Hamburg, 60,0 % der Anteile an der Eurobridge. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) erfolgte am 5. September 2025. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft ist dem Segment Intermodal zugeordnet. Die Aufnahme als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte im dritten Quartal 2025.

In Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile erfolgte eine Kapitalerhöhung in das gezeichnete Kapital in Höhe von 800 T€.

Die folgenden Übersichten stellen die für den Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung sowie die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden auf Basis des Erwerbs von 100 % der Anteile dar:

Zusammensetzung der übertragenen Gegenleistung

in T€

 

 

Basiskaufpreis

 

2.415

Kapitalerhöhung (anteilig)

 

320

Übertragene Gegenleistung

 

2.735

Vorläufiger beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) und Ableitung des somit vorläufigen Geschäfts- oder Firmenwerts

in T€

 

100 %

 

HHLA-Anteil 60,0 %

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

222

 

133

Sachanlagen

 

4.955

 

2.973

Immaterielle Vermögenswerte

 

1

 

1

Kurzfristige Vermögenswerte

 

461

 

277

Kurzfristige Verbindlichkeiten

 

- 901

 

- 541

Latente Steuern

 

- 509

 

- 305

Vorläufiger beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden
(Identifizierbares Reinvermögen)

 

4.229

 

2.537

Zuzüglich vorläufig abgeleiteter Geschäfts- oder Firmenwert

 

 

 

198

Übertragene Gegenleistung

 

 

 

2.735

Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden gelten zum 31. Dezember 2025 nur als vorläufig. Die endgültige Bewertung ist noch nicht abgeschlossen und kann zu Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden führen. Hieraus würde sich eine Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwerts ergeben.

Der vorläufig abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 198 T€ reflektiert die Chancen einer weiteren Expansion und somit die künftige Entwicklung der Gesellschaft sowie der Hebung von Synergien und neuer Einstiegspunkte für das bestehende Netzwerk der METRANS-Gruppe. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment Intermodal, hier der zahlungsmittelgenerierenden Einheit METRANS, zugeordnet. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist.

Der beizulegende Zeitwert der Sachanlagen wurde mithilfe des indirekten Kostenansatzes abgeleitet.

Zum Erwerbsstichtag bestanden zum beizulegenden Zeitwert bewertete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nur in unwesentlicher Höhe.

Zwischen dem 5. September und dem 31. Dezember 2025 trug der erworbene Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse in Höhe von 34 T€ und einen Verlust in Höhe von 213 T€ zum Ergebnis nach Steuern des HHLA-Konzerns bei. Hätte der Erwerb bereits am 1. Januar 2025 stattgefunden, wären in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns konsolidierte Umsatzerlöse in Höhe von 75 T€ und ein konsolidierter Verlust in Höhe von 455 T€ ausgewiesen worden. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat das Management angenommen, dass die ermittelten Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle eines Erwerbs am 1. Januar 2025 gültig gewesen wären.

Die mit dem Erwerb in Zusammenhang stehenden Transaktionskosten waren nicht wesentlich.

Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 27. November 2025 erwarb die METRANS a.s., Prag/Tschechien, 100 % der Anteile an der Eurotrans spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Małaszewicze Duże/Polen. Der Gegenstand des Unternehmens ist im Wesentlichen die Güterbeförderung auf der Schiene, aber auch auf der Straße sowie die Erbringung von mit diesen im Zusammenhang stehenden Servicedienstleistungen. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) erfolgte am 27. November 2025. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft ist dem Segment Intermodal zugeordnet. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. Dezember 2025.

Die folgenden Übersichten stellen die für den Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung sowie die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden auf Basis des Erwerbs von 100 % der Anteile dar:

Zusammensetzung der übertragenen Gegenleistung

in T€

 

 

Barwert Basiskaufpreis

 

6.750

Übertragene Gegenleistung

 

6.750

Vorläufiger beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) und Ableitung des somit vorläufigen Geschäfts- oder Firmenwerts

in T€

 

100 %

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

1.026

Sachanlagevermögen

 

5.445

Weitere langfristige Vermögenswerte

 

48

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

727

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

 

715

Kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten

 

- 798

Latente Steuern

 

- 659

Vorläufiger beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden
(Identifizierbares Reinvermögen)

 

6.502

Zuzüglich vorläufig abgeleiteter Geschäfts- oder Firmenwert

 

248

Übertragene Gegenleistung

 

6.750

Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden gelten zum 31. Dezember 2025 nur als vorläufig. Die endgültige Bewertung ist noch nicht abgeschlossen und kann zu Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden führen. Hieraus würde sich eine Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwerts ergeben.

Der vorläufig abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 248 T€ reflektiert die Chancen einer weiteren Expansion und somit die künftige Entwicklung der Gesellschaft sowie der Hebung von Synergien und neuer Einstiegspunkte für das bestehende Netzwerk der METRANS-Gruppe. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment Intermodal, hier der zahlungsmittel­­­generierenden Einheit METRANS, zugeordnet. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist.

Der beizulegende Zeitwert von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 727 T€ und ist in voller Höhe einbringlich.

Zwischen dem 27. November und dem 31. Dezember 2025 trug der erworbene Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse in Höhe von 934 T€ und einen Verlust in Höhe von 36 T€ zum Ergebnis nach Steuern des HHLA-Konzerns bei. Hätte der Erwerb bereits am 1. Januar 2025 stattgefunden, wären in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns konsolidierte Umsatzerlöse in Höhe von 8.919 T€ und ein konsolidierter Gewinn in Höhe von 221 T€ ausgewiesen worden. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat das Management angenommen, dass die ermittelten Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle eines Erwerbs am 1. Januar 2025 gültig gewesen wären.

Die mit dem Erwerb in Zusammenhang stehenden Transaktionskosten waren nicht wesentlich.

Mit Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 19. Dezember 2024 erwarb die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Hamburg, Hamburg, die verbliebenen 50,0 % der Anteile an der bis zum 31. Dezember 2024 nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaft ARS-UNIKAI GmbH, Hamburg. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Es erfolgte aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Gesellschaft keine Aufnahme als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis der HHLA.

Die Gesellschaft CL EUROPORT s.r.o., Prag/Tschechien, wurde im ersten Quartal 2025 auf ihre Muttergesellschaft METRANS a.s., Prag/Tschechien, verschmolzen.

Mit Vertrag vom 18. August 2025 wurde die Gesellschaft modility GmbH, Hamburg, rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf die HHLA Next GmbH, Hamburg, verschmolzen. Mit Eintragung ins Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft am 9. September 2025 wurde die Verschmelzung wirksam.

Mit Vertrag vom 4. November 2025 hat die iSAM AG die Hälfte (das entspricht 10 % des Grundkapitals der iSAM AG) der von der iSAM Holding GmbH gehaltenen iSAM-Aktien erworben. Dadurch erhöht sich der Anteil der HHLA Next GmbH an der iSAM AG von 80,0 % auf 88,9 %.

Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Unternehmenserwerbe, -veräußerungen, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis.

Finanzergebnis
Zinserträge – Zinsaufwand +/– Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen +/– sonstiges Finanzergebnis
IAS
International Accounting Standards
IFRS
International Financial Reporting Standards
Intermodal / Intermodalsysteme
Transport unter Nutzung mehrerer Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße), der die jeweils spezifischen Vorteile kombiniert.
Terminal
In der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger.

Themenfilter

Ergebnisse für